Gesundheitsfachkräfte

Fuß- und Wundassistent*in DDG

Neues Curriculum und Namensänderung

Aus Wundassistentin wird Fuß- und Wundassistent*in DDG

Die Aktualisierung des Fortbildungsangebots zum Diabetischen Fußsyndrom bringt eine Namensänderung mit sich, die den Fokus DFS und die über die reine Wundversorgung hinausgehenden Inhalte stärker herausstellt.

Ziel der Fortbildung ist es, Angehörige von Fachberufen im Gesundheitswesen mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung für eine Assistenztätigkeit auszubilden, in der sie unter Anleitung von Ärzt*innen Menschen mit Diabetes mellitus und einem diabetischen Fußsyndrom professionell versorgen.

Zur Anerkennung einer Behandlungseinrichtung sind Nachweise der Kompetenz der Wundversorgung erforderlich, die Sie mit dieser Fortbildungs erfüllen.

Wundassistent bei der Arbeit
© megaflopp / iStock

Fuß- und Wundassistent*innen DDG erwerben neben den klassischen Inhalten zur chronischen Wunde DFS auch Kenntnisse zur orthopädietechnischen Schuhversorgung, Druckentlastung, geschütztem Gehen, Rezidivprophylaxe und nicht zuletzt zur Prävention des Fußulcus.

Weitere Vorteile sind:

  • leitliniengerechte Aktualiserung der Inhalte
  • Modularisierung
  • starke Handlungsorientierung und Fallarbeit
  • erhöhter Praxisbezug
  • obligatorische Onlineanteile

Der zeitliche Umfang der Fortbildung erhöht sich auf 45 UE, um die Vertiefung und praktische Übungszeit zu gewährleisten.

Das neue Curriculum tritt mit dem 01.04.2024 in Kraft. Erste Pilotkurse bieten die Weiterbildungsstätten in Regensburg und Radolfzell an, die die Onlinezeiten auch in Kooperation veranstalten. Kursdaten entnéhmen Sie den Veranstaltungshinweisen am Ende der Seite. Die Weiterbildungsstätten werden dann sukzessive die Umstellung vornehmen. Die Übergangszeit, während der Kurse noch nach altem und schon nach neuem Curriculum angeboten werden, endet mit dem 01.01.2025.

 

Die Fortbildung zur Fuß- und Wundassistent*in DDG richtet sich an Angehörige der folgenden Berufsgruppen:

  • Pflegende mit Berufsabschluss lt. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz
    bzw. Pflegefachfrau/Pflegefachmann in der Ausbildung,
    denen das Zertifikat Fuß- und Wundassistent*in DDG erst mit dem Erhalt
    der Erlaubnis in Grundberuf ausgestellt bekommen
  • Medizinische Fachangestellte (MFA)
  • Diabetesassistent*in DDG 
  • Diabetesberater*in 
  • Podolog*in
  • Operationstechnische Assistent*in
  • Gefäßassistent*in
  • Physician Assistant oder gleichwertige bzw. höherwertige Studienabschlüsse

Sie sind mit der Prävention und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom betraut. Über die Zulassung Angehöriger anderer Berufsgruppen wird durch eine Einzelfallprüfung der Einstiegsqualifikation in der jeweiligen Weiterbildungsstätte entschieden.

  • Zugelassener Grundberuf lt. Fortbildungsordnung
  • Nachweis eines Hospitationsplatzes im Umfang von 24 Stunden in einer zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung DDG
  • Deutschkenntnisse für Bewerber*innen aus anderen Sprachräumen:
    mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)

Über die Zulassung entscheidet die jeweilige Weiterbildungsstätte.

Sofern Sie nicht über einen lt. Fortbildungsordnung zugelassenen Grundberuf verfügen, können Sie nach Absprache mit der Weiterbildungsstätte dennoch an der Fortbildung teilnehmen, erhalten aber nur eine Teilnahmebescheinigung und KEIN Zertifikat.

Bitte melden Sie sich direkt bei der DDG-zertifizierten Weiterbildungsstätte Ihrer Wahl an.

 

  • Teilnahme am verbindlichen, 45-stündigen, theoretischen Teil der Fortbildung in einer DDG-zertifizierten Weiterbildungsstätte. 
    (Kurse, die nach altem Curriculum in der Übergangszeit veranstaltet werden, umfassen 40 Unterrichtseinheiten)
  • Nachweis einer 24-stündigen Hospitation in einer von der AG Fuß der DDG zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung.
  • Erstellen eines Hospitationsberichts, der 4-5 Seiten nicht überschreiten sollte.
    • Darin enthalten:
      • anonyme Beschreibung eines Wundverlaufes
      • dazugehöriger ausgefüllter Dokumentationsbogen der AG Fuß 
      • Fotodokumentation als Anlage
  • theoretische Weiterbildung:
    bisher 40 Unterrichtseinheiten /
    NEU: 45 Unterrichteinheiten nach neuem Curriculum
  • Hospitation: 24 Stunden

Der Hospitationsbericht muss spätestens sechs Monate nach der theoretischen Prüfung in der Weiterbildungsstätte eingereicht werden.

 

Die Kurse nach altem Curriculum umfassen 40 Unterrichtseinheiten und werden wie folgt berechnet:

  • EUR 700,- inkl. Materialkosten zzgl. Unterkunft und Verpflegung

Die Unterrichtseinheiten nach neuem Curriculum erweitern sich auf 45 Unterrichtseinheiten , in die auch Selbstlernformate anerkannter Expert*innen inkludiert sind.

  • EUR 850,- inkl. Materialkosten zzgl. Unterkunft und Verpflegung 

Empfehlungen zur Unterkunft erhalten Sie auf Nachfrage von Ihrer Weiterbildungsstätte.

Die Fortbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung im Anschluss an den theoretischen Teil. Über das Ergebnis erhalten die Teilnehmer*innen ein Zeugnis.

Danach erfolgt die Durchführung der 24-stündigen Hospitation in einer zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung DDG. Das Zertifikat "Fuß- und Wundassistent*in DDG" erhalten die Teilnehmenden nach Abschluss dieses praktischen Teils der Fortbildung und fristgerechtem, vollständigen Eingang der erforderlichen Unterlagen (Zeugnis, Hospitationsbescheinigung und Hospitationsbericht inkl. Anlagen) und deren Prüfung durch die Weiterbildungsstätte. Die Frist zur Einreichung beträgt sechs Monate nach theroretischer Prüfung.

Diese Frist muss eingehalten werden. 

Die Teilnehmenden sind nach Abschluß berechtigt, den Titel Fuß- und Wundassistent*in DDG zu tragen und können auf Antrag assoziiertes Mitglied der DDG werden.

 

Die Fortbildungsempfehlung von DDG und AG Diabetischer Fuß der DDG lautet vier Unterrichtseinheiten (4UE)/ Jahr (1 UE = 45 Min).
Die Erbringung der Fortbildungen wird im Rahmen der Zertifizierung der Fußbehandlungseinrichtung DDG überprüft.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf