DDG Akademie

Diabetolog*in DDG

Interesse an oder Fragen zu der Weiterbildung Diabetolog*in DDG?

Kompakte Einblicke zu Ablauf, Voraussetzungen und Antragstellung im kostenlosen Webinar am 23.06.2026, 18:00–19:00 Uhr. Teilnahme ohne Voranmeldung! 

Mit Prof. Dr. med. Erhard Siegel und Dr. med. Dorothea Reichert, Vorsitzende des Ausschusses Diabetologe DDG, zu ambulanter und stationärer Weiterbildung – inklusive ausführlicher Fragerunde.

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Die Weiterbildung Diabetolog*in DDG

Durch die Qualifikation als Diabetolog*in DDG zeigen Sie Ihre außerordentlich hohe Expertise im Bereich der Diagnostik & Therapie von Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes, MODY sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und Folgeerkrankungen. Diese Qualifikation trägt zur Sicherstellung der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus bei. 

Jährliche Anzahl neu anerkannter Diabetolog*innen DDG

Die Zahl der Menschen mit Diabetes steigt unaufhaltsam: Aktuell leben rund 9 Millionen Menschen in Deutschland mit der Erkrankung – bis 2040 werden es voraussichtlich 12 Millionen sein. Gleichzeitig fehlen immer mehr Fachkräfte, die eine qualitativ hochwertige Versorgung der Betroffenen sicherstellen können.

Derzeit sind über 4.200 Diabetolog*innen DDG anerkannt – und die Zahl wächst stetig

Als Diabetolog*in DDG übernehmen Sie eine Schlüsselrolle in zertifizierten Einrichtungen der DDG: In Vollzeit beschäftigte Diabetolog*innen DDG sind Voraussetzung für die Beantragung und den Erhalt der DDG-Zertifizierung. Darüber hinaus sind Diabetolog*innen DDG ab dem Zeitpunkt ihrer Anerkennung berechtigt, andere Diabetolog*innen DDG in ausreichend zertifizierten Einrichtungen der DDG weiterzubilden.

Fachärzt*innen für Innere Medizin und Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie können durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) zudem in der Leistungsgruppe 2 „Komplexe Endokrinologie/Diabetologie“ in Krankenhäusern tätig werden.

Starten Sie jetzt Ihre Weiterbildung und gestalten Sie die Zukunft der Diabetesversorgung aktiv mit!

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Fachärzt*innen für Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Endokrinologie, Diabetologie oder Allgemeinmedizin.

Wie werde ich Diabetolog*in DDG?

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Voraussetzungen für die Anerkennung

Einzureichende Unterlagen:

Die komplette Weiterbildungszeit kann auch schon parallel zur Fachärzt*innenausbildung erworben werden.

Bitte lesen Sie unbedingt die Details zu den einzelnen Kriterien! Die Informationen dazu finden Sie in den unten stehenden FAQs und in der Richtlinie. Die vollständigen Richtlinien zur Anerkennung als Diabetolog*in DDG finden Sie hier.

Diese beiden Kurse sind Voraussetzung zur Anerkennung Diabetolog*in DDG

Abschluss

Abschluss mit Urkunde „Diabetolog*in DDG“ nach Bearbeitung und Begutachtung des Antrags auf Anerkennung. 

Diabetolog*in DDG ist kein führungsfähiger Titel, sondern eine Zusatzqualifikation.
Die Qualifizierung als Diabetolog*in DDG ist an die dauerhafte Mitgliedschaft in der DDG und die Erfüllung der jährlichen Fortbildungsverpflichtung geknüpft.

Weiterbildungszeit
Die Richtlinie zur Anerkennung als Diabetolog*in DDG sieht eine 24-monatige Weiterbildung an einer zertifizierten Behandlungseinrichtung der DDG für Kinder und Jugendliche bzw. für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 vor, wobei die Weiterbildungszeit nur dann anerkennungsfähig ist, wenn diese unter Supervision einer / eines Diabetolog*in DDG erfolgte. Als zertifizierte Behandlungseinrichtung zählen dabei Diabeteszentren DDG & Diabetes Exzellenzzentren DDG, nicht jedoch Kliniken mit Diabetes im Blick DDG oder Fußbehandlungseinrichtungen DDG.

Nachfolgend haben wir zur leichteren Orientierung eine Landkarte der Weiterbildungsstätten zusammengestellt, an denen die Kriterien der Richtlinie Anerkennung Diabetologe DDG / Diabetologin DDG laut aktuellem Kenntnisstand der DDG erfüllt sind. Die Übersicht soll Ihnen die Auswahl der geeigneten Weiterbildungsstätte erleichtern. 
Wir empfehlen allen interessierten Personen, vor Beginn der Weiterbildung mit der Einrichtung verbindlich zu klären, ob ein*e Diabetolog*in DDG die Weiterbildung über den gesamten Weiterbildungszeitraum anleiten kann und der Status "anerkannte Weiterbildungsstätte DDG" über 24 Monate gesichert ist. 

Hospitationen
Für Hospitationen kommen alle zertifizierten Diabeteszentren DDG und Diabetes Exzellenzzentren DDG in Frage. Nach Flexibilisierung der Weiterbildungszeiten wird jedoch zwingend gefordert, dass bei rein stationären Weiterbildungszeiten in niedergelassenen Einrichtungen hospitiert wird und in stationären Einrichtungen bei ausschließlich ambulanter 24-monatiger Weiterbildung. Eine jeweils fünftägige Hospitation an zwei unterschiedlichen Einrichtungen ist zulässig.

Für Kinder- und Jugendmediziner*innen ist die Hospitation auch bei komplett stationärer Weiterbildung in der Klinik möglich, sofern es sich dabei um eine DDG-zertifizierte Einrichtung für Kinder- und Jugendmedizin mit anerkannter Ambulanz handelt.

Bitte bedenken Sie auch: Die von der DDG als Weiterbildungsstätten anerkannten stationären und ambulanten Einrichtungen können nur innerhalb der eigenen Kapazitäten Weiterbildungsstellen vergeben. Das gleiche gilt für die Hospitationsstätten. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Bewerbungen direkt an die Einrichtungen!

Die Antragstellung ist nur möglich, wenn sämtliche Kriterien des Curriculums erfüllt sind. Eine Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt ausschließlich bei bestehender Mitgliedschaft in der DDG.

Die Antragstellung kann nur über das von der DDG bereitgestellte Online-Formular erfolgen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Dokumente und Informationen vollständig vorliegen.

Für die Anerkennung erhebt die DDG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 195,00 €.

Bitte senden Sie Ihren Antrag weder postalisch noch per E-Mail ein.

Nach Erhalt Ihres Antrags und der geforderten Dokumente wird zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Die Vollständigkeitsprüfung ergibt, ob Ihr Antrag

  • bei Erfüllung aller Kriterien der Richtlinie direkt an die Sachverständigen des Anerkennungsausschusses der DDG weitergeleitet werden kann.
  • ergänzt werden muss, da Zeugnisse bzw. andere Nachweise fehlen, so dass Sie von uns per E-Mail zur Nachreichung aufgefordert werden.
  • bei gravierender Nichterfüllung der Vorgaben abgewiesen werden muss.

Im Rahmen der inhaltlichen Begutachtung des Ausschusses Diabetologe DDG

  • wird Ihre Anerkennung entweder uneingeschränkt empfohlen.
  • oder Sie werden zur Nacherfüllung fehlender Weiterbildungsinhalte angehalten.
  • oder Sie werden in Einzelfällen zu einer mündlichen Fachprüfung eingeladen.

Der Bearbeitungsprozess kann auch bei vollständigen Unterlagen bis zu 12 Wochen dauern und ist auch von der Auslastung der ehrenamtlich tätigen Gutachter*innen abhängig.
Der Vorsitzende des Ausschusses Diabetologe DDG entscheidet anschließend, ob Ihr Antrag dem Vorstand der DDG zur Anerkennung vorgelegt werden kann.

Der Vorstand der DDG spricht Ihre Anerkennung als Diabetolog*in DDG aus.

Bitte beachten Sie:
Diabetolog*in DDG ist kein führungsfähiger Titel, sondern eine Zusatzqualifikation.
Die Qualifizierung als Diabetolog*in DDG ist an die dauerhafte Mitgliedschaft in der DDG und die Erfüllung der jährlichen Fortbildungsverpflichtung geknüpft.

Diabetolog*innen DDG sind zur kontinuierlichen Fortbildung durch die jährliche Teilnahme am Diabetes Kongress oder der Diabetes Herbsttagung oder weiterer, durch die DDG anerkannten Fortbildungen im Umfang von zwei Tagen sowie zur Teilnahme an Maßnahmen der Qualitätssicherung der ärztlichen Tätigkeit verpflichtet.

Weitere Veranstaltungen, die als Fortbildung angerechnet werden:

  • Besuch der Jahrestagungen von ÖDG
  • Besuch der Jahrestagungen von EASD
  • Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften der DDG
  • Veranstaltungen der Regionalgesellschaften der DDG
  • Besuch der Jahrestagung JAPED
  • Besuch der Jahrestagung ISPAD
  • Besuch der Jahrestagung ADA
  • Diabetologie KOMPAKT
  • Diabetologie DEEP (Teilnahme an 3 Seminaren)
  • Diabetologie-Refresher (Prof. Schwarz, Dresden), 8 Termine
  • Adipositas Fortbildung: Adiposiolog*in DAG-DDG

Teilnahmebescheinigungen von CME-Fortbildungsprogrammen können hier nicht anerkannt werden.

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