Qualifizierung

Diabetesedukation

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Flexibel, modular & durchlässig 

Die Weiterbildungen Diabetesassistent*in DDG und Diabetesberater*in DDG wurden harmonisiert und werden fortan unter dem Begriff Diabetesedukation zusammengefasst. Die Qualifikationen wurden modularisiert und stellen damit eine zeitlich und räumlich flexibilisierte Weiterbildung für Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen & Vorqualifikationen dar. Mit dem neuen Konzept erreichen Sie eine auf Ihr Handlungsfeld ausgerichtete Qualifizierung. Durch das Fortbildungsangebot zum Diabetescoach DDG haben Diabetesberater*innen DDG mit langjähriger Berufserfahrung nun die Möglichkeit, Ihre Methodenkompetenz für die Beratung weiter auszubauen.

Diabetesassistent*in DDG

Dauer

Je nach Weiterbildungsstätte 3 - 6 Monate

Theoriestunden

200 Unterrichtseinheiten Theorie (5 Wochen) aufgeteilt in die Pflichtmodule 1- 3

Praxiszeit

160h Praxiszeit in der Diabetologie oder
120h Praxiszeit* in einer Einrichtung im Kontext mit Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage (z.B. Hausarztpraxis, Reha- & Pflegeeinrichtungen)
zzgl. 40h Praxiszeit in einer diabetologischen Einrichtung (Klinik oder Praxis)

 

*Bitte beachten Sie: Im Versorgungssetting muss die Möglichkeit der Kommunikation mit Diabetesbetroffenen bestehen UND der Austausch mit Kolleg*innen zu diabetologischen Fragestellungen gewährleistet sein, so dass die Anforderungen für die Erstellung der Transfer- und Prüfungsleistungen erfüllt werden können.

Nachweise Bis zum Abschluss Nachweis eines Schulungszertifikats eines zertifizierten Schulungsprogramms für Typ-2-Diabetes *nicht in Kurskosten enthalten
Kosten 2.350,00 € 

Diabetesberater*in DDG

DauerJe nach Weiterbildungsstätte 12-14 Monate
Theoriestunden520 Unterrichtseinheiten Theorie (13 Wochen) aufgeteilt in die Pflichtmodule 1- 7 sowie ein Wahlpflichtmodul
Praxiszeit540h Praxispflicht unter Anleitung eines/einer Diabetolog*in (DDG/LÄK)
Hospitation20h in einer 2. diabetologischen Einrichtung
NachweiseBis zum Abschluss Nachweis von zwei Schulungszertifikaten von zertifizierten Schulungsprogrammen  (Typ-2-Diabetes und Typ-1-Diabetes) *nicht in Kurskosten enthalten
Kosten5.550,00 € 

 

Aufbauqualifikation

DauerJe nach Weiterbildungsstätte 6 - 8 Monate
Theoriestunden320 Unterrichtseinheiten Theorie (8 Wochen) aufgeteilt in die Pflichtmodule 4- 7 sowie ein Wahlpflichtmodul
Praxiszeit380h Praxispflicht unter Anleitung eines/einer Diabetolog*in (DDG/LÄK)  
Hospitation20h in einer 2. diabetologischen Einrichtung
NachweiseBis zum Abschluss der aufbauenden Module Nachweis eines weiteren Schulungszertifikates eines weiteren zertifizierten Schulungsprogramms Typ-1-Diabetes sowie ggf. die o.g. Transferleistungen*nicht in Kurskosten enthalten
Kosten3.550,00 € 

 

ACHTUNG:
Für Absolvierte der Weiterbildung Diabetesassistent*in DDG in Kursen VOR dem 01.01.2024 wird die Anschlussfähigkeit an die neue Diabetesedukation über die Erbringung von Transferleistungen gewährleistet. Diese umfassen die Vorlage von zwei Zertifikaten für spezielle Fortbildungen zu den Themen Diabetes Typ 1 und GDM sowie 25 Fortbildungspunkte.

Zu den Seminarangeboten für die TRANSFERLEISTUNGEN.

Fortbildung für qualifizierte Diabetesberater*innen DDG

Diabetesberater*innen, die über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen, haben die Möglichkeit, sich zum Diabetescoach fortzubilden. Die Fortbildung eröffnet Ihnen Beratungstools für die Arbeit in herausfordernden Fallsituationen und basiert auf einem systemischen, lösungsorientierten Ansatz. Ziel der Fortbildung ist es, die Selbstwirksamkeit von Menschen mit Diabetes zu stärken, indem sie dabei unterstützt werden, Visionen zu entwickeln, eigene Ressourcen und Potenziale zu entdecken, diese zielorientiert einzusetzen und schließlich individuelle Lösungen und gewünschte Ergebnisse im persönlichen Leben zu realisieren.

Diabetescoach DDG

 

 

Dauer6 Monate
Theoriestunden80 Unterrichtseinheiten Theorie (10 Tage) aufgeteilt in 5 x 2 Tage
Praxiszeit80h Praxispflicht
Transferzeit80h Transferarbeit in Peergroups
NachweiseAbschluss der Weiterbildung Diabetesberater*in DDG
5 Jahre Berufserfahrung in der Diabetesberatung
75 Fortbildungspunkte in den letzten drei Jahren
Kosten1.785,00 € 

 

FAQs

Die häufigsten Fragen zur Diabetesedukation DDG haben wir hier für Sie beantwortet:

Nach Inkrafttreten der neuen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Diabetesedukation ab 01.01.2024 gelten für die Weiterbildungen zur

  • Diabetesassistent*in DDG und zur
  • Diabetesberater*in DDG

grundständig qualifizierende Abschlüsse in einem der unter dem u.g. Link aufgeführtem Heilberuf[1] als zulassungsberechtigt, vorausgesetzt es handelt sich um Berufe im Kontext der Humanmedizin oder geregelte Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf der Grundlage des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 11 Grundgesetz.

Zugelassen sind auch höherwertige Studienabschlüsse in einem der Fachgebiete, wobei folgende Regelungen zu beachten sind:

  1. Höherwertige Abschlüsse im Bereich Pflege müssen die Erlaubnis zur Ausübung des Pflegeberufes beinhalten.
     
  2. Die Abschlüsse im Bereich Gesundheit/Prävention müssen den direkten Umgang mit Patient*innen abbilden und im Kontext Care angesiedelt sein.
     
  3. In Bezug auf ernährungswissenschaftliche Studiengänge sind zulassungsfähig:
    Hochschulabsolvent*innen mit Abschluss Diplom, Bachelor of Science, Master of Science in Ernährungswissenschaft, Oecotrophologie oder einem vergleichbaren Studiengang mit ernährungswissenschaftlicher Ausrichtung.

    und

    Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (nach Ziffer 4 in Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung“ – Ziffer 4.1)
    Tabelle Ziffer 4.1: Theoretische Anforderungen 100 ECTS Empfehlung: 90 ECTS Studium und 10 ECTS Fortbildung. Innerhalb eines Bereichs müssen alle Themen zu annähernd gleichen Anteilen enthalten sein.

    oder

     dem Zertifikat „E-Zert-Ernährungstherapie“ www.E-Zert.de
     

  4. Interessierte mit ärztlichem Grundberuf sind zur Ausübung des Beratungsberufes nur berechtigt, wenn Ihre ärztliche Tätigkeit ruht.

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Für den Diabetescoach gilt darüber hinaus:

  • abgeschlossene Weiterbildung zum/r Diabetesberater*in DDG
  • UND
  • Nachweis von 5 Jahren Berufserfahrung in der Diabetesberatung


[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html , Zugriff am 25.09.23

  • Eine im Grundsatz dreijährige, abgeschlossene Berufsausbildung in einem der genannten Gebiete muss mit Zeugnis und Urkunde nachgewiesen werden. Sofern die Ausbildung verkürzt werden konnte, gilt der Abschluss auch dann als genehmigungsfähig, wenn der Ausbildungszeitraum unter drei Jahren liegt.
  • Nachweis der Möglichkeit der Erbringung der Praxisstunden in der Diabetesversorgung im entsprechenden Umfang des Weiterbildungsziel (siehe Tabelle unten). Dies kann am Arbeitsplatz in der Diabetologie oder auch als Praktikum in diabetologischen Setting erbracht werden. Bestätigung der Betreuung durch eine/n Diabetolog*in muss mit der Anmeldung vorgelegt werden. 

    Für Teilnehmende, die ihren Berufsabschluss nicht in Deutschland erworben haben:
  • ggf. Sprachnachweis Deutsch im Niveau B2, empfohlen ist C1
  • ggf. Berufsanerkennung in Deutschland

Die Weiterbildung im Rahmen der Diabetesedukation ist berufsbegleitend möglich. 
Bitte beachten Sie dabei, dass die Freistellung für die Theoriezeiten und ggf. externen Praxiszeiten ebenfalls gewährleistet sein muss. 

Letzte Aktualisierung: 20.07.2020

In den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist der Zugang zu den reglementierten Berufen und ihre Ausübung durch die Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Sie gilt für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben, und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländern. Auch mit der Schweiz ist die gegenseitige Anerkennung durch ein Abkommen sichergestellt.

Das sogenannte harmonisierte Verfahren ermöglicht eine automatische Anerkennung ohne individuelle Prüfung.

Eine berufliche Qualifikation, die außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworben wurde, kann ebenfalls anerkannt werden, wenn diese mit der entsprechenden Qualifikation in Deutschland vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn keine wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung oder im Berufsbild existieren. Hier ist jedoch eine individuelle Prüfung notwenig.

Weitere Informationen zum Verfahren finden sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Es besteht die Möglichkeit, einen Anerkennungszuschuss zu beantragen.

 

Bewerber*innen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen, die in Deutschland nicht reglementiert sind, das betrifft in unserer Liste der zugelassenen Grundberufe die Medizinischen Fachangestellten, benötigen grundsätzlich zur Ausübung ihrer Tätigkeit keine Anerkennung in Deutschland. Die DDG bittet in diesem Fall um eine Bestätigung der Gleichwertigkeit der zuständigen Landesärztekammer (LÄK).

Für im Ausland erworbene akademische Qualifikationen ist eine Äquivalenzbescheinigung zu einem in der Weiterbildungsordnung zugelassenen Studienabschluss vorzulegen.

Auf der Seite anabin, die die Kultusministerkonferenz (kmk) bereitstellt, besteht die Möglichkeit weitere Informationen zu generieren:

  • Anabin – Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Grundsätzlich hilft auch hier die Seite Anerkennung in Deutschland die für eine Anerkennung zuständige Stelle bezogen auf den eigenen Wohnort zu finden. Die Hotline erreichen Sie unter 030 1815 111. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter der Seite Anerkennung und Bewertung des Berliner Senats.

Es besteht die Möglichkeit, einen Anerkennungszuschuss zu beantragen.

 

 

Sofern Sie ein Anerkennungsverfahren durchführen müssen, besteht die Möglichkeit der Förderung:

Anerkennungszuschuss

Einen Anerkennungszuschuss erhalten Bewerber*innen, die arbeitslos gemeldet sind über das Jobcenter oder das AA.
WICHTIG: Beantragung des Zuschusses VOR Antragstellung zur Anerkennung!

Wenn keine Arbeitslosenmeldung besteht kann über das IQ-Netzwerk ein Zuschuss beantragt werden.

Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen des Bundes" (kurz: "Anerkennungsgesetz") haben alle Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen einen Rechtsanspruch, ihren ausländischen Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf zu prüfen.

 

Geregelte Sonderzulassung für sporttherapeutische Abschlüsse!

Zulassung von sporttherapeutischen Abschlüssen, die in Deutschland erworben wurden, jedoch aktuell nicht auf der Liste der Grundberufe geführt werden.

Diabetesassistent*in DDG

Für die Zulassung zur Weiterbildung sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Gültige Übungsleiter-Lizenz Rehabilitationssport
    Profil: Innere Medizin (2. Lizenzstufe B, Umfang 210 UE)
    nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Behindertensportverbandes (DBSNPC)

ODER 

  • Gültige Übungsleiter-Lizenz Rehabilitation/ Übungsleiter- Sport in der Rehabilitation
    Profil: Sport und Diabetes (2. Lizenzstufe B, Umfang 180 UE)
    nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)

 

Diabetesberater*in DDG

Für die Zulassung zur Weiterbildung ist folgende Voraussetzung zu erfüllen:

  • Bachelor oder Master Sportwissenschaft mit dem Fokus auf Sport, Bewegung und Gesundheit in Prävention, Therapie und Rehabilitation internistischer Erkrankungen

Die Diabetesprävention ist maßgeblich durch die Förderung der Bewegungs- und Sportinitiative geprägt. Dies soll sich zukünftig auch in der Zulassungspraxis zur Weiterbildung Diabetesassistent*in und Diabetesberater*in DDG niederschlagen.

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Geplant ist die Zulassung von sporttherapeutischen Abschlüssen für die beiden Weiterbildungsstränge. Interessierten, die nicht über einen regulär zugelassenen Grundberuf verfügen, aber die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen für die Aufnahme der Weiterbildung erfüllen, sollen perspektivisch durch den Besuch eines Basismoduls in das Thema eingeführt und zum Abschluss Diabetesassistent*in DDG bzw. Diabetesberater*in DDG geführt werden.

Da ein Basismodul derzeit noch erarbeitet wird, kann im Rahmen einer Übergangslösung die geregelte Sonderzulassung auf Antrag zunächst auch ohne Besuch des Basismoduls erfolgen.

 

  • Qualifikationen werden im flexiblen Aufbaumodell erreicht
  • Fokus: Patientenfallarbeit und praktische Handlungskompetenz, setting- und fallgruppenbezogen
  • Stärkung der Themen Diabetestechnologie, Telemedizin und Digitalkompetenz
  • Blended Learning: Bis zu 50% Online-unterricht je nach Weiterbildungsstätte
  • Erweiterung des Kompetenzfeldes für Diabetesassistent*innen DDG um Themen zum Typ 1 Diabetes und GDM
  • Abrechenbarkeit wird nach Abschluss des 3. Moduls erreicht, auch wenn die Weiterbildung noch fortgesetzt wird
  • Ab sofort lernen künftige Diabetesassistent*innen DDG und Diabetesberater*innen DDG in den Pflichtmodulen DE 1-3 gemeinsam.
  • Mit erfolgreich erbrachten Modulleistungen erhalten die Diabetesassistent*innen DDG ihr Abschlusszertifikat. Auf Anfrage kann auch den Teilnehmenden mit Ziel Diabetesberater*in DDG bereits vorab die Urkunde Diabetesassistent*in DDG ausgehändigt werden.
  • Teilnehmende, die den Abschluss Diabetesassistent*in DDG erreicht haben, scheiden aus dem Kurs aus. Für die entsprechende Anzahl der Plätze kommen Interessent*innen der Aufbauqualifikation hinzu und gemeinsam besuchen sie weiter die Pflichtmodule DE 4-7. In dieser Weiterbildungsphase wählen alle  zusätzlich ein für sie passendes, fallgruppenorientiertes Wahlpflichtmodul (WE).
  • Mit erfolgreichem Abschluss aller Module erhalten auch die Diabetesberater*innen DDG ihr Abschlusszertifikat.

 

Die Landesärztekammer Thüringen bietet zukünftig in Kooperation mit der DDG die Fortbildung zur Assistenz in der Diabetologie LÄK nach den Kriterien der Bundesärztekammer für die berufsrechtliche Anerkennung an. Im Diabeteszentrum Thüringen kann mit dem Besuch der ersten 3 Wochen der Weiterbildung Diabetesassistent*in DDG (Modul 1 und 50% von Modul 2) der Abschluss Assistenz in der Diabetologie LÄK erreicht werden, der kammerrechtlich anerkannt ist.

Assistenz in der Diabetologie LÄK

Dauer

2 - 4 Monate

Theoriestunden

120 Unterrichtseinheiten Theorie (3 Wochen) aufgeteilt in 1,5 Pflichtmodule

Praxiszeit entfällt
Hospitation entfällt
Nachweise zulassungsfähiger Grundberuf
Kosten 1.400,00 EUR

Bitte beachten Sie:

Die Möglichkeit der Aufstockung zur Diabetesassistent*in DDG besteht,
wenn die Module inklusive Prüfungs-
und Praxisnachweisen bis Modul 3
vervollständigt werden.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an
die DDG Geschäftsstelle.

Auch Teilnehmende mit Abschlussziel Diabetesassistent*in DDG
erlangen zusätzlich den Titel der Landesärztekammer.

Diabetesassistent*in DDG

Dauer

Je nach Weiterbildungsstätte 3 - 6 Monate

Theoriestunden

200 Unterrichtseinheiten Theorie (5 Wochen) aufgeteilt in die Pflichtmodule 1- 3

Praxiszeit

160h Praxiszeit in der Diabetologie oder
120h Praxiszeit in einer Einrichtung im Kontext mit Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage (z.B. Hausarztpraxis, Reha- & Pflegeeinrichtungen)
zzgl. 40h Praxiszeit in einer diabetologischen Einrichtung (Klinik oder Praxis)

Nachweise Bis zum Abschluss Nachweis eines Schulungszertifikats eines zertifizierten Schulungsprogramms für Typ-2-Diabetes
Kosten 2.350,00 € 
   

 

Mit dem Titel Assistenz in der Diabetologie LÄK haben Sie die Möglichkeit zum/zur Diabetesassistent*in DDG aufzuschließen. Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und Sie haben bereits 1,5 Module absolviert. Das bedeutet, Sie nehmen noch an dem zweiten Teil des Moduls 2 sowie am Modul 3 der Diabetesedukation DDG (insgesamt 80 Unterrichtseinheiten/2 Wochen) teil, um den Theorieteil der Weiterbildung Diabetesassistent*in DDG zu vervollständigen. Darüber hinaus sind noch folgende Nachweise zu erbringen:
 

  • 160h Praxiszeit in der Diabetologie
    ODER
  • 120h Praxiszeit in einer Einrichtung im Kontext mit Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage (z.B. Hausarztpraxis, Reha- & Pflegeeinrichtungen) zzgl. 40h Praxiszeit in einer diabetologischen Einrichtung (Klinik oder Praxis) unter der Anleitung eines/r Diabetolog*in DDG/LÄK.

    UND
  • Bis zum Abschluss Nachweis eines Schulungszertifikats eines zertifizierten Schulungsprogramms für Typ-2-Diabetes
  • Für bereits qualifizierte Personen ändert sich grundsätzlich nichts.
  • Die Abschluss-Zertifikate behalten ihre Gültigkeit.
  • Diabetesassistent*innen können sich mit den Modulen DE 4-7 (zzgl. ein Wahlpflichtmodul) weiter zur Diabetesberater*in DDG qualifizieren.
  • Eine Anpassungsleistung für nach bisherigem Curriculum qualifizierte Diabetesassistent*innen wurde konzipiert, um die Anschlussfähigkeit der Teilnehmenden an das neue Curriculum sicher zu stellen. DIe Fortbildungseinheiten sind im Selbstlernformat online kostenlos durchführbar. Es steht aber auch ein Live-Onlineseminar mit einer Expertin zur Verfügung. HIER finden Sie weitere Informationen und den Zugang zu den Videos.
  • Absolvierte Diabetesberater*innen können die Wahlpflichtmodule bei separater Buchung auch als Fortbildungsmöglichkeit nutzen. Der VDBD zertifiziert die Module mit 15 Fortbildungspunkten.

 

Einer der großen Vorteile unserer modularen Weiterbildungen ist die Flexibilität. Sie sind bereits Diabetesberater*in DDG und möchten sich durch ein Modulthema spezialisieren bzw. fortbilden? Dann können Sie die Wahlpflichtmodule sowie das Modul 7 auch separat buchen.

Zur Zeit stehen folgende Module zur Einzelbuchung zur Verfügung:

  • Kinder und Jugendliche in diabetischer Stoffwechsellage (Wahlpflichtmodul 1)
  • Ältere und hochbetagte Menschen in diabetischer Stoffwechsellage (Wahlpflichtmodul 2)
  • Digitalisierung & Telemedizin in der Diabetesedukation (Modul 7)

Melden Sie sich zur Buchung bitte direkt in der DDG Geschäftsstelle

Sofern Sie noch unsicher sind, welcher Abschluss für Sie in Frage kommt oder was mit der Weiterbildung und dem zukünftigen Arbeitsbereich auf Sie zu kommt, können Sie sich im folgenden Seminar ausführlich informieren:

Alles rund um die Diabetesedukation DDG im kostenlosen Live Webinar am 28.01.2026 um 
14 Uhr. Teilnahme möglich ohne Voranmeldung!

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Diabetesassistent- und -berater*innen DDG sind zur kontinuierlichen Fortbildung von 75 Fortbildungspunkten in drei Jahren und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung ihrer Tätigkeit verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Fortbildungen hat der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG die Möglichkeit, die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Diabetesassistent*in DDG/Diabetesberater*in DDG zu entziehen. Zur Überprüfung wird seit 01.01.2021 das Fortbildungszertifikat von DDG und VDBD AKADEMIE akzeptiert. Dieses wird auch im Rahmen der Zertifizierung von Behandlungseinrichungen als Nachweis für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung erwartet (alternativ Ausdruck des aktuellen Fortbildungskontos).

Weitere Informationen zur Fortbildungsverpflichtung finden Sie hier

Beinahe jedes Bundesland bietet eigene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Die jeweiligen Ministerien legen Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen fest, weshalb eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen besteht.

Folgende Seiten bieten eine gute Möglichkeit, nach Förderungen zu recherchieren

  • Mein NOW - ein Angebot der Arbeitsagentur
  • Förderdatenbank - ein Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Überregionale Verfahren:

  1. Bildungsscheck/Qualifizierungsscheck/Qualischeck: Länderspezifische Förderungen, bei denen i.d.R. maximal 50% der Kurskosten, höchstens jedoch 500 € Zuschuss gewährt werden. Informationen gibt es unter dem nachfolgenden Link für den Bereich der Weiterbildungsfinanzierung. 
  2. Bildungsprämie: Das Programm seitens der Bundesregierung und des Europäischen Sozialfons wurde 2023 beendet. Hier finden Sie weiterführende Informationen.
  3. Begabtenförderung/Aufstiegsstipendium: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt ein Weiterbildungsstipendium, das die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung fördert. Die Förderung ist gebunden an Alter und Abschlussnote. Weitere Informationen finden Sie unter: 
  4. Förderungen durch die Arbeitsagentur sind zurzeit nur im Einzelfallverfahren möglich. Bitte besprechen Sie ggf. diese Möglichkeit mit Ihrem Arbeitsberater/Ihrer Arbeitsberaterin. 
  5. Die Stiftung Warentest hat den Leitfaden Weiterbildung finanzieren herausgegeben, der die Thematik anschaulich zusammenfasst.
  6. Bitte beachten sie auch, die Förderungsmöglichkeit durch das Weiterbildungsstipendium DDG, das in den letzten Jahren jeweils ausgelobt werden konnte. Bewerbungsfrist ist i.d. Regel 1.Feburar und 1. Juni des Jahres, in dem die Weiterbildung beginnt. Sofern die Förderung aktiv ist, finden Sie hier alle Informationen: Weiterbildungsstipendium

Informationen zur Diabetesedukation auf einem Blick

Hier geht es zum vollständigen Video: https://www.youtube.com/watch?v=u7cBK8pCXio