Diabetolog*in DDG
Neue Richtlinie und Fortbildungsverpflichtungen für Diabetolog*innen DDG ab 01.09.2026
Zum 01.09.2026 treten die neue Richtlinie sowie die neuen Fortbildungsverpflichtungen für Diabetolog*innen DDG in Kraft. Bis 31.03.2027 gilt eine Kulanzregelung. Verbindlich sind die Vorgaben ab 01.04.2027 umzusetzen.
Die wichtigsten Neuerungen der Richtlinie auf einen Blick:
- Strukturierte Schulungen für Patient*innen: Während der Weiterbildung ist der Nachweis der Teilnahme an einer strukturierten Schulung für Patient*innen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes verpflichtend. Dieser kann durch die Teilnahme an BAS-anerkannten Schulungsprogrammen an der Weiterbildungsstätte oder durch den Erwerb einer ärztlichen Schulungsberechtigung (z. B. Zi, FIDAM / für Kinder- und Jugendmedizin: SPZ Hannover) erbracht werden.
- Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin: Die diabetesspezifische Weiterbildung muss künftig verpflichtend in einer von der DDG als Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche zertifizierten Einrichtung absolviert werden.
Die neuen Fortbildungsverpflichtungen auf einen Blick:
- Innerhalb von drei Jahren sind 75 CME-Punkte nachzuweisen. Davon müssen mindestens 25 CME-Punkte durch die Teilnahme am Diabetes Kongress oder der Diabetes Herbsttagung erworben werden. Weitere CME-Punkte werden ausschließlich für LÄK-zertifizierte Fortbildungen mit klar ersichtlichem Diabetesbezug anerkannt. Empfohlen werden die in der Liste anerkannter Veranstaltungen zur Fortbildungspflicht für Diabetolog*innen DDG aufgeführten Angebote auf der DDG Website.
Ein Auszug aus Ihrem Fortbildungspunktekonto reicht als Nachweis der geforderten CME-Punkte.
Bitte legen Sie diesen als PDF mit folgender Benennung Nachname_Vorname_FoBi_Jahreszahl hier ab.
Die Weiterbildung Diabetolog*in DDG
Durch die Qualifikation als Diabetolog*in DDG zeigen Sie Ihre außerordentlich hohe Expertise im Bereich der Diagnostik & Therapie von Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes, MODY sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und Folgeerkrankungen. Diese Qualifikation trägt zur Sicherstellung der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus bei.
Die Zahl der Menschen mit Diabetes steigt unaufhaltsam: Aktuell leben rund 9 Millionen Menschen in Deutschland mit der Erkrankung – bis 2040 werden es voraussichtlich 12 Millionen sein. Gleichzeitig fehlen immer mehr Fachkräfte, die eine qualitativ hochwertige Versorgung der Betroffenen sicherstellen können.
Derzeit sind über 4.200 Diabetolog*innen DDG anerkannt – und die Zahl wächst stetig
Als Diabetolog*in DDG übernehmen Sie eine Schlüsselrolle in zertifizierten Einrichtungen der DDG: beschäftigte Diabetolog*innen DDG sind Voraussetzung für die Beantragung und den Erhalt der DDG-Zertifizierung. Darüber hinaus sind Diabetolog*innen DDG ab dem Zeitpunkt ihrer Anerkennung berechtigt, andere Diabetolog*innen DDG in ausreichend zertifizierten Einrichtungen der DDG weiterzubilden.
Fachärzt*innen für Innere Medizin und Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie können durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) zudem in der Leistungsgruppe 2 „Komplexe Endokrinologie/Diabetologie“ in Krankenhäusern tätig werden.
Starten Sie jetzt Ihre Weiterbildung und gestalten Sie die Zukunft der Diabetesversorgung aktiv mit!
An wen richtet sich die Weiterbildung?
Fachärzt*innen für Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Endokrinologie, Diabetologie oder Allgemeinmedizin.
Wie werde ich Diabetolog*in DDG?
Voraussetzungen für die Anerkennung
- DDG-Mitgliedschaft
- Facharzt
- 24-monatige Weiterbildung in DDG-anerkannter Weiterbildungseinrichtung
- 10-tägige Hospitation in DDG-zertifizierter Einrichtung
- Belegung der Kurse "Klinische Diabetologie" und "Kommunikation und patientenzentrierte Gesprächsführung"
- Teilnahme an jeweils einer strukturierten Schulung für Menschen mit Diabetes Typ 1 und Menschen mit Diabetes Typ 2
Einzureichende Unterlagen:
- Facharzturkunde (Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Endokrinologie, Kinder- und Jugendmedizin)
- Weiterbildungszeugnis
- Leistungsnachweisbogen (für Internist*innen und Allgemeinmediziner*innen / für Pädiater*innen)
- Zertifikat Kurs Klinische Diabetologie
- Zertifikat Kommunikationskurs
- Hospitationsbescheinigung
Die komplette Weiterbildungszeit kann auch schon parallel zur Fachärzt*innenausbildung erworben werden.
Bitte lesen Sie unbedingt die Details zu den einzelnen Kriterien! Die Informationen dazu finden Sie in den unten stehenden FAQs und in der Richtlinie. Die vollständigen Richtlinien zur Anerkennung als Diabetolog*in DDG finden Sie hier.
Diese beiden Kurse sind Voraussetzung zur Anerkennung Diabetolog*in DDG
Abschluss
Abschluss mit Urkunde „Diabetolog*in DDG“ nach Bearbeitung und Begutachtung des Antrags auf Anerkennung.
Diabetolog*in DDG ist kein führungsfähiger Titel, sondern eine Zusatzqualifikation.
Die Qualifizierung als Diabetolog*in DDG ist an die dauerhafte Mitgliedschaft in der DDG und die Erfüllung der jährlichen Fortbildungsverpflichtung geknüpft.