Gleiche Chancen für alle

DDG geht gegen soziale Ungerechtigkeit bei Frauengesundheit und beruflicher Teilhabe vor

BERLIN.  „Mittendrin oder abgehängt – wie sozial gerecht ist die Diabetesversorgung in Deutschland?“ Diese Frage wurde anlässlich des Welttages für soziale Gerechtigkeit von Expert*innen bei der Jahrespressekonferenz der DDG aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Die Fachgesellschaft sieht dringenden Handlungsbedarf, etwa beim Thema geschlechtersensible Medizin oder für Menschen mit Diabetes im Beruf.

Foto: DDG/Dirk Deckbar

Dass Frauen ein deutlich höheres Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen haben, mache sich irgendwann in ihrer Insulinsensitivität, inflammatorischer Aktivierung und Gefäßbiologie bemerkbar, sagte DDG‑Präsidentin Professorin Dr. Julia Szendrödi.

Gestationsdiabetes und Menopause? Handlungsbedarf!
Kommt eine Schwangerschaft hinzu, kann sich eine bestehende Insulinresistenz manifestieren. „Der Gestationsdiabetes ist deshalb kein isoliertes Ereignis, sondern ein früher Marker systemischer Vulnerabilität“, warnte sie. Einen metabolischen Wendepunkt, an dem sich Fettverteilung, Lipidprofil und Gefäßfunktion veränderten, stelle auch die Menopause dar. Biologische Übergangsphasen sollten deshalb besonders aufmerksam betrachtet werden, denn sie gelten als „klinisch relevante Risikofenster“.

So seien „Frauen mit Diabetes kein ‘Sonderfall’ der Diabetologie“, machten vielmehr „strukturelle Schwächen unseres Versorgungssystems sichtbar“, betonte sie. Wer demnach über soziale Gerechtigkeit in der Diabetesversorgung spreche, dürfe „Geschlecht nicht als Randaspekt behandeln“. Die Versorgungsrealität zeige, dass gerade Frauen mit Diabetes häufig später diagnostiziert, anders behandelt und in Hochrisikosituationen nicht ausreichend strukturiert begleitet werden. Dies sei „ein Wissens-, kein Umsetzungsdefizit“, so Prof. Szendrödi.

Ein besonderer „Versorgungsbruch“ sei beim Gestationsdiabetes (GDM) spürbar: Frauen mit GDM, die bereits identifiziert wurden, werden dann nicht weiter strukturiert nachverfolgt – obwohl die Zahl der Patientinnen nach GDM in Deutschland stark ansteigt. Deren Prävalenz liegt inzwischen bei circa 15 % der Schwangerschaften. Die Gründe für diesen Zuwachs: Frauen bringen heute ein höheres Alter und Körpergewicht vor der Geburt des Kindes mit. Zudem entwickelt jede fünfte Frau mit GDM innerhalb von zehn Jahren nach der Schwangerschaft einen Typ‑2‑Diabetes. Ein Screening nach dem GDM, also direkt nach der Geburt, sei „sehr wichtig“, betonte sie, ebenso ein oraler Glukosetoleranztest nach fünf Jahren, um festzustellen, ob sich die Vorstufe eines Diabetes anbahnt. Das größte Problem bei all dem sei die Refinanzierung. Für diese „komplexen Situationen“ existiere „keine Rückvergütung für das Gesundheitssystem, um diese Strukturen wirklich zu unterstützen“. „Dabei können wir hier sehr viel für die Frauen tun“, so die DDG‑Präsidentin.

Die DDG fordert für Frauen mit (Gestations‑)Diabetes deshalb unter anderem flächendeckende, strukturierte Nachsorgekonzepte nach Schwangerschaftsdiabetes und eine strukturierte kardiovaskuläre Risikobewertung für alle Patientinnen mit Diabetes.

Gute oder schlechte Diabetesversorgung?
Wie stark prägen die Postleitzahl und die Bildung das Diabetesrisiko? Dieser Frage ging Professor Dr. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG, nach, der die soziale und regionale Ungleichheit hinsichtlich Diabetesrisiko und Versorgungszugang beleuchtete. Anhand der Ergebnisse der beiden RKI‑Surveys von 1997 bis 1999 sowie 2008 bis 2011 zeigte er, dass die Diabetesprävalenz zwischen unter 6 % in bessergestellten Regionen und bis über 13 % in strukturschwachen Gebieten schwankt. Für den Osten Deutschlands liegen die Schätzungen deutlich über denen für Westdeutschland. Die Ergebnisse des Surveys machen zudem deutlich, dass Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status aufgrund eines eher ungesunden Lebensstils auch häufiger Hochdruck, Fettstoffwechselstörungen und Begleiterkrankungen entwickeln.

Beim Diabetes zeigt sich zudem eine verminderte Erwerbsbeteiligung. Dies ergab eine 2025 veröffentlichte deutsche Studie. Knapp 82 % der Erwerbstätigen ohne Diabetes haben einen Job, aber nur ca. 56 % der an Diabetes Erkrankten. Nach Ansicht des Autorenteams handelt es sich bei letzterer Gruppe um Personen mit niedriger sozioökonomischer Position. Folglich ist diese Bevölkerungsgruppe nicht nur von einem größeren Diabetesrisiko betroffen, sondern auch von einem größeren diabetesassoziierten Abfall in der Produktivität.

Von der Bundesregierung fordert die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) deshalb umfassende und wirksame Präventionsmaßnahmen nach dem „Health in all policies“-Ansatz, die Menschen in allen Lebensphasen und aus allen sozialen Gruppen erreichen.

Dass digitale Tools die Therapietreue verbessern, eine bessere Vernetzung zwischen Patientinnen und ihren Ärztinnen ermöglichen und personalisierte Unterstützung für Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bieten, führte DDG‑Vizepräsident Dr. Tobias Wiesner aus, der hier aber auch eine „digitale Kluft“ erkennt.

Pauschale Ausschlüsse und veraltete Kriterien bei Diabetes
Bei der beruflichen Teilhabe sehen sich Menschen mit Diabetes weiter mit „pauschalen Ausschlüssen, veralteten Eignungskriterien und restriktiven Vorgaben“ konfrontiert, obwohl sie moderne Diabetestechnologien wie CGM‑ und AID‑Systeme nutzten und auch durch neue Medikamente in der Therapie des Typ‑2‑Diabetes das Risiko für schwere Hypoglykämien inzwischen deutlich geringer sei, so Dr. Wolfgang Wagener, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG. Geschulte Menschen mit Diabetes hätten „kaum mehr Einschränkungen in Beruf oder Straßenverkehr“, sagte er. „Die Daten sind klar, die Technik ist da und die rechtlichen Grundlagen verlangen längst eine individuelle Bewertung“, so Dr. Wagener, der als ärztlicher Referent bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland beschäftigt ist.

Bereits im November 2025 hat die AWMF die vom Ausschuss Soziales aktualisierte S2e‑Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ publiziert (wir berichteten). Doch für Personen unter Insulintherapie gilt in einigen Vorschriften zur beruflichen Eignung der Diabetes weiter als Ausschlusskriterium. Als Beispiele nannte er die Bundeswehr, den Polizeidienst sowie Jobs im Bahn‑, Schiffs‑ und Luftverkehr, wo Menschen mit Insulinbehandlung oft keine Anstellung finden.

Aus Sicht der DDG und des Ausschusses sei dies heute fast nie gerechtfertigt, denn selbst beim Zoll seien Menschen mit Typ‑1‑Diabetes längst beschäftigt und dürften überdies Waffen tragen.

Eine „diagnosebedingte Tätigkeits‑Diskriminierung“ sieht die Fachgesellschaft zudem im deutschen Luftverkehr. In Österreich z. B. sind Menschen mit Typ‑1‑Diabetes als Pilot*innen tätig, dürften sowohl Fracht‑ als auch Passagiermaschinen fliegen, sofern sie strikte Vorgaben erfüllten, erläuterte er. Auch andere Staaten wie die USA, Kanada und das Vereinigte Königreich sehen hier kein Pauschalverbot vor. Trotz gleicher Vorschriften werde hierzulande außerdem im Schiffsverkehr die Begutachtung der Seediensttauglichkeit deutlich restriktiver gehandhabt als in skandinavischen Ländern.

Die DDG fordert, pauschale Berufs‑ und Tätigkeitsverbote endlich abzuschaffen. In arbeitsmedizinisch relevanten diabetologischen Fragestellungen sollte man die behandelnden Ärzt*innen hinzuziehen.

Angela Monecke

Jahrespressekonferenz der DDG