Zertifizierung

Diabeteszentrum DDG

Das Zertifikat Diabeteszentrum DDG entspricht den höchsten Qualitätskriterien der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Mit der Anerkennung zum Diabeteszentrum DDG zeigt Ihre Einrichtung, dass sie spezielle auf Patientinnen und Patienten mit Diabetes ausgerichtete Strukturen und Prozesse vorweisen sowie entsprechende Ergebnisse vorlegen kann. Über 400 Einrichtungen in Deutschland tragen aktuell diese Anerkennung.

Sie möchten Ihre Einrichtung zertifizieren lassen? Hier finden Sie alle Informationen zu Anforderungen, Richtlinien, Ablauf, Unterlagen und Kosten.

Wichtiger Hinweis: Umstellung Antragsverfahren!

Wir stellen das digitale Zertifizierungsportal zum 31.12.2025 ein. 

Das Antragsformular Diabeteszentrum DDG ist ab sofort wieder über diese Seite abrufbar. Die Einreichung des Antragsformulars erfolgt per Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg.info. Mit der Eingangsbestätigung erhälten Sie einen Upload-Link für die Übermittlung der einzureichenden Unterlagen an die DDG. Das gesamte Verfahren bleibt weiter digital!

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.

  • Klinik ohne Ambulanz
  • Klinik mit Ambulanz
  • Arztpraxis
  • REHA-Einrichtung

Die DDG unterscheidet 3 Formen der Anerkennungsverfahren:

  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus

Die Anerkennungskriterien in Bezug auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sind in den Richtlinien im nachfolgenden Downloadbereich festgelegt. Bei Fragen zur Richtlinie können Sie gerne die Geschäftsstelle der DDG kontaktieren.

  1. Seit dem 01.01.2022 ist die elektronische Einreichung Ihrer Antragsunterlagen verpflichtend. Laden Sie sich hierfür das aktuell gültige Antragsformulare über die Homepage der DDG herunter. Informieren Sie sich über die Richtlinie zum Anerkennungsverfahren.
  2. Füllen Sie das Antragsformular lokal auf Ihrem PC aus und tragen Sie alle einzureichenden Unterlagen zusammen.
  3. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular an ddg-zertifizierung(at)ddg.info.
  4. Mit der Eingangsbestätigung per Mail erhalten Sie einen Upload-Link. Diesen Link nutzen Sie, um alle einzureichenden Unterlagen (z.B. Anerkennungsurkunden) digital und unkompliziert an die DDG zu übermitteln.
  5. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie im Anschluss eine Rückmeldung zur formellen Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Sie haben dann die Möglichkeit Ihre Unterlagen zweimal über einen Zeitraum von 6 Wochen nachzubearbeiten.
  6. Liegt Ihr Antrag formell vollständig vor, erfolgt die inhaltliche Begutachtung durch ein Mitglied des Ausschusses Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG.
  7. Über die Anerkennung entscheidet der Ausschuss im Namen der DDG auf Grundlage des erstellten Gutachtens und informiert Sie im Anschluss.

 

Die DDG erhebt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 1.200,-*. Diese werden nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen fällig. Sie erhalten die Rechnung nach Eingang der Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle der DDG.

Für zeitgleich eingehende Zertifizierungsanträge eines Klinikverbundes/Trägers für mehrere Kliniken, die eine Anerkennung für jeden Standort separat anstreben, gelten ab dem 18.11.2020 folgende Gebühren: Bei Anträgen für 2 Standorte werden 10% der Gebühr erlassen, sodass die Kosten 2160,-EUR* betragen. Bei 3 Standorten gibt es einen Nachlass von 20% (2880,-EUR*) und bei 4 Standorten von 25% (3600,-EUR*).


(*Zzgl. 7% USt. - Nach Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, auf Zertifizierungsverfahren 7% Umsatzsteuer zu erheben.)

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Für eine Re-Zertifizierung reichen Sie den Folgeantrag bitte ca. 3 Monate vor Ablauf des Zertifikats ein.

Wichtige Hinweise

Die DDG hat 2020 die Regelung in Kraft gesetzt, dass passive Hospitationen ab der 2. Re-Zertifizierung durch Teilnahme an einer entsprechend gekennzeichneten Veranstaltung auf dem Diabetes Kongress ersetzt werden können. Die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung zu dokumentieren.

Die nächste Veranstaltung findet im Rahmen des Diabetes Kongresses 2026 in Berlin statt. Die Teilnahme ist Vorort und digital möglich. Der genaue Termin wird schnellstmöglich veröffentlicht.

Sie erhalten im Nachgang des Kongresses einen Teilnahmenachweis, der anstelle des Hospitationsberichtes bei der Antragstellung auf erneute Zertifizierung Ihrer Einrichtung vorgelegt werden kann. Eine Kombination aus Workshop-Teilnahme und einer passiven Hospitation (antragstellende Einrichtung wird hospitiert) ist zulässig. Die Vorgaben der Richtlinien gelten entsprechend.

Die Veranstaltung wird bei der Herbsttagung nicht angeboten. (Stand: 05.11.2025)