Gemeinsame Stellungnahme zur ärztlichen Zweitmeinung vor Amputation beim Diabetischen Fuß-Syndrom
Gemeinsame Stellungnahmezur ärztlichen Zweitmeinung vor Amputation beim Diabetischen Fuß-SyndromMit großer Freude und Zufriedenheit haben die unterzeichnenden ärztlichen Fachgesell-schaften die Mitteilung des g-BA vom 16. April 2020 zur generellen Aufklärungspflicht über das Recht auf eine externeZweitmeinung vor Amputation nach §27b, Absatz 2 SGB V bei diabetischer Fußerkrankung zur Kenntnis genommen und möchtenmit dieser Stellung-nahme die Verbreitung und Umsetzung unterstützen.