Stellungnahme

Gutachten: Datenschutzrechtliche Belehrung durch den ärztlichen Behandler beim Einsatz von rtCGM-Systemen in der diabetologischen Praxis (Kopie 1)

Stellungnahmen der Deutschen Diabetes Gesellschaft
26.03.2021

Gutachten: Datenschutzrechtliche Belehrung durch den ärztlichen Behandler beim Einsatz von rtCGM-Systemen in der diabetologischen Praxis

In diesem Gutachten geht es um folgenden Sachverhalt: Bei einer Diabeteserkrankung ist es wichtig, einen möglichst lückenlosen Verlauf bestimmter Stoffwechseldaten zu haben. Hierzu gibt es Anbieter (vgl. Anlage 2), die mittels Sensoren diese Stoffwechseldaten beim Patienten erheben und in einer Cloud (im Folgenden: CGM-Cloud) speichern. Den Vertrag mit dem CGM-Cloud-Anbieter schließt der Patient. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin stellen die Eignung des Patienten für die CGM-Cloud fest und empfehlen den Einsatz der CGM-Cloud.
Der Patient hat regelmäßig die Möglichkeit Dritten, also auch dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin, den Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen. Hierzu muss der Patient eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter der CGM-Cloud abgeben. Für die Behandler stellen die CGM-Cloud-Anbieter regelmäßig einen besonderen Zugang zur Verfügung. Liegt vom Patienten eine entsprechende Erklärung vor, kann der Behandler über seinen eigenen Praxiszugang auf die Daten des Patienten zugreifen.
Es entsteht bezüglich der Verarbeitung der Stoffwechseldaten des Patienten ein Dreiecksverhältnis zwischen Patient, Arzt und CGM-Cloud-Anbieter.
Das Gutachten beschreibt: Der oben dargestellte Sachverhalt und insbesondere die Datenschutzerklärung gemäß Anlage 1 ist datenschutzrechtlich zu würdigen. Prüfungsmaßstab ist daher das europäische und nationale Datenschutzrecht. Ferner ist das ärztliche Berufsrecht zu beachten, da auch dieses die Persönlichkeitsrechte des Patienten zu schützen hat.