Zertifizierungsmodule DDG
Bitte beachten Sie: Wichtige Neuerung – Zusatzkompetenzen für Diabetes Exzellenzzentren
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat Konzept der Zusatzkompetenzen als Ergänzung zu den bestehenden Anerkennungen eingeführt. Diese machen spezifische Expertise sichtbar und bieten Orientierung für Patient*innen und Angehörige.
Ab dem 1. Dezember 2025 müssen alle Einrichtungen, die eine Erst- oder Rezertifizierung als Diabetes Exzellenzzentrum DDG beantragen (es gilt das Datum des Eingangs der Anmeldung zum Zertifizierungsverfahren), auch eine Zusatzkompetenz nachweisen oder parallel beantragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Behandlungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW) der DDG hat erstmalig in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften der DDG Zusatzangebote entwickelt, um spezifische Kompetenz und ein besonders ausgeprägtes Qualitätsniveau von Behandlungseinrichtungen in der Betreuung von Personen mit Diabetes in besonderen Lebenslagen oder mit komplexen Komorbitäten aufzuzeigen. Hiervon profitieren neben den zertifizierten Einrichtungen vor allem Patient*innen, Angehörige und Zuweiser.
Ambulante und stationäre Einrichtungen können auf der Basis der Zertifizierung zum Diabeteszentrum DDG und Diabetes Exzellenzzentrum DDG zusätzlich folgende Zertifizierungskompetenzen sichtbar machen:





Sie möchten die spezifische Kompetenz Ihrer Einrichtung sichtbar machen und eine Zusatzkompetenz beantragen?
Hier finden Sie alle Informationen zu Anforderungen, Richtlinien, Ablauf, benötigten Unterlagen und Kosten.