Schwere Hypo: Spritze oder Spray?
HEIDENHEIM. Eine Person ist aufgrund einer schweren Hypoglykämie bewusstlos. Wegen der Erstickungsgefahr, etwa durch Traubenzucker, bleibt Ersthelfenden im Notfall nur, Glukagon zu verabreichen, ob per Spritze oder Nasenspray. Zwar ist die nasale Gabe einfacher und sicherer als eine Injektion, das Spray aber fast dreimal so teuer. Viele Kassen lehnen die Kostenübernahme dafür ab, Fachverbände empfehlen sie. Die Verordnung muss gut begründet sein, raten Juristen.
Für Kinder und Erwachsene unter Insulintherapie sind aktuell drei Präparate bei schwerer Unterzuckerung verfügbar: die beiden Glukagon-Notfallpen-Sets Gluca-Gen® HypoKit (nicht zubereitetes Glukagon) und Ogluo® (Glukagon-Fertigpen) sowie das Nasenspray Baqsimi®, das seit März 2020 erhältlich ist. Der BVND-Vorsitzende Toralf Schwarz warnt hier vor einem „praxisrelevanten Problem“: Es gebe keine Rechtsvorschrift, die Personen ohne medizinische Vorkenntnisse dazu verpflichtet, sich in der Medikamentenanwendung unterweisen zu lassen. Doch selbst bei geschulten Eltern oder Angehörigen sei die intramuskuläre Gabe des Präparats häufig fehlerhaft, wie eine Simulationsstudie gezeigt hat. In mehr als 80 % der Fälle würden ungeschulte Personen sogar kein Glukagon injizieren.
Bei der nasalen Variante bestehe diese Gefahr nicht, das Präparat lasse sich „ohne Fachkenntnisse“ verabreichen, so der Diabetologe. Es werde daher von 94 % der geschulten Behandelnden und auch von 93 % der ungeschulten Laien korrekt appliziert. Auch Helfende von Kindern und Jugendlichen in der Schule wendeten nasales Glukagon zuverlässiger an als intramuskuläres.
Bei der Verordnung von Glukagon umdenken?
Toralf Schwarz erscheint es aus ärztlicher Sicht jedenfalls „nicht mehr vertretbar“, ein Notfallmedikament wie die Glukagonspritze zu verordnen, bei dem die Wahrscheinlichkeit einer Anwendung etwa fünfmal niedriger liegt als bei nasalem Glukagon – mit einem allerdings fast dreifach so hohen Preis. Die Einzeldosis Baqsimi® (1 x 3 mg) kostet circa 118 Euro, ein GlucaGen® Hypo-Kit knapp 39 Euro. In jüngster Zeit häuften sich jedenfalls die Prüfanträge nahezu aller Kassen mit dem Ziel, die Kostenübernahme für das teurere Nasenspray abzulehnen. Für die Patient*innen heißt das: „Wer es sich leisten kann, darf im Notfall mit einer fast 100-prozentigen Hilfe rechnen, wer auf die Leistung seiner Kasse angewiesen ist, hat nur eine 20-prozentige Chance auf Rettung.“ Der Diabetologe aus Zwenkau betont, dass er weiterhin das im Einzelfall besser geeignete Präparat verordnen werde. So könnten Eltern nach entsprechender Unterweisung dem betroffenen Kind bei einer schweren Hypoglykämie eine Glukagoninjektion verabreichen.
| Fachverbände setzen auf nasales Glukagon Die Fachverbände DDG, DGPAED und DGKJ empfehlen in einer Stellungnahme die Notfallapplikation von nasalem Glukagon bei Menschen mit Typ-1-Diabetes ab vier Jahren. Die Kostenübernahme soll durch alle Kostenträger in Deutschland erfolgen, um unnötige stationäre Aufenthalte bei schweren Hypoglykämien durch nicht adäquat appliziertes Glukagon als Notfallmedikament zu vermeiden, betonten sie. Eltern, Patient*innen, aber auch Laienhelfende werde durch Nasenspray die größtmögliche Sicherheit und Einfachheit bei der Glukagonapplikation ermöglicht, heißt es. |
Um etwaigen Rückforderungen der Kostenträger zu begegnen, empfiehlt Rechtsanwalt Oliver Ebert aus Stuttgart den Behandelnden, die im Einzelfall vorliegenden Besonderheiten unbedingt nachvollziehbar zu dokumentieren. Besteht etwa die berechtigte Befürchtung, dass eine Glukagonspritze womöglich nicht eingesetzt würde, sollten die Gründe hierfür ebenfalls in der Patientenakte vermerkt werden. Dies könnten z. B. abwehrende Äußerungen oder die Weigerung von Bezugspersonen sein, sich im Umgang mit dem Präparat schulen zu lassen.
Angela Monecke