Stellungnahme der DDG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG)

Die GKV steht vor einer strukturellen Deckungslücke, die nach Angaben des BMG ohne Gegenmaßnahmen bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen würde. Der Gesamtbeitragssatz drohte auf bis zu 19,3 Prozent zu steigen. Das GKV-BStabG soll die Beitragssätze ab 2027 dauerhaft stabilisieren. Die Grundarchitektur des Gesetzes beruht auf einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik: Alle Vergütungssteigerungen für Leistungserbringenden werden durch die sogenannte Grundlohnrate gedeckelt – also die jährliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied, prognostiziert bei rund 3 Prozent. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird zusätzlich ein Abschlag von 1 Prozentpunkt vorgenommen, so dass reale Vergütungssteigerungen von maximal etwa 2 Prozent möglich wären.