Anerkennung Diabetolog*in DDG
Eine Anerkennung lohnt sich – für Sie & Ihre Einrichtung!
Mit der Zusatzbezeichnung Diabetolog*in DDG erlangen Sie eine ärztliche Qualifikation, die maßgeblich zur Sicherstellung der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus beiträgt.
Für die Anerkennung müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- DDG Mitgliedschaft
- Facharzt
- 24-monatige Weiterbildung in DDG-anerkannter Weiterbildungseinrichtung
- 10-tägige Hospitation in DDG-zertifizierter Einrichtung
- Belegung der Kurse "Klinische Diabetologie" und "Kommunikation und patientenzentrierte Gesprächsführung"
- Teilnahme an jeweils einer strukturierten Schulungen für Menschen mit Diabetes Typ 1 und Menschen mit Diabetes Typ 2
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformular
- Facharzturkunde (Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Endokrinologie, Kinder- und Jugendmedizin)
- Weiterbildungszeugnis
- Leistungsnachweisbogen (für Internist*innen und Allgemeinmediziner*innen / für Pädiater*innen)
- Zertifikat Kurs Klinische Diabetologie
- Zertifikat Kommunikationskurs
- Hospitationsbescheinigung
Die komplette Weiterbildungszeit kann auch schon parallel zur Fachärzt*innenausbildung erworben werden.
Bitte lesen Sie unbedingt die Details zu den einzelnen Kriterien! Die Informationen dazu finden Sie in den unten stehenden FAQs.
Die vollständigen Richtlinien zur Anerkennung als Diabetolog*in DDG finden Sie hier.