Gesundheitspolitik

Politische Forderungen

Regelmäßig bringt sich die DDG in den politischen Diskurs mit Forderungen und Positionspapieren ein. 

DDG Forderungen zur Krankenhausreform

Menschen mit Diabetes dürfen durch die Reformen nicht „unter die Räder kommen“

Medizin gehört in die Hände von Ärzten, Ärztinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Gesundheitsfachberufen – nicht nur auf die Schreibtische von Gesundheitsökonom*innen. Die „Sprechende Medizin“ muss endlich gegenüber Apparate-, Prozeduren- und Fallpauschalen-Medizin aufgewertet werden. Es ist an der Zeit, mehr Versorgung zu wagen, anstatt nur unkontrolliert Krankenhäuser zu schließen. Eine kompetente und leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit Diabetes in der ambulanten und stationären Medizin muss angesichts von fast 9 Millionen Menschen mit Diabetes zwingend sichergestellt sein! Diabetesschwerpunktpraxen und deren Kooperationen mit Kliniken müssen gestärkt werden.

DDG 3-Punkteplan zur Reform:

  1. Sicherstellung strukturierter Diabetes-Erkennung und -Versorgung in allen Krankenhäusern!
    Qualitätssicherung durch DDG zertifizierte Versorgungsstrukturen und gesicherte Fort- und Weiterbildung
  2. Schutz vulnerabler Gruppen!
    Für Kinder und multimorbide ältere Menschen mit einem Diabetes sowie Menschen mit Typ-1-Diabetes und Menschen mit diabetischem Fußsyndrom und anderen Folgeerkrankungen müssen multiprofessionelle Versorgungsstrukturen, zeitintensive Betreuung und Pflege gewährleistet sein.
  3. Gesicherte Finanzierung von nachgewiesener Versorgungsqualität!
    Krankenhäuser mit Diabetesbehandlungsstrukturen („Diabetes-Units“(1)) müssen finanzielle Zuschläge erhalten.

„Diabetes Unit“

Unter Diabetes-Unit versteht die DDG ein Diabetesteam bestehend aus Diabetolog*innen, Diabetesberater*innen, qualifizierten Pflegenden sowie ggfs. weiteren Fachdisziplinen für Behandlung auf Spezialabteilungen und den Konsildienst.

Download DDG 3-Punkteplan zur Krankenhausreform

Forderung nach einem nationalen Rahmenplan

Zur  politischen  Umsetzung  der  im  Koalitionsvertrag  vereinbarten  Nationalen  Diabetesstrategie  bedarf es eines nationalen Rahmenplans, der die Eckpunkte für eine einheitliche Versorgung und ein einheitliches Monitoring enthalten sollte und den Bundesländern Orientierung und Leitschnur für  eigene  Maßnahmen  bietet.

Ein Steuerungsgremium sollte die medizinische Fachkompetenz (DDG, VDBD) und die Patientenperspektive und Betroffenenkompetenz (Patientenvertretung) einbeziehen. Die Bund-Länder-Koordinierung sollte geregelt werden und klare Zuständigkeiten müssen benannt sein. Finanzmittel zur Umsetzung müssen in den Haushalten von Bund und Ländern budgetiert sein.

Ausgestaltung der Nationalen Diabetesstrategie (NDS)

Diabetes mellitus: erforschen – behandeln – verhindern

  • Stärkung der translationalen Forschung
  • Sicherung der Versorgung von Menschen mit Adipositas und Diabetes und des diabetologischen Nachwuchs
  • Prävention: Gesunde Ernährung, mehr Bewegung und mehr Aufklärung