Sie können Ihren Antrag gemäß den Hinweisen zur Beantragung von Projektförderungen (siehe Downloads) vollständig ausfüllen und bis zum 30.11. des Jahres einreichen. Das Antragformular finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Die Antragstellung in englischer Sprache ist möglich.
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge, die das aktuell gültige Formular nutzen, berücksichtigt werden können (aktuell gültig: Version 1.8).
Aus jeder Abteilung (maßgeblich ist die Struktur der jeweiligen Institution, d.h. alle Bereiche/Arbeitsgruppen, die einer Direktorinnen/einem Direktor bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter zugeordnet sind, zählen zur gleichen Abteilung) können maximal drei Anträge zur Begutachtung zugelassen werden. Der Name der Abteilungsleiterin/des Abteilungsleiters wird deshalb bei der Antragstellung erfasst. Im Zweifel muss innerhalb einer Abteilung entschieden werden, welche Anträge eingereicht werden sollen.
Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Bereits abgelehnte und erneut eingereichte Anträge aus den Vorjahren werden ebenfalls nicht berücksichtigt.