Stellungnahme

Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zur Vereinbarung über die Online-Versorgung von Einlagen (Produktgruppe 08)

13.10.2021

Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zur Vereinbarung über die Online-Versorgung von Einlagen (Produktgruppe 08)

Die individuelle, fachlich versierte Betreuung durch Arzt und Orthopädie(schuh)-Techniker ist bei der Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 08 zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere bei der Versorgung von Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom mit Einlagen und/oder Diabetes-Schutzschuhen. Die Abgabe von Einlagen oder Schutzschuhen online ohne die individuelle, fachlich assistierte Druckabnahme, Herstellung, Anpassung und Abnahme durch Arzt und Orthopädie(schuh)Techniker für die Hochrisikogruppe der Menschen mit diabetisch-neuropathischem Fußsyndrom stellt eine nicht hinreichend adäquate Versorgung dar, bedeutet eine Gefährdung für das Wohl der Patienten und deren Fußgesundheit und führt schlimmstenfalls zu Fußläsionen mit drohendem Amputationsrisiko.
Wir fordern, die Hilfsmittelversorgung für Patienten mit diabetisch-neuropathischem Fußsyndrom von der online-Versorgung auszunehmen.