Mehr Kompetenzen in der Pflege
BERLIN. Die Bundesregierung will die Pflege zu einem eigenständigen Heilberuf ausbauen. Qualifikationsabhängig sollen Pflegekräfte künftig selbstständig erweiterte heilkundliche Leistungen erbringen können. Das und Weiteres sieht das Pflegekompetenzgesetz vor, zu dem Anfang Oktober im Bundestag eine Verbändeanhörung stattfand. DDG, BVND und VDBD äußerten sich überwiegend positiv.
Zusammen mit dem Bundesverband niedergelassener Diabetologen (BVND) und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) haben die DDG und ihre Arbeitsgemeinschaft Geriatrie & Pflege eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) verfasst.
Meilenstein in der Stärkung von Pflegefachpersonen
Die berufsrechtliche Regelung von erweiterten heilkundlichen Aufgaben und deren Überführung in die Regelversorgung bei diabetischer Stoffwechsellage, chronischen Wunden und Demenz werten DDG, BVND und VDBD als „Meilenstein in der Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen“. Allerdings seien noch Implikationen zu klären, etwa die Finanzierung der Weiterbildung und die rechtssichere Delegation von Aufgaben an Pflegeassistent*innen bzw. -hilfskräfte.
Die drei Organisationen unterstützen die Aufgabenbeschreibung für die Pflegefachpersonen. Die dafür 2024 mit den ärztlichen Berufsverbänden entwickelten Rahmenempfehlungen präsentierten die durch die Weiterbildung erlangten Kompetenzen von Diabetesberater*innen. Sie böten Empfehlungen für die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten gemäß dem Rahmenvertrag zu den Modellvorhaben nach § 64d SGB V. Mitte 2024 hat die DDG die Weiterbildung zur/zum Diabetesberater*in DDG auf die Inhalte der von der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz entwickelten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen für die diabetische Stoffwechsellage ausgerichtet.
Dass mit dem PKG Pflegefachpersonen fortan Pflegehilfs- und Hilfsmittel für pflegebedürftige Menschen empfehlen dürfen, begrüßen DDG, BVND und VDBD. Sie verlangen allerdings, dass Pflegefachpersonen mit erweiterter heilkundlicher Kompetenz zu Fortbildungen verpflichtet werden. Dies sei bis dato lediglich einrichtungsbezogen geregelt.
Das Einrichten des Amtes der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege wird positiv gesehen. Dass Vertreter*innen von Berufsverbänden neue Befugnisse, Sitz- und Beteiligungsrechte eingeräumt werden sollen, um die Anliegen pflegebedürftiger Menschen, ihrer Angehörigen und der beruflich Pflegenden zu unterstützen, stößt bei der DDG auf Zustimmung.
„Als sehr positiv betrachten wir die Umsetzung/Erweiterung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege und die Weiterentwicklung des seit 2017 geltenden Begutachtungsinstruments“, äußern sich die drei Organisationen. Auch die Förderung von regionalen Pflegenetzwerken kommt gut an.
Die Mitwirkung der Kommunen bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen sollte sich allerdings an den Empfehlungen der Landes- und regionalen Pflegeausschüsse ausrichten. Im Vertragswerk zwischen Pflegekassen und Pflegediensten sei darauf zu achten, dass die erweiterte Leistung durch Angehörige oder ehrenamtlich Helfende ausschließlich supportiv und keinesfalls den Fachkräftemangel kompensierend erfolgt.
DDG, VDBD und BVND bitten den Gesetzgeber auch um Nachbesserung: Die Selbstverwaltungspartner sollten verbindlich aufgefordert werden, kurzfristig in die Pflegeleistungskataloge (insb. Leistungskomplex-Kataloge der ambulanten Pflege)
- das Diabetes-Management per CGM-Systemen,
- die Begleitung aufwendiger Insulinpumpensysteme und
- das Diabetesmanagement in besonders aufwendigen Situationen (z. B. Schulkinder und ältere Menschen mit Typ-1-Diabetes) aufzunehmen.
Michael Reischmann