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Neue Richtlinie für Diabetes Exzellenzzentren DDG ist in Kraft getreten – Prozesse wurden angepasst

BERLIN.  Es ist das Premiumzertifikat der DDG mit den höchsten Qualitätskriterien: das „Diabetes Exzellenzzentrum DDG“. Weil ab September eine neue Richtlinie in Kraft getreten ist, hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft ihre Prozesse daran angepasst – und folgt damit einem politischen Trend.

Roberto Scandola – stock.adobe.com

Das Zertifikat gesundheitspolitisch „robust und belastbar“ zu machen, sei das Ziel gewesen, berichtet Professor Dr. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender des Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung“ der DDG. Denn mittlerweile existierten sehr strenge Vorgaben für Fachgesellschaften, was die Trennung von Interessen und Gremien betreffe. Unter der Federführung von Dr. Rebekka Epsch, DDG Geschäftsstelle, und der medizinischen Ausgestaltung von Professor Dr. Thomas Haak, Bad Mergentheim, erfüllt das Premiumzertifikat der DDG nun auch vollständig die Kriterien des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Es diene somit als „Zukunftssicherung und bildet durch den stärkeren Fokus auf die Mitbehandlung von Komorbiditäten die Diabetologie als Querschnittsfach“ besser ab, wie Prof. Müller-Wieland betonte. Im Zuge der Krankenhausreform seien solche Qualitätssiegel viel stärker in den politischen Fokus gerückt.

Die IQTIG-Bewertung im Jahr 2024 hat den Anstoß für die Novellierung der Richtlinie gegeben, die seinerzeit nur 11 von 17 Kriterien erfüllte. Die Notwendigkeit, nachzubessern, war daher dringend gegeben.

Vier Arbeitsgruppen, wöchentliche Meetings
Die vier Arbeitsgruppen (AG Kriterien, AG Struktur, AG Qualifizierung, AG Patientenperspektive) der neu etablierten Zertifizierungskommission waren an der Überarbeitung beteiligt und trafen sich wöchentlich.

Drei Kriterien standen bei dem Aktualisierungsprozess im Mittelpunkt: Die Richtlinie sollte schlank bleiben, versorgungsrelevante Aspekte berücksichtigen und mit medizinischer Evidenz, demnach mit den bestehenden DDG Leitlinien, verzahnt sein. Auch die Qualitätsindikatoren mussten deshalb „von dieser Richtung aus gedacht und auf Indikatoren fokussiert werden, die leitlinienkonformes Behandeln anzeigen“, erläuterte Prof. Haak, der Leiter der AG Kriterien. 19 Indikatoren wurden hierfür aus der S3-LL Typ-1-Diabetes sowie der NVL Typ-2-Diabetes abgeleitet. Sowohl Prozess- als auch Ergebnisqualität, zu der auch die Mitbehandlung von Komorbiditäten zählt, wurden nochmals „nachgeschärft und auch die Patientenzufriedenheit und -sicherheit in den Fokus“ gerückt.

Weiterer Workshop und Ansprechpartnerin

Die neue Richtlinie gilt seit 1. September 2026. Für die Zertifizierung gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Ab 1. Januar 2027 gilt die neue Richtlinie dann ausschließlich.

Der nächste kostenlose Online-Workshop „Fit für die Zertifizierung: Diabetes Exzellenzzentrum DDG“ findet Ende 2026 statt. Zudem beantwortet Dr. Alexandra Zoller Fragen zur neuen Richtlinie, E-Mail: ddg-zertifizierung@ddg.info

Weitere Informationen: ddg.info/behandlung/zertifizierung/diabetes-exzellenzzentrum-ddg

Die Anforderungen an diabetesspezifisches Qualitätsmanagement seien ebenfalls inkludiert, es gebe keinen zusätzlichen Kriterienkatalog, berichtete er. Optionale Kriterien wurden zudem eingeführt. Zum besseren Verständnis wurde die neue Richtlinie tabellarisch angelegt. Der Bewertungsprozess sei damit wesentlich transparenter auf der DDG Website darstellbar. Sobald die Richtlinie in Kraft sei, werde die Übersichtlichkeit noch verbessert, so Prof. Haak.

Ein weiterer wesentlicher Punkt: Prüfende als auch Entscheidende werden von der DDG qualifiziert und sind voneinander strukturell unabhängig. Mögliche Interessenskonflikte und Verzerrungsrisiken sollten ähnlich wie bei den Leitlinien auch bei der Richtlinie transparent sein. Und natürlich sei die DDG in der Pflicht, die Prüfenden und Entscheidenden zu qualifizieren.

Stärkerer Fokus auf die Patientenperspektive
Die neue Richtlinie bringt einige Erleichterungen. Die Hospitation ist künftig optional (aktiv und passiv), aber stark empfohlen. Es ist keine Doppeldokumentation mehr vorgesehen. Was wegfällt, sind sowohl das Erfassungsblatt für die Patientencharakterisierung als auch für die modulare Schulung. Dafür wurde eine Stichprobenprüfung im Audit anhand von Patientenakten oder Muster-Erfassungsblättern eingeführt. Der Vergangenheit gehören auch zusätzliche, divergierende Anforderungen durch unterschiedliche Zertifizierungsstellen an. Das bedeutet: Alle diabetesspezifischen QM-Anforderungen der DDG sind bereits inkludiert, es existieren keine weiteren Zusatz-Items.

Prof. Haak betonte vor allem den stärkeren Fokus auf die Patientenperspektive. Neben deren Zufriedenheit soll auch die Patientensicherheit erhöht werden, indem Behandlungsprozesse gesteuert werden, z. B. durch einen Wechsel zu einer Medikation mit Zusatznutzen, sobald Komorbiditäten festgestellt werden. Zudem werden Qualitätsindikatoren im Diabetesteam ausgewertet, um sie zur Ableitung von Qualitätsverbesserungsmaßnahmen (PDCA) zu nutzen. Auch die partizipative Entscheidungsfindung wurde durch entsprechende Vorgaben gestärkt. Gefordert sind zudem weitere Netzwerkpartner für die ganzheitliche Diabetestherapie und Prävention von Folgeerkrankungen.

Angela Monecke