Stellungnahme

Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Stellungnahme zum Entwurf GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Vermeidung einer eingeschränkten Verfügbarkeit wirksamer, neuer Arzneimittel und Vorschläge für nachhaltige Bewertungen

Das erwartete finanzielle Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung zwingt den Gesetzgeber zu kurzfristigen Maßnahmen. Wir unterstützen die Bestrebungen zum Erhalt der Stabilität durch nachhaltige Strategien und sehen bei der Arzneimittelversorgung auch die Chance zur Korrektur im Sinne eines lernenden Systems. Einige der vorgeschlagenen Änderungen erleben wir als unausgewogen, sogar als gefährlich. Dies betrifft:

  • Initiale Preisbildung
    • Wir unterstützen die Begrenzung der initialen Preisbildung auf ein Niveau, das mit der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbar ist.
  • Kategorien der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel
    • Die vorgesehene Gesetzesänderung würde den Anteil von Arzneimitteln mit positiven, für eine Preisverhandlung relevanten Bewertungen von etwa 55% auf 20% reduzieren. Davon wären insbesondere Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen betroffen. Wir schlagen daher vor, die bisherige Methodik der frühen Nutzenbewertung mit 4 positiv bewerteten Kategorien als Basis der Preisverhandlungen beizubehalten und die in den letzten Jahren vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeleitete, positive Bewertung von Parametern von Patient-Reported-Outcome und Lebensqualität zu fördern. Verhandlungskompetenz kann nicht gesetzlich geregelt werden.
  • Arzneimittel für seltene Erkrankungen
    • Wir schlagen vor, die Förderung der Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen auf Indikationen zu beschränken, deren Inzidenz und Prävalenz in Deutschland niedrig ist. Indikationen sind entsprechend der jeweiligen Zulassung definiert. Die Festlegung „selten“ kann auch auf molekular oder anders definierte Subtypen innerhalb einer Erkrankung zutreffen.
  • Zusätzliche, späte Nutzenbewertung
    • Wir schlagen die Etablierung einer zusätzlichen, späteren Nutzenbewertung vor. Eine spätere Nutzenbewertung hat aufgrund umfangreicherer Daten und längerer Nachbeobachtungszeiten eine höhere Wahrscheinlichkeit, den „wahren“ Wert eines Arzneimittels zu erfassen. Bei einer erneuten Preisverhandlung sollten auch gesundheitsökonomische Daten berücksichtigt werden.