Ambulantes Operieren, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus
Ambulantes Operieren, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus – (AOP-Vertrag)
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) nimmt zum AOP-Vertrag wie folgt Stellung: Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass der AOP-Vertrag ambulante stationsersetzende Versorgungangebote definiert. Gerade für chronisch Kranke ist eine sektorenübergreifende umfassende interdisziplinäre Versorgung sehr wichtig und für gute Behandlungsergebnisse essentiell.