Der Entwurf der „Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ liegt derzeit den am Runden Tisch beteiligten Organisationen zur Stellungnahme vor. Die DDG begrüßt durchaus einige der darin enthaltenen Punkte wie ein engmaschiges Monitoring, die Möglichkeit zur Nachsteuerung sowie die Ankündigung der Ministerin, bei „fehlender Bereitschaft zur Zusammenarbeit regulatorische Maßnahmen zu prüfen“. An den für Übergewicht besonders relevanten Punkten bleibt die Strategie jedoch hinter dem zurück, was angesichts der hohen Raten von Übergewicht in Deutschland notwendig wäre.
So wird für Softdrinks lediglich eine „deutlich zweistellige Zuckerreduktion“ bis 2025 gefordert. Zum Vergleich: Großbritannien erreichte durch die Ankündigung einer Zuckersteuer eine Reduktion von rund 50 %. „Angesichts der Tatsache, dass Softdrinks als zusätzliche Kalorienträger einen großen Einfluss bei der Entstehung von Übergewicht haben, appellieren wir dringend an Frau Klöckner bei den konkreten Vereinbarungen mit der Industrie diese Zielmarke zu erreichen“, sagt Müller-Wieland.
Auch das Ziel, dass Produkte mit Kinderoptik keine ungünstigere Nährstoffzusammensetzung aufweisen sollen als solche, die sich nicht speziell an Kinder wenden, ist kein großer Fortschritt gegenüber dem Status Quo. „Wir erwarten, dass die Strategie an diesem Punkt für einen stärkeren Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe sorgt“, sagt Müller-Wieland: „Spezielle Kinderlebensmittel sind eigentlich gänzlich unnötig. Wenn überhaupt, sollten sie eine besonders günstige Nährstoffzusammensetzung aufweisen.“
Unklar bleibt in der Reduktionsstrategie das Thema Werbung an Kinder und Jugendliche. Die DDG fordert die Bundesregierung auf, hier der Aufforderung der EU nachzukommen und entsprechende gesetzliche Regelungen zu erlassen, um an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohen Gehalten an Zucker, Fetten und Salz zu unterbinden.
Die DDG begrüßt, dass bereits im Herbst 2019 eine Überprüfung stattfinden soll, ob die Hersteller die Reduzierungen umsetzen. Offen bleibt allerdings, zu welchem Zeitpunkt regulatorische Maßnahmen ergriffen werden, falls sich die freiwillige Vereinbarung als wirkungslos erweist. „Vor dem Hintergrund der alarmierenden Daten darf damit nicht bis 2025 gewartet werden“, sagt Müller-Wieland: „Sollte sich bis Ende 2020 abzeichnen, dass die Reduktion nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird, sind verbindlichere Regelungen notwendig.