Handlungsrichtlinie zur Delegation der Blutzuckerbestimmung bei Menschen mit Diabetes
Handlungsrichtlinie zur Delegation der Blutzuckerbestimmung bei Menschen mit Diabetes von examinierten Pflegefachkräften an nicht examinierte Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen
Zweck dieser Richtlinie ist es, den stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen, auf hohem fachlichen Niveau die Anzahl der Blutzuckermessungen bei ihren Bewohnern zu erhöhen, um so einen Beitrag zur Sicherung der Qualität der medizinischen Behandlungspflege zu leisten.
Der zunehmende massive Mangel an Pflegefachkräften in Deutschland erfordert zur Sicherheit der Versorgung von Diabetes-Patienten neue Lösungen in der Aufgabenverteilung der stationären Pflege.