Mitglied werden

Ob Arzt oder Ärztin, Diabetesberaterin DDG oder Diabetesberater DDG, Diabetesassistentin DDG oder Diabetesassistent DDG :

Wir haben für jeden die passende Mitgliedschaft!

 

Ordentliches Mitglied kann werden, wer auf dem Gebiet des Diabetes mellitus durch wissenschaftliche Tätigkeit (Publikationsliste erbeten) hervorgetreten ist, jede approbierte Ärztin, jeder approbierte Arzt, der sich in besonderer Weise der Diabetesbehandlung widmet und jede Absolventin, jeder Absolvent eines Hochschulstudiums mit Schwerpunkt Diabetes.

Beitrag: 190,- € /Jahr

Assoziiertes Mitglied kann werden, wer eine von der DDG anerkannte Weiterbildung, z.B. Diabetesassistentin DDG/ Diabetesassistent DDG, Diabetesberaterin DDG/ Diabetesberater DDG, Wundassistentin DDG/ Wundassistent DDG etc. erfolgreich absolviert hat, sowie jeder Studierende mit Interesse an der Diabetologie (Nachweise erforderlich). Studierende bis 28 Jahre sind beitragsfrei. Stipendiat*innen des DDG Promotionsförderprogramm erhalten unabhängig vom Alter bis zum Abschluss der Promotion eine kostenlose Mitgliedschaft in der DDG.

Beitrag: 40,- € /Jahr

Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Ziele der DDG unterstützen.

Mindestbeitrag: 1.000,- € /Jahr

Prüfen Sie bitte, welche Mitgliedschaft für Sie passt und füllen Sie das entsprechende Onlineformular aus. Nach Bearbeitung durch die DDG Geschäftsstelle und Begutachtung durch den DDG Vorstand erhalten Sie Ihre persönliche Mitgliedsnummer. Bewahren Sie diese Nummer gut auf, sie dient z.B. auch als Login zu unserem geschützten Mitgliederbereich auf der DDG Webseite. 

Der DDG Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir den Mitgliedsbeitrag jährlich im Januar ab. Bei unterjähriger Mitgliedsaufnahme wird der gesamte Jahresbetrag bei Aufnahme in die Fachgesellschaft fällig. 

Über Ihre Aufnahme in der Deutschen Diabetes Gesellschaft entscheidet der Vorstand.

Gern stellen wir Ihnen jährlich eine Zuwendungsbestätigung über Ihren Mitgliedsbeitrag für das Finanzamt aus. 
Schreiben Sie uns eine E-Mail

Eine Kündigung ist durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende möglich.
Ihre Kündigung können Sie gerne via E-Mail einreichen.

Bitte loggen Sie sich im geschützten Mitgliederbereich ein. Hier können Sie Ihre Daten verwalten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf