Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Profitieren Sie von den vielfältigen Vorteilen einer Mitgliedschaft in der Deutschen Diabetes Gesellschaft:

Fort- und Weiterbildung
  • Stark vergünstigte Eintrittspreise zu Kongressen, Tagungen und anderen Veranstaltungen der DDG
  • DDG-zertifizierte Fort- und Weiterbildungsangebote
Information
  • Verbandseigene diabetes zeitung (10x jährlich)
  • Wissenschaftliche Leitlinien und politische Stellungnahmen
  • Regelmäßige wissenschaftliche Updates*
  • Drei Monate kostenlose Nutzung der medizinischen Wissensplattform AMBOSS

* zusätzlich Fachzeitschrift „Diabetologie und Stoffwechsel“ und „Experimental and Clinical Endocrinology“ für Ordentliche und Fördernde Mitglieder.

Netzwerk
  • Direkten Kontakt zu relevanten Ansprechpersonen in Ausschüssen, Kommissionen und Arbeitsgemeinschaften zum fachspezifischen Networking
  • Support bei wissenschaftlichen Fragen
  • Registrierung als zertifizierte Einrichtung, bzw. zertifizierter Spezialist auf der DDG Webseite
  • Ständige Vertretung Ihrer gesundheitspolitischen Interessen
  • Zeitschriften zu Sonderkonditionen:

Prüfen Sie bitte, welche Mitgliedschaft für Sie passt und füllen Sie das entsprechende Onlineformular aus. Nach Bearbeitung durch die DDG Geschäftsstelle und die Begutachtung durch den DDG Vorstand werden Sie Mitglied und erhalten Ihre persönliche Mitgliedsnummer. Bewahren Sie diese Nummer gut auf, sie dient z.B. auch als Login zu unserem geschützten Mitgliederbereich auf der DDG Webseite. 

Der DDG Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir den Mitgliedsbeitrag jährlich im Januar ab. Bei unterjähriger Mitgliedsaufnahme wird der gesamte Jahresbetrag bei Aufnahme in die Fachgesellschaft fällig. 

 

Wir bieten Ermäßigungen für Personen in Elternzeit sowie im Ruhestand an. Als ordentliches Mitglied beträgt der ermäßigte Jahresbeitrag 50,00 €, für assoziierte Mitglieder beträgt dieser 10,00 €. Bitte kontaktieren Sie Herrn Henke in dieser Angelegenheit. 

Eine Ermäßigung ist nur für das laufende Kalenderjahr möglich. Bitte lassen Sie uns einen Nachweis über Elternzeit oder Ruhestand zukommen. Elternzeit können wir berücksichtigen, wenn innerhalb eines Jahres mindestens sechs Monate der Elternzeit in dieses fallen. 

 

Über Ihre Aufnahme in der Deutschen Diabetes Gesellschaft entscheidet der Vorstand.

Gemäß unserer Satzung entscheidet der Vorstand alle vier bis sechs Wochen über Neuaufnahmen.

Gern stellen wir Ihnen jährlich eine Zuwendungsbestätigung über Ihren Mitgliedsbeitrag für das Finanzamt aus. Schreiben Sie uns eine E-Mail

Ihre Kündigung ist durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende möglich. Ihre Kündigung können Sie gerne via E-Mail einreichen.

Bitte loggen Sie sich im geschützten Mitgliederbereich ein. Hier können Sie Ihre Daten verwalten. Als Benutzername dient Ihnen Ihre Mitgliedsnummer.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf