Zertifizierung

Diabetes Exzellenzzentrum DDG

Premiumzertifikat für höchste Ansprüche an die Versorgung

Das Zertifikat Diabetes Exzellenzzentrum DDG ist das Premiumzertifikat für höchste Ansprüche an die Versorgung. Mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement entspricht es den höchsten Qualitätskriterien der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Mit der Anerkennung zeigt Ihre Einrichtung, dass sie beste, auf Patient*innen mit Diabetes ausgerichtete Strukturen und Prozesse aufweist, Behandlungsergebnisse vorlegen kann sowie durch ein strukturiertes Qualitätsmanagement die kontinuierliche Sicherstellung von Behandlungsqualität und das Erreichen von Qualitätszielen durch rechtzeitiges Eingreifen in die Prozesse gewährleisten kann. Lediglich etwas mehr als 100 Einrichtungen in Deutschland tragen aktuell diese Anerkennung.

Sie möchten Ihre Einrichtung als Diabetes Exzellenzzentrum DDG zertifizieren lassen?

Hier finden Sie alle Informationen zu Anforderungen, Richtlinien, Ablauf, benötigten Unterlagen und Kosten.

Sie haben noch keinen Zugang zu unserem Zertifizierungsportal?

Senden Sie uns eine Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg.info.

Bitte geben Sie hier auch an, welche externen Zertifizierungseinrichtung Sie ausgewählt haben.

  • Klinik ohne Ambulanz
  • Klinik mit Ambulanz
  • Arztpraxis
  • REHA-Einrichtung

Die DDG unterscheidet 3 Formen der Anerkennungsverfahren:

  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus

Die Anforderungen wurden in den Richtlinie zum Anerkennungsverfahren "Diabetes Exzellenzzentrum DDG" vom Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG zusammengefasst. Gerne können Sie bei Fragen die Geschäftsstelle der DDG oder Ihre ausgewählte externe Zertifizierungseinrichtung kontaktieren.

  1. Sie entscheiden sich für eine externe Zertifizierungseinrichtung.
  2. Sie fordern bei der Geschäftsstelle der DDG Zugangsdaten für das Zertifizierungsportal an über die E-Mailadresse ddg-zertifizierung(at)ddg.info.
  3. Sie füllen im digitalen Zertifizierungsportal die Formulare Anmeldung und Antrag aus. Die Formulare gehen über das Portal direkt den zuständigen Personen der DDG und der externen Zertifizierungsstelle zu. Wir empfehlen, vorab mit der jeweiligen Zertifizierungseinrichtung in Kontakt zu treten.
  4. Die Zertifizierungseinrichtung stimmt mit Ihnen einen Audittermin ab.
  5. Es erfolgt zunächst die formelle Unterlagenprüfung und anschließend die Überprüfung im Rahmen des Audits durch die externe Zertifizierungseinrichtung.
  6. Der erstellte Auditbericht wird an den Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG übermittelt und enthält die Darlegung der Stärken als auch Schwächen der Einrichtung. Der Ausschuss ist verantwortlich für die abschließende Überprüfung und Anerkennung im Namen der DDG.

Ab dem 01.01.2022 wird sukzessive die elektronische Einreichung verpflichtend und ist bereits für die Verfahren der DQM Diabetes Qualitätsmanagement GmbH und des BVKD Bundesverband Klinischer Diabeteseinrichtungen e.V. gültig. Hierfür steht das digitale Zertifizierungsportal der DDG für Sie zur Verfügung. Zugangsdaten können Sie unter ddg-zertifizierung(at)ddg.info anfordern. Für das Zertifizierungsmodell der R CONSULT Managementberatung GmbH übersenden Sie Ihre Anmeldung weiterhin per Post oder E-Mail.

Für die Antragsstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit der gewünschten externen Zertifizierungseinrichtung auf, da die Antragsunterlagen dort einzureichen sind. Auch hierfür kann das digitale Einreichungsportal wie oben beschrieben genutzt werden. Die für Sie im Zertifizierungsportal der DDG bereitgestellten Formulare tragen das Kürzel der gewählten Zertifizierungsstelle und werden direkt an die dort zuständigen Personen übermittelt.

 

Klaus-Dieter Jannaschk
Kirchberg 21
37431 Bad Lauterberg
Tel.: 05524 / 81 218
Fax: 05524 / 81 398
E-Mail: geschaeftsstelle@die-diabetes-kliniken.de
Internet: www.die-diabetes-kliniken.de

Evelyn Langer
Käthe-Ernst-Weg 62
48161 Münster
Tel. (Dienstag 8-12 Uhr): 02533 / 919 66 88
E-Mail: info(at)dqm-online(dot)de
Internet: https://www.dqm-online.de/

 

Kerstin Wieler
Hochstand 15
45525 Hattingen
Telefon: 02324 / 59 30 64
Telefax: 02324 / 59 30 80
E-Mail: rconsult(at)rcm-gmbh(dot)de
Internet: www.RCM-GmbH.de

Die Antragstellung über R Consult erfolgt nicht über das Zertifizierungsportal. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der DDG.

Die DDG erhebt eine Zertifizierungsgebühr von 550,-EUR.*

Für zeitgleich eingehende Zertifizierungsanträge eines Klinikverbundes/Trägers für mehrere Kliniken, die eine Anerkennung für jeden Standort separat anstreben, gelten ab dem 18.11.2020 folgende Gebühren: Bei Anträgen für 2 Standorte werden 10% der Gebühr erlassen, sodass die Kosten 990,-EUR* betragen. Bei 3 Standorten gibt es einen Nachlass von 20% (1320,-EUR*) und bei 4 Standorten von 25% (1650,-EUR*).

*Zzgl. 7% USt. - Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, auf Zertifizierungsverfahren 7% Umsatzsteuer zu erheben.
 

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Wichtige Hinweise

 

 

Die DDG hat 2020 die Regelung in Kraft gesetzt, dass passive Hospitationen ab der 2. Re-Zertifizierung durch Teilnahme an einer entsprechend gekennzeichneten Veranstaltung auf dem Diabetes Kongress ersetzt werden können. Die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung zu dokumentieren.

Die nächste Veranstaltung findet im Rahmen des Diabetes Kongresses 2024 statt. Die Veranstaltung wird bei der Herbsttagung nicht angeboten.

Sie erhalten im Nachgang des Kongresses einen Teilnahmenachweis, der anstelle des Hospitationsberichtes bei der Antragstellung auf erneute Zertifizierung Ihrer Einrichtung vorgelegt werden kann. Eine Kombination aus Workshop-Teilnahme und einer passiven Hospitation (antragstellende Einrichtung wird hospitiert) ist zulässig. Die Vorgaben der Richtlinien gelten entsprechend. (Stand: 28.06.2023)

 

 

  • Während des Audits werden Daten zur Patientencharakterisierung und Nachuntersuchung stichprobenartig direkt in den Akten der Praxisverwaltungssoftware eingesehen. Hierfür muss das schriftliche Einverständnis der Patienten für die Dateneinsicht zum Zwecke der Qualitätssicherung vorliegen.
  • Bitte legen Sie den Auditoren zusätzlich einen objektiven Nachweis (z.B. DMP-Evaluation, Auszug der KV) über die nötigen Behandlungszahlen vor.
  • Die Auditoren sehen vor Ort den Nachweis der modularen Schulungslisten ein und prüfen diese.

Zertifizierungseinrichtungen (ZE) müssen von der DDG als geeignet anerkannt sein. Lesen Sie hier die Anerkennungsvoraussetzungen, den Ablauf, sowie das Formblatt. 

Fragen dazu beantwortet Ihnen gern der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW). 

Vorsitzender des Ausschusses QSW

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.