Qualifizierung

Zertifizierung als Weiterbildungsstätte DDG

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft ist als eine der großen medizinischen Fachgesellschaften seit über 30 Jahren auch eine renommierte Weiterbilldungsanbieterin in der mediziischen Bildungslandschaft. Die diabetologische Weiterbildung stellt eine wichtige Säule im Selbstverständnis der Gesellschaft dar, sichert sie durch die Qualifizierung von Ärzten/Ärztinnen und Gesundheitsfachkräften doch die Versorgung von Menschen mit Diabees im häuslichen oder klinischen Kontext.

An die Expertise der Behandelnden werden in der Diabetologie höchste Ansprüche gestellt. Die Qualität der Weiterbidung sichern daher eigens dafür zuständige Ausschüsse.

Der Ausschuss Diabetologe DDG verantwortet das Curriculum zu den Kursen Klinische Diabetologie, wohingegen die Zuständigkeit für die diabetologischen Weiterbildungen der Gesundheitsfachkräfte beim Ausschuss für Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG (QSW) angesiedelt ist. Während die ärztlichen Weiterbildungen in Kursen an wechselnden Orten durch die jeweiligen Kursleitenden und die Geschäfftsstelle der DDG veranstaltet werden, haben hinsichtlich der Weiterbildungen der Gesundheitsfachkräfte langjährige Kooperationen mit Bildungeinrichtungen dazu geführt, dass sich ausgewiesene Weiterbildungsstätten DDG etablierten konnten, deren EIgnung durch eine Zertifizierung durch die DDG belegt ist. Die Weiterbildungsstätten DDG sichern überregional die Umsetzung der Curriclua und sorgen gemeinsam mit dem Ausschuss QSW für die Einhaltung der Vorgaben der Prüfungsordnungen.

Steigende Diabetesprävalenzen erfordern zunhemend qualifiziertes Personal, um die Versorgung und vor allem die Betreuung und Begleitung der Patienten über die Krankheitsspanne hinweg zu gewährleisten. Immer mehr Gesundheitsfachkräfte interessieren sich für die diabetologische Qualifikation als spannendes und zukunftsfähiges Berufsbild.

Um diesem steigenden Bedarf gerecht zu werden, läd die DDG daher Bildungseinrichtungen ein, sich zur Weiterbildungsstätte DDG zu zertifizieren.

Zur Durchführung einer Weiterbildung der DDG berechtigt sind folgende Einrichtungstypen:

  • Pflegeschulen
  • Akademien
  • Vereine aus dem Kontext Medizin/Pädagogik
  • Einzelunternehmen aus dem Kontext Medizin/Pädagogik (z.B. Arztpraxen oder Diabetes-Schulungszentren),

die einen Bezug zum Diabetes haben oder herstellen wollen und das Zertifizierungsverfahren der DDG erfolgreich durchlaufen haben.

Es ist ein formaler Antrag an die Geschäftsstelle der DDG zu richten. Das Formular finden Sie im Downloadbereich auf der Seite unten.

Die Kriterien der Zertifizierung sind ausführlich in der Richtlinie dargelegt, die Sie im Downloadbereich dieser Seite finden.

Die wichtigsten Punkte hierbei sind:

        1. Personelle Voraussetzungen

  • Ärztliche Leitung
    - Diabetologe/Diabetologin DDG oder LÄK
    - Mitgliedschaft in der DDG
      (bzw. in der AG Fuß der DDG für die Weiterbildung Wundassistent/in DDG)
    - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
  • Berufsfachliche Leitung
    - Berufsabschluss mit einschlägiger Expertise der Berufsdomäne*
    - Zusatzqualifikation der DDG*
    - 3-jährige Berufserfahrung*
  • Pädagogische Leitung
    - nachgewiesene Qualifikation im pädagogischen Bereich*
  • erforderliche Anzahl ggeigneter fachspezifischer Dozierender
     

        2. Geeignete räumliche Ausstattung

  • Schulungs- und Gruppenräume
    - mit dem Lehrauftrag entsprechender Ausstattung
      (z.B. Flipchart, Whiteboard..)Schulungs- und Gruppenräume
     

        3. Technische, digitale und mediale Ausstattung für den Fachunterricht

            - Möglichkeit des Angebots von Blended Learning
            - digitale sowie diabetologische Unerrichtsmaterialien und Anschauungsmaterialien
            - geeignet digitale Lern- /Videounterrichtsplattform
            - Netzbereitsstellung und technischer Support

         * (je Weiterbildungszweig differenziert, genaue Angaben siehe Richtlinie unter § 2.1)

Antragstellende Einrichtungen können sich für jedes Format aus dem aktuellen Weiterbildungsportfolio der DDG für die Qualifizierung von Gesundheitsfachkräften bewerben.

  • Diabetesberater/in DDG
  • Diabetesassistent/in DDG
  • Diabetes-Pflegefachkraft DDG (Klinik)
  • Wundassistent/in DDG

 

Am Ende dieser Website finden Sie alle notwenigen Informationen und Formulare, die Sie zur Einreichung eines Antrags auf Zertifizierung als Weiterbildungsstätte DDG benötigen.

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus und tragen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen.
  2. Senden Sie das Antragsformular und alle dazugehörigen Anlagen möglichst in Form von PDF-Dokumenten an die Geschäftsstelle der DDG (bevorzugt digital).
  3. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie im Anschluss eine Rückmeldung zur formellen Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sowie die Rechnung zum Anerkennungsverfahren.

Im Anschluss an die Einsendung des Zertifizierungantrags erfolgen DDG intern folgende Schritte:

  1. Liegt Ihr Antrag formell vollständig vor, nimmt ein Mitglied des Ausschusses Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW) der DDG die inhaltliche Begutachtung vor.
  2. Bei Erstantragstellung führt anschließend ein Mitglied des Ausschuss QSW obligatorisch im Rahmen der Zertifizierung ein Audit durch.
  3. Über die Anerkennung als Weiterbildungsstätte entscheidet der Ausschuss im Namen der DDG auf Grundlage des aus Antragsprüfung und Audit erstellten Gutachtens und informiert Sie im Anschluss.
  4. Nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Sie eine Urkunde, die die Qualität und den Tätigkeitsbereich der Weiterbildungsstätte DDG bescheinigt.
  5. Falls es sich bei Ihrem Antrag um eine Rezertifizierung handelt, bitten wir um Einreichung des Antrags sowie um Zusendung der Dokumente, bei denen sich Änderungen ergeben haben. Sie können den Wunsch einer nahtlosen Anerkennung formlos einreichen. Das Audit entfällt bei Rezertifizierung.

 

Die Bearbeitung des Zertifizierungsantrags erfolgt in der Geschäftsstelle der DDG. Hier wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen fällig ist. Sie erhalten die Rechnung nach Eingang der Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle der DDG.

Folgende Gebühren sind veranschlagt:

         Erstzertifizierung

  • für Einfachzertifizierung………………….….. 500,00 EUR
  • bei Mehrfach-Zertifizierung einmalig… 750,00 EUR
  • zzgl. Kosten Audit/Auditor……………….…. 500,00 EUR

         Rezertifizierung pro Einrichtung

  • für Einfachzertifizierung ……………………. 100,00 EUR
  • bei Mehrfach-Zertifizierung
    pro Einrichtung ..........................................150,00 EUR

 

* jeweils zzgl. der gesetzlich vorgeschrieben MWST. - Nach Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, den verminderten Umsatzsteuersatz auf Zertifizierungsverfahren Umsatzsteuer zu erheben.)

Die Erarbeitung der Curricula erfolgt in den Arbeitsgruppen der Weiterbildungs­stätten der DDG als kontinuierlicher Prozess. Das Ergebnis sind hochwertige Qualifikationsangebote, die im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) im Niveau 5 angesiedelt und bei den Kostenträger anerkannt sind. Für die Nutzung des Curriculums, die Bereitstellung der Materialien und Formulare im Rahmen der Weiterbildung sowie die Marketingunterstützung durch die Veröffentlichung der Angebote in den DDG Medien erhebt die DDG bei Erstantrag eine

  • Lizenzgebühr Einfachzertifizierung
    – einmalig je Weiterbildungscurriculum ……… … 2000,00 EUR
  • Lizenzgebühr Mehrfach-Zertifizierung
    – einmalig je Weiterbildungscurriculum  ………… 1.500,00 EUR
     

Diese können in zwei Raten mit den ersten beiden angebotenen Kursen an die DDG abgeführt werden.

Die Zertifizierung erfolgt nach positiver Begutachtung und Auditierung für den Zeitraum von 5 Jahren. Sie wird durch die Übergabe einer Urkunde, die das Führen der Bezeichnung „Weiterbildungsstätte DDG“ erlaubt, bestätigt. Nach Ablauf des Zertifizierungszeitraums kann die Rezertifizierung im vereinfachten Verfahren beantragt werden.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf