Qualifizierung

Diabetesedukation DDG

Flexibel, modular & durchlässig - Die neue Diabetesedukation DDG

Die Weiterbildungen Diabetesassistent*in DDG und Diabetesberater*in DDG wurden harmonisiert und werden fortan unter dem Begriff Diabetesedukation zusammengefasst. Die Qualifikationen wurden modularisiert und stellen damit eine zeitlich und räumlich flexibilisierte Weiterbildung für Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen & Vorqualifikationen dar. Mit dem neuen Konzept erreichen Sie eine auf Ihr Handlungsfeld ausgerichtete Qualifizierung.

Informationen zur Diabetesedukation auf einem Blick

  • Qualifikationen werden im flexiblen Aufbaumodell erreicht
  • Fokus: Patientenfallarbeit und praktische Handlungskompetenz, setting- und fallgruppenbezogen
  • Stärkung der Themen Diabetestechnologie, Telemedizin und Digitalkomptenz
  • Blended Learning: Bis zu 50% Online-unterricht je nach Weiterbildungsstätte
  • Erweiterung des Kompetenzfeldes für Diabetesassistent*innen DDG um Themen zum Typ 1 Diabetes und GDM
  • Abrechenbarkeit wird nach Abschluss des 3. Moduls erreicht, auch wenn die Weiterbildung noch fortgesetzt wird
  • Ab sofort lernen künftige Diabetesassistent*innen DDG und Diabetesberater*innen DDG in den Pflichtmodulen DE 1-3 gemeinsam.
  • Mit erfolgreich erbrachten Modulleistungen erhalten die Diabetesassistent*innen DDG ihr Abschlusszertifikat. Auf Anfrage kann auch den Teilnehmenden mit Ziel Diabetesberater*in DDG bereits vorab die Urkunde Diabetesassistent*in DDG ausgehändigt werden.
  • Teilnehmende, die den Abschluss Diabetesassistent*in DDG erreicht haben, scheiden aus dem Kurs aus. Für die entsprechende Anzahl der Plätze kommen Interessent*innen der Aufbauqualifikation hinzu und gemeinsam besuchen sie weiter die Pflichtmodule DE 4-7. In dieser Weiterbildungsphase wählen alle  zusätzlich ein für sie passendes, fallgruppenorientiertes Wahlpflichtmodul (WE).
  • Mit erfolgreichem Abschluss aller Module erhalten auch die Diabetesberater*innen DDG ihr Abschlusszertifikat.

 

Die Landesärztekammer Thüringen bietet zukünftig in Kooperation mit der DDG die Fortbildung zur Assistenz in der Diabetologie LÄK nach den Kriterien der Bundesärztekammer für die berufsrechtliche Anerkennung an. Im Diabeteszentrum Thüringen kann mit dem Besuch der ersten 3 Wochen der Weiterbildung Diabetesassistent*in DDG (Modul 1 und 50% von Modul 2) der Abschluss Assistenz in der Diabetologie LÄK erreicht werden, der kammerrechtlich anerkannt ist.

Assistenz in der Diabetologie LÄK

Dauer

2 - 4 Monate

Theoriestunden

120 Unterrichtseinheiten Theorie (3 Wochen) aufgeteilt in 1,5 Pflichtmodule

Praxiszeit entfällt
Hospitation entfällt
Nachweise zulassungsfähiger Grundberuf
Kosten 1.400,00 EUR

Bitte beachten Sie:

Die Möglichkeit der Aufstockung zur Diabetesassistent*in DDG besteht,
wenn die Module inklusive Prüfungs-
und Praxisnachweisen bis Modul 3
vervollständigt werden.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an
die DDG Geschäftsstelle.

Auch Teilnehmende mit Abschlussziel Diabetesassistent*in DDG
erlangen zusätzlich den Titel der Landesärztekammer.

Diabetesassistent*in DDG

Dauer

Je nach Weiterbildungsstätte 3 - 6 Monate

Theoriestunden

200 Unterrichtseinheiten Theorie (5 Wochen) aufgeteilt in die Pflichtmodule 1- 3

Praxiszeit

160h Praxiszeit in der Diabetologie oder
120h Praxiszeit in einer Einrichtung im Kontext mit Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage (z.B. Hausarztpraxis, Reha- & Pflegeeinrichtungen)
zzgl. 40h Praxiszeit in einer diabetologischen Einrichtung (Klinik oder Praxis)

Nachweise Bis zum Abschluss Nachweis eines Schulungszertifikats eines zertifizierten Schulungsprogramms für Typ-2-Diabetes
Kosten 2.350,00 € 
   

 

Mit dem Titel Assistenz in der Diabetologie LÄK haben Sie die Möglichkeit zum/zur Diabetesassistent*in DDG aufzuschließen. Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und Sie haben bereits 1,5 Module absolviert. Das bedeutet, Sie nehmen noch an dem zweiten Teil des Moduls 2 sowie am Modul 3 der Diabetesedukation DDG (insgesamt 80 Unterrichtseinheiten/2 Wochen) teil, um den Theorieteil der Weiterbildung Diabetesassistent*in DDG zu vervollständigen. Darüber hinaus sind noch folgende Nachweise zu erbringen:
 

  • 160h Praxiszeit in der Diabetologie
    ODER
  • 120h Praxiszeit in einer Einrichtung im Kontext mit Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage (z.B. Hausarztpraxis, Reha- & Pflegeeinrichtungen) zzgl. 40h Praxiszeit in einer diabetologischen Einrichtung (Klinik oder Praxis) unter der Anleitung eines/r Diabetolog*in DDG/LÄK.

    UND
  • Bis zum Abschluss Nachweis eines Schulungszertifikats eines zertifizierten Schulungsprogramms für Typ-2-Diabetes
  • Für bereits qualifizierte Personen ändert sich grundsätzlich nichts.
  • Die Abschluss-Zertifikate behalten ihre Gültigkeit.
  • Diabetesassistent*innen können sich mit den Modulen DE 4-7 (zzgl. ein Wahlpflichtmodul) weiter zur Diabetesberater*in DDG qualifizieren.
  • Eine Anpassungsleistung für nach bisherigem Curriculum qualifizierte Diabetesassistent*innen zur neuen Aufbauqualifikation wird derzeit noch konzipiert.
  • Absolvierte Diabetesberater*innen können die Wahlpflichtmodule bei separater Buchung auch als Fortbildungsmöglichkeit nutzen. Der VDBD zertifiziert die Module mit 15 Fortbildungspunkten.

 

Einer der großen Vorteile unserer modularen Weiterbildungen ist die Flexibilität. Sie sind bereits Diabetesberater*in DDG und möchten sich durch ein Modulthema spezialisieren bzw. fortbilden? Dann können Sie die Wahlpflichtmodule sowie das Modul 7 auch separat buchen.

Zur Zeit stehen folgende Module zur Einzelbuchung zur Verfügung:

  • Kinder und Jugendliche in diabetischer Stoffwechsellage (Wahlpflichtmodul 1)
  • Ältere und hochbetagte Menschen in diabetischer Stoffwechsellage (Wahlpflichtmodul 2)
  • Digitalisierung & Telemedizin in der Diabetesedukation (Modul 7)

Melden Sie sich zur Buchung bitte direkt in der DDG Geschäftsstelle

Nach Inkrafttreten der neuen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Diabetesedukation ab 01.01.2024 gelten für die Weiterbildungen zur Diabetesassistent*in DDG und zur Diabetesberater*in DDG Interessierte mit dem Abschluss in einem der unter dem u.g. Link aufgeführtem Heilberuf[1]als zulassungsberechtigt.

Für den Diabetescoach (in Planung) gilt darüber hinaus:

  • abgeschlossene Weiterbildung zum/r Diabetesberater*in DDG
    UND
  • Nachweis von zweijähriger Berufserfahrung in der Diabetesberatung


[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html , Zugriff am 25.09.23

 

Diabetesassistent*in DDG

Dauer

Je nach Weiterbildungsstätte 3 - 6 Monate

Theoriestunden

200 Unterrichtseinheiten Theorie (5 Wochen) aufgeteilt in die Pflichtmodule 1- 3

Praxiszeit

160h Praxiszeit in der Diabetologie oder
120h Praxiszeit in einer Einrichtung im Kontext mit Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage (z.B. Hausarztpraxis, Reha- & Pflegeeinrichtungen)
zzgl. 40h Praxiszeit in einer diabetologischen Einrichtung (Klinik oder Praxis)

Nachweise Bis zum Abschluss Nachweis eines Schulungszertifikats eines zertifizierten Schulungsprogramms für Typ-2-Diabetes
Kosten 2.350,00 € 
   

 

Diabetesberater*in DDG

Dauer

Je nach Weiterbildungsstätte 12-14 Monate

Theoriestunden

520 Unterrichtseinheiten Theorie (13 Wochen) aufgeteilt in die Pflichtmodule 1- 7 sowie ein Wahlpflichtmodul

Praxiszeit

540h Praxispflicht unter Anleitung eines/einer Diabetolog*in (DDG/LÄK)

Hospitation 20h in einer 2. diabetologischen Einrichtung im Handlungsfeld des Wahlpflichtmoduls
Nachweise Bis zum Abschluss Nachweis von zwei Schulungszertifikaten von zertifizierten Schulungsprogrammen  (Typ-2-Diabetes und ein weiteres der Wahl)
Kosten 5.550,00 € 

 

Sie sind bereits Diabetesassistent*in DDG und wollen sich zur Diabetesberater*in DDG weiterqualifizieren?

ACHTUNG:
Für Absolvierte der Weiterbildung Diabetesassistent*in DDG in Kursen VOR dem 01.01.2024 wird die Anschlussfähigkeit an die neue Diabetesedukation über die Erbringung von Transferleistungen gewährleistet. Diese umfassen die Vorlage von zwei Zertifikaten für spezielle Fortbildungen zu den Themen Diabetes Typ 1 und GDM sowie 25 Fortbildungspunkte.
In Kürze werden wir Ihnen hier die Seminarangebote hinterlegen.

Aufbauqualifikation

Dauer Je nach Weiterbildungsstätte 6 - 8 Monate
Theoriestunden 320 Unterrichtseinheiten Theorie (8 Wochen) aufgeteilt in die Pflichtmodule 4- 7 sowie ein Wahlpflichtmodul
Praxiszeit 380h Praxispflicht unter Anleitung eines/einer Diabetolog*in (DDG/LÄK)  
Hospitation 20h in einer 2. diabetologischen Einrichtung im Handlungsfeld des Wahlpflichtmoduls
Nachweise

Bis zum Abschluss der aufbauenden Module Nachweis eines weiteren Schulungszertifikates eines weiteren zertifizierten Schulungsprogramms der Wahl
sowie ggf. die o.g. Transferleistungen

Kosten 3.550,00 € 

 

FAQs

Die häufigsten Fragen zur Diabetesedukation DDG haben wir hier für Sie beantwortet:

Sofern Sie noch unsicher sind, welcher Abschluss für Sie in Frage kommt oder was mit der Weiterbildung und dem zukünftigen Arbeitsbereich auf Si ezu kommt, können Sie sich im folgenden Seminar ausführlich informieren:

 

Fit für die Weiterbildung

Diabetesassistent- und -berater*innen DDG sind zur kontinuierlichen Fortbildung von 75 Fortbildungspunkten in drei Jahren und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung ihrer Tätigkeit verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Fortbildungen hat der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG die Möglichkeit, die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Diabetesassistent*in DDG/Diabetesberater*in DDG zu entziehen. Zur Überprüfung wird seit 01.01.2021 das Fortbildungszertifikat von DDG und VDBD AKADEMIE akzeptiert. Dieses wird auch im Rahmen der Zertifizierung von Behandlungseinrichungen als Nachweis für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung erwartet (alternativ Ausdruck des aktuellen Fortbildungskontos).

Weitere Informationen zur Fortbildungsverpflichtung finden Sie hier

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Sonderzulassung beim zuständigen Ausschuss QSW gestellt werden, welcher dann im Einzelfallverfahren prüft, ob dies möglich ist. Bitte senden Sie in dem Fall aussagekräftige Unterlagen an die Geschäftsstelle der DDG unter weiterbildung(at)ddg(dot)info. Es muss ablesbar sein, dass Sie bereits über mehrjährige Erfahrung in der Diabetologie verfügen.

Ggf. gelten neben den regulär zugelassenen Grundberufen (siehe Liste oben) für im Ausland erworbene Abschlüsse bzw. für fachlich assoziierte akademische Abschlüsse in bestimmten Fällen Ausnahmeregeln, sofern die jeweils erforderlichen Bedingungen/Nachweise erbracht werden.

Übersicht der besonderen Zulassungsfälle

Siehe dazu den Punkt: Ich habe einen anderen Grundberuf, wo die besonderen Zulassungsfälle beschrieben sind.

In den vergangenen Jahren hatte die DDG die Möglichkeit, durch eine umfassende Spende, die zur Förderung des diabetologischen Nachwuchses vergeben worden war, großzügige Weiterbildungsstipendien zu auszuloben. Damit soll die Versorgung der Menschen in diabetischer Stoffwechsellage verbessert und gesichert werden.

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass auch in 2024 eine Förderrung ermöglicht wurde. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung!

Informationen zum Weiterbildungsstipendium DDG


Beinahe jedes Bundesland bietet darüber hinaus eigene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Die jeweiligen Ministerien legen Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen fest, weshalb eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen besteht.

www.foerderdatenbank.de

  1. Bildungsscheck/Qualifizierungsscheck/Qualischeck: Länderspezifische Förderungen, bei denen i.d.R. maximal 50% der Kurskosten, höchstens jedoch 500 € Zuschuss gewährt werden. Informationen gibt es unter dem nachfolgenden Link für den Bereich der Weiterbildungsfinanzierung. 
  2. Bildungsprämie: Das Programm seitens der Bundesregierung und des Europäischen Sozialfons wurde 2023 beendet. Hier finden Sie weiterführende Informationen.
  3. Begabtenförderung/Aufstiegsstipendium: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt ein Weiterbildungsstipendium, das die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung fördert. Die Förderung ist gebunden an Alter und Abschlussnote. Weitere Informationen finden Sie unter: 
  4. Förderungen durch die Arbeitsagentur sind zurzeit nur im Einzelfallverfahren möglich. Bitte besprechen Sie ggf. diese Möglichkeit mit Ihrem Arbeitsberater/Ihrer Arbeitsberaterin. 
  5. Die Stiftung Warentest hat den Leitfaden Weiterbildung finanzieren herausgegeben, der die Thematik anschaulich zusammenfasst.