Podologische Therapie beim Diabetischen Fußsyndrom
Das Diabetische Fußsyndrom (DFS) ist in der Heilmittelrichtlinie des GBA zur vertragsärztlichen Versorgung in der letzten Fassung vom 21.09.2017 (Anlage 1) definiert als: krankhafte Schädigungen am Fuß infolge eines Diabetes mellitus mit Schädigungen an Haut und Zehennägeln bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie). Ein Diabetes mellitus mit diabetesassoziierter Folgeerkrankung, wie
Polyneuropathie (PNP) und/oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), bei gleichzeitig pathologischem Nagelwachstum und/oder pathologischer Hornhautverdickung/ Hyperkeratose, begründet nach individueller ärztlicher Untersuchung eine podologische Therapie. Besteht an einem Fuß mit diabetesassoziierter Folgeerkrankung wie PNP und/oder pAVK eine Wunde und gleichzeitig eine pathologische Nagelveränderung oder besteht an intakter Haut eine pathologische Hornhautverdickung/Hyperkeratose, ist zweifelsfrei die Indikation zur podologischen Therapie gegeben. Dies muss auf der ärztlichen Heilmittelverordnung entsprechend beschrieben werden (siehe dazu Anlage 2).