Gemeinsame Stellungnahme zur mangelnden Verordnungsfähigkeit von Blutzuckermessgeräten bei Gestationsdiabetes
Gemeinsame Stellungnahme der DDG, der DGGG, des BVND und des BVF zur mangelnden Verordnungsfähigkeit von Blutzuckermessgeräten bei Gestationsdiabetes
Als Fachgesellschaften und Berufsverbände, die in internationalem Einvernehmen evidenzbasierte medizinische Standards in Leitlinien aufnehmen und Schwangere medizinisch versorgen, bitten wir den GKV-Spitzenverband mit äußerstem Nachdruck, schnell zu einer positiven Entscheidung zur Verordnungsfähigkeit von Blutzuckermessgeräten bei Gestationsdiabetes zu kommen. Dabei verweisen wir auch auf die deutschen Mutterschaftsrichtlinien.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hatte bereits 2017 den GKV Spitzenverband gebeten, Blutzuckermessgeräte für Schwangere mit Gestationsdiabetes (GDM) generell in den Hilfsmittelkatalog (Produktgruppe 21) aufzunehmen, unabhängig davon, ob der GDM mit Insulin behandelt wird oder nicht. In seinem Antwortschreiben vom 22.01.18 gibt der GKVSpitzenverband jedoch zunächst einen abschlägigen Bescheid.