Stellungnahme

Abrechnung der augenärztlichen Screening-Untersuchungen bei Menschen mit Diabetes

Abrechnung der augenärztlichen Screening-Untersuchungen bei Menschen mit Diabetes

Im Rahmen der Untersuchung von Menschen mit Diabetes auf diabetische Retinopathie entsprechend der Nationalen Versorgungsleitlinie von 2015 ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
• die Bestimmung der Sehschärfe
• die Untersuchung der vorderen Augenabschnitte auf Rubeosis iridis
• die binokulare Untersuchung der Netzhaut bei dilatierter Pupille


Unter bestimmten Bedingungen sind bei Menschen mit Diabetes folgende Untersuchungen Leistungen der GKV:
• die optische Kohärenztomographie (OCT) nur zur Differentialdiagnose einer diabetischen Makulopathie, die als potenziell therapiebedürftig mit intravitrealer Injektion (IVOM) eingeschätzt wird oder zur Therapiekontrolle einer IVOM
• die Augeninnendruckmessung nur bei fortgeschrittener diabetischer Retinopathie
• die Fluoreszeinangiografie nur bei Abklärung einer Therapienotwendigkeit mit IVOM und/oder Lasertherapie

Die DDG unterstützt diese Stellungnahme.