Stellungnahmen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

DDG Stellungnahmen

Grundsätzlich sind in dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie der DDG zwei Punkte relevant.

 

1.) Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser
Die AGPD begrüßt diese Maßnahme zum Erhalt einer flächendeckenden stationären Kinder- und Jugendärztlichen Versorgung. Dies ist auch für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen besonders wichtig. Manifestationen eines Diabetes werden oft primär im nächstgelegenen Krankenhaus mit Kinderabteilung betreut. Auch akute Stoffwechselentgleisungen oder Zweiterkrankungen bedürfen einer lokalen pädiatrischen Expertise.

2.) Erweiterte Möglichkeiten für Selektivverträge
Im Bereich der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes gibt es bundesweit sehr unterschiedliche Regelungen, die zu einer sehr unterschiedlichen Vergütung von Leistungen führt. Einige wichtige Leistungen werden von pädiatrischen Diabetesteams gänzlich ohne finanzielle Absicherung durch vorhandene Verträge (z.B. DMP) geleistet. Hier kann es interessant werden den § 140a für Sonderverträge zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes zu nutzen.
Davon betroffen sind unter anderem
- besondere Schulungsmaßnahmen außerhalb der Klinik oder ambulant
- Förderung der Betreuung in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulung für Kita und Schule) sowie
- spezielle Nachsorgeprojekte.

Dieser Teil des Gesetzestext-Entwurfes wird daher von der AGPD ausdrücklich begrüßt und bedarf aus unserer Sicht keiner Änderung.
Aus Sicht der AG Geriatrie und Pflege der DDG wird der Gesetzentwurf generell begrüßt, da er fast durchweg und gut erkennbar leistungsrechtliche Verbesserungen zum Gegenstand hat, mit dem Ziel, Versorgungslücken zu verringern.
Die Spielräume für Selektivverträge zu erweitern, in dem die Möglichkeiten verbessert werden,
- mehr Leistungsträger einbinden zu können
- regionale Konzepte leichter umsetzbar zu machen
- weitere Leistungserbringer (leichter) einbinden zu können sowie
- Fonds-induzierte Innovationsprojekte leichter in die reguläre Versorgung überführen zu können,
kann nur begrüßt werden.

Allerdings bleibt das Problem der Selektivverträge (dominierende Rolle der Leistungsträger / Krankenkassen) bei der Vertragsverhandlung auch hier unberührt. Die neuen Möglichkeiten werden wohl nur in wenigen Einzelfällen praxisrelevant genutzt werden.
Die auf Kosten der Leistungsträger zu finanzierenden 20.000 Stellen Pflegehelferstellen sind ein Vorgriff auf das kommende Personalbemessungssystem und sicherlich als solches zu werten. Richtig ist dennoch, dass eine ausreichende langfristige Perspektive für die professionelle ambulante Pflege fehlt.

 

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