Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit – Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) – Anforderungen an das digitale Disease-Management-Programm Diabetes mellitus (dDMP)

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) nehmen zu dem oben genannten Referentenentwurf Stellung.
Wir begrüßen die digitale Transformation des Gesundheitswesens, verstehen diese als Instrument zur Verbesserung der Versorgung aller Patienten und insbesondere derer mit chronischen, lebensverändern-den Erkrankungen, zur Qualitätssicherung, Ressourcenoptimierung und Entbürokratisierung.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das GeDIG die Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Telematik-infrastruktur und der elektronischen Patientenakte (ePA) legt.
Mit Blick auf die Versorgung von rund 9,4 Millionen Menschen mit Diabetes mellitus in Deutschland sehen wir jedoch erheblichen gesetzlichen Nachschärfungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung des digitalen Disease-Management-Programms (dDMP) nach § 137f Abs. 9 SGB V.
Der G-BA hat mit Beschluss vom März 2025 das dDMP als ergänzendes Modul zum analogen DMP konzipiert. Diese Konstruktion ist unzureichend: Sie erzeugt Doppelstrukturen, redundante Einschreibe-pflichten und beseitigt weder die analoge Dokumentationslast noch die föderale Fragmentierung durch rund 3.000 regionale DMP-Verträge. Ohne korrektive gesetzliche Leitplanken im GeDIG droht die Digitalisierung bestehende Mängel zu verstetigen statt sie zu beheben.