Zertifizierung

Diabetes Exzellenzzentrum DDG

DDG Premiumzertifikat für höchste Ansprüche an die Versorgung

Kostenloser Online-Workshop “Fit für die Zertifizierung: Diabetes Exzellenzzentrum DDG” am 19.08.2026 um 14 Uhr. Teilnahme möglich ohne Voranmeldung!

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Wir beantworten Ihre Fragen!

Am 1. September 2026 tritt die neue „Richtlinie Diabetes Exzellenzzentrum DDG" in Kraft. 

Damit Sie bestmöglich informiert sind und wir Ihre Fragen rechtzeitig klären können, laden wir Sie am 19.08.2026 herzlich zu unserem Online-Workshop ein.  

Wir informieren Sie über:

  • Neuerungen der „Richtlinie Diabetes Exzellenzzentrum DDG“
  • Anforderungen zur Struktur-, Prozessqualität und Qualitätsindikatoren
  • Fristen und Übergangsregelungen
  • Ablauf der Antragstellung

Premiumzertifikat der DDG

Das Zertifikat Diabetes Exzellenzzentrum DDG ist das Premiumzertifikat für höchste Ansprüche an die Versorgung. 

Mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement entspricht es den höchsten Qualitätskriterien der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Mit der Anerkennung zeigt Ihre Einrichtung, dass sie beste, auf Menschen mit Diabetes ausgerichtete Strukturen und Prozesse aufweist, Behandlungsergebnisse vorlegen kann sowie durch ein strukturiertes Qualitätsmanagement die kontinuierliche Sicherstellung von Behandlungsqualität und das Erreichen von Qualitätszielen durch rechtzeitiges Eingreifen in die Prozesse gewährleisten kann. Lediglich etwas mehr als 100 Einrichtungen in Deutschland tragen aktuell diese Anerkennung.

Sie möchten Ihre Einrichtung als Diabetes Exzellenzzentrum DDG zertifizieren lassen? 
Hier finden Sie alle Informationen zu Anforderungen, Richtlinien, Ablauf, benötigten Unterlagen und Kosten.

Zusatzkompetenzen für Diabetes Exzellenzzentren

Jede als “Diabetes Exzellenzzentrum DDG” anerkannte Einrichtung besitzt mindestens eine Zusatzkompetenz. Zusatzkompetenzen machen die spezifische Expertise eines Diabetes Exzellenzzentrums sichtbar und bieten Orientierung für Patient*innen und Angehörige. Seit dem 1. Dezember 2025 müssen deshalb alle Einrichtungen, die eine Erst- oder Rezertifizierung als Diabetes Exzellenzzentrum DDG beantragen, ihre Zusatzkompetenz nachweisen oder parallel beantragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Behandlungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Neue Richtlinie "Diabetes Exzellenzzentrum DDG" ist ab 1. September 2026 gültig

Am 1.9.2026 tritt die neue Richtlinie "Diabetes Exzellenzzentrum DDG" in Kraft. Nach einer Übergangszeit wird sie ab 01.01.2027 ausschließliche Gültigkeit erlangen. 

Als Vorabinformation finden sie die Richtlinie auf unserer Webseite weiter unten in der Rubrik “Richtlinien & Informationen auf einen Blick”. 

Ziel ist es, durch die Neufassung der Richtlinie eine größere Allgemeinverständlichkeit mittels einer klaren und strukturierten Darstellung der Inhalte zu erreichen sowie die Perspektive und den Bedarf von Patient*innen zu berücksichtigen. Noch stärker als bisher liegt der Fokus auf Prozessqualität, Prävention und Mitbehandlung von Komorbiditäten. Dabei wurden die Anforderungen an diabetesspezifisches Qualitätsmanagement inkludiert. Zusätzlich können Einrichtungen optionale Kriterien erfüllen, die nicht verpflichtend sind. 

Anmeldung und Antrag zur Zertifizierung Diabetes Exzellenzzentrum

Das Anmelde- sowie das Antragsformular zum Zertifizierungsverfahren als Diabetes Exzellenzzentrum DDG finden Sie weiter unten auf unserer Webseite. 

Die Anmeldung erfolgt per Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg.info

Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Upload-Link für die Übermittlung der einzureichenden Unterlagen an die externe Zertifizierungseinrichtung. 
Das gesamte Verfahren erfolgt digital!

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.

Zertifizierungseinrichtungen (ZE) müssen von der DDG als geeignet anerkannt sein. Lesen Sie hier die Anerkennungsvoraussetzungen, den Ablauf, sowie das Formblatt. 

Fragen dazu beantwortet Ihnen gern der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW). 

Vorsitzender des Ausschusses QSW

Die DDG ist Herausgeber des Zertifikats Diabetes Exzellenzzentrum DDG. Ziel des Gütesiegels ist die bundesweite Verbesserung in der Versorgung von 8,5 Mio. Menschen mit Diabetes, die Einhaltung von evidenzbasierten Standards in Diagnostik und Therapie unter Anwendung aktueller Leitlinien, der strukturierte Einsatz zertifizierter Patientenschulungsprogramme sowie die Sicherstellung der interprofessionellen Mitbetreuung von Begleit- und Folgeerkrankungen. Die Kriterien werden von einer, durch den Vorstand der DDG und dem Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG, berufenen Zertifizierungskommission definiert und aktualisiert.

Der Kriterienkatalog umfasst Anforderungen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Die Kriterien sichern sowohl die Einhaltung der leitliniengerechten Diagnostik und Behandlung sowie die strukturierte Schulung der Patient*innen als auch die Vermeidung oder Mitbehandlung von Folge- und Begleiterkrankungen ab. Die Kriterien orientieren sich an Nationalen Versorgungsrichtlinien, evidenzbasierten Leitlinien und Praxisempfehlungen der DDG. Zentraler Bestandteil der Zertifizierung als Diabetes Exzellenzzentrum DDG ist die Vorhaltung eines diabetesspezifischen Qualitätsmanagementes. Diese stellt hohe Anforderungen an Prozess- und Ergebnisqualität und sieht kontinuierliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung vor. Das Prüfverfahren erfolgt durch Unterlagenbegutachtung und Auditierung der Einrichtungen durch externe Zertifizierungseinrichtungen (Auditor*innenn, Fachexpert*innen).  Kriterien vorhandener QM-Systeme ISO, QEP, KMKD werden berücksichtigt und diabetessepzifische Anpassung im Bereich des diabetesspezifischen QM vorgenommen. Die Anerkennung für 3 Jahre erfolgt auf Basis der Empfehlungen des strukturierten Auditberichts (ggf. mit Auflagen). Über die Zertifikatsvergabe entscheidet das Gremium Zertifikatserteilung, vertreten durch Beauftragte des Vorstands.

Die Zertifizierungskriterien werden regelmäßig überprüft und aktualisiert (z. B. um neue Schulungsprogramme erweitert). Dies erfolgt unmittelbar nach der jährlichen Aktualisierung der zahlreichen Praxisempfehlungen der DDG, die auf den Nationalen Versorgungsrichtlinien und evidenzbasierten Leitlinien aufbauen.

Die Weitergabe von Best-Practice-Empfehlungen erfolgt über jährlich stattfindende Workshops auf dem Diabetes Kongress. Ferner findet jährlich ein fachlicher Austausch mit den externen Zertifizierungsstellen statt, der der Qualitätssicherung und Evaluierung dient. Dabei werden z. B. mitgeltende Unterlagen, die fachliche Qualifizierung der Auditor*innen (Nachweis durchgeführter Auditorenschulungen) oder Regelungen zum Beschwerdemanagement überprüft.

 

  • Klinik ohne Ambulanz
  • Klinik mit Ambulanz
  • Arztpraxis
  • REHA-Einrichtung

Die DDG unterscheidet 3 Formen der Anerkennungsverfahren:

  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus

Die Anforderungen wurden in der Richtlinie zum Anerkennungsverfahren "Diabetes Exzellenzzentrum DDG" vom Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG zusammengefasst. Gerne können Sie bei Fragen die Geschäftsstelle der DDG oder Ihre ausgewählte externe Zertifizierungseinrichtung kontaktieren.

  1. Sie entscheiden sich für eine externe Zertifizierungseinrichtung und nehmen Kontakt mit dieser auf.
  2. Sie laden über die Homepage der DDG das Anmeldeformular sowie das Antragsformular herunter und bearbeiten diese Formulare auf Ihrem lokalen Rechner. Tragen Sie auch auf Ihrem PC alle benötigen Dokumente zusammen.
  3. Die Anmeldung zum Zertifizierungsverfahren senden Sie an ddg-zertifizierung(at)ddg.info.
  4. Die externe Zertifizierungseinrichtung stimmt mit Ihnen einen Audittermin ab und steht Ihnen für alle QM-spezifischen Fragen zur Verfügung.
  5. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie von der DDG einen Upload-Link für die Dokumentenübermittlung an die externe Zertifizierungseinrichtung.
  6. Es erfolgt zunächst die formelle Unterlagenprüfung und anschließend die Überprüfung im Rahmen des Audits durch die externe Zertifizierungseinrichtung.
  7. Der erstellte Auditbericht wird an die DDG übermittelt und enthält die Darlegung der Stärken als auch Schwächen der Einrichtung. Der Ausschuss Zertifikatserteilung ist verantwortlich für die abschließende Überprüfung und Anerkennung im Namen der DDG.

Die Einreichung der Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch via E-Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg.info.

Für die Antragsstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit der gewünschten externen Zertifizierungseinrichtung auf. Von der DDG erhalten Sie einen Upload-Link zur Datenübermittlung an die externe Zertifizierungseinrichtung.

 

Klaus-Dieter Jannaschk
Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen DIE Diabetes-Kliniken e.V.

Bundes-Geschäftsstelle

Georgstr. 11
32545 Bad Oeynhausen
Tel.: 0176 8593 7179

Fax: 05731 1967
E-Mail: geschaeftsstelle@die-diabetes-kliniken.de
Internet: www.bvkd.de

Evelyn Langer
Käthe-Ernst-Weg 62
48161 Münster
Tel.: 02533 / 919 66 88
E-Mail: langer@dqm-online.de
Internet: https://www.dqm-online.de/

 

Kerstin Wieler
Hochstand 15
45525 Hattingen
Telefon: 02324 / 59 30 64
Telefax: 02324 / 59 30 80
E-Mail: rconsult@rcm-gmbh.de
Internet: www.RCM-GmbH.de

Die DDG erhebt eine Zertifizierungsgebühr von 550,-EUR.*

Für zeitgleich eingehende Zertifizierungsanträge eines Klinikverbundes/Trägers für mehrere Kliniken, die eine Anerkennung für jeden Standort separat anstreben, gelten ab dem 18.11.2020 folgende Gebühren: Bei Anträgen für 2 Standorte werden 10% der Gebühr erlassen, sodass die Kosten 990,-EUR* betragen. Bei 3 Standorten gibt es einen Nachlass von 20% (1320,-EUR*) und bei 4 Standorten von 25% (1650,-EUR*).

*Zzgl. 7% USt. - Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, auf Zertifizierungsverfahren 7% Umsatzsteuer zu erheben.
 

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Wichtige Hinweise

  • Während des Audits werden Daten zur Patientencharakterisierung und Nachuntersuchung stichprobenartig direkt in den Akten der Praxisverwaltungssoftware eingesehen. Hierfür muss das schriftliche Einverständnis der Patient*innen für die Dateneinsicht zum Zwecke der Qualitätssicherung vorliegen.
  • Bitte legen Sie den Auditor*innen zusätzlich einen objektiven Nachweis (z.B. DMP-Evaluation, Auszug der KV) über die nötigen Behandlungszahlen vor.
  • Die Auditor*innen sehen vor Ort den Nachweis der modularen Schulungslisten ein und prüfen diese.

Neue Richtlinie ab 1. September 2026

Die Veröffentlichung der neuen Richtlinie dient der Vorabinformation. Sie ist ab 1. September 2026 gültig.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.