DDG Akademie

Anerkennung Diabetolog*in DDG

Eine Anerkennung lohnt sich - für Sie & Ihre Einrichtung!

Mit der Zusatzbezeichnung Diabetolog*in DDG erlangen Sie eine ärztliche Qualifikation, die maßgeblich zur Sicherstellung der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus beiträgt.

 

Für die Anerkennung müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • DDG Mitgliedschaft
  • Facharzt
  • 24-monatige Weiterbildung in DDG-anerkannter Weiterbildungseinrichtung
  • 10-tägige Hospitation in DDG-zertifizierter Einrichtung
  • Belegung der Kurse "Klinische Diabetologie" und "Kommunikation und patientenzentrierte Gesprächsführung"

Die komplette Weiterbildungszeit kann auch schon parallel zur Fachärzt*innenausbildung erworben werden.
Bitte lesen Sie unbedingt die Details zu den einzelnen Punkten! Die Informationen dazu finden Sie in den unten stehenden FAQs.

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Facharzturkunde (Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Endokrinologie, Kiinder- und Jugendmedizin)
  • Weiterbildungszeugnis
  • Leistungsnachweisbogen
  • Zertifikat Kurs Klinische Diabetologie
  • Zertifikat Kommunikationskurs
  • Hospitationsbescheinigung

Die Weiterbildung richtet sich an Fachärzt*innen für Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Endokrinologie, Diabetologie oder Allgemeinmedizin.

Mit der Zusatzbezeichnung Diabetolog*in DDG erlangen Sie eine ärztliche Qualifikation, die zur Sicherstellung der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus beiträgt.
Als anerkannte Diabetolog*in DDG zeigen Sie Ihre außerordentlich hohe Expertise im Bereich der Diagnostik und Therapie von Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes, MODY sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und Folgeerkrankungen.

 

Weiterbildungszeit
Die Richtlinie zur Anerkennung als Diabetolog*in DDG sieht eine 24-monatige Weiterbildung an einer zertifizierten Behandlungseinrichtung der DDG für Kinder und Jugendliche bzw. für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 vor, wobei die Weiterbildungszeit nur dann anerkennungsfähig ist, wenn diese unter Supervision einer/eines Diabetolog*in DDG erfolgte. Als zertifizierte Behandlungseinrichtung zählen dabei Diabeteszentren DDG & Diabetes Exzellenzzentren DDG, nicht jedoch Kliniken mit Diabetes im Blick DDG oder Fußbehandlungseinrichtungen DDG.

Nachfolgend haben wir zur leichteren Orientierung eine Landkarte der Weiterbildungsstätten zusammengestellt, an denen die Kriterien der Richtlinie Anerkennung Diabetologe DDG / Diabetologin DDG laut aktuellem Kenntnisstand der DDG erfüllt sind. Die Übersicht soll Ihnen die Auswahl der geeigneten Weiterbildungsstätte erleichtern. Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie außerdem eine Liste der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen.
Wir empfehlen allen interessierten Personen, vor Beginn der Weiterbildung mit der Einrichtung verbindlich zu klären, ob ein*e Diabetolog*in DDG die Weiterbildung über den gesamten Weiterbildungszeitraum anleiten kann und der Status "anerkannte Weiterbildungsstätte DDG" über 24 Monate gesichert ist. 

Hospitationen
Für Hospitationen kommen alle zertifizierten Diabeteszentren DDG und Diabetes Exzellenzzentren DDG in Frage. Nach Flexibilisierung der Weiterbildungszeiten wird jedoch zwingend gefordert, dass bei rein stationären Weiterbildungszeiten in ambulanten Einrichtungen hospitiert wird und in stationären Einrichtungen bei ausschließlich ambulanter 24-monatiger Weiterbildung.

Für Kinder- und Jugendmediziner*innen ist die Hospitation auch bei komplett stationärer Weiterbildung in der Klinik möglich, sofern es sich dabei um eine DDG-zertifizierte Einrichtung für Kinder- und Jugendmedizin mit anerkannter Ambulanz handelt.

Bitte bedenken Sie auch: Die von der DDG als Weiterbildungsstätten anerkannten stationären und ambulanten Einrichtungen können nur innerhalb der eigenen Kapazitäten Weiterbildungsstellen vergeben. Das gleiche gilt für die Hospitationsstätten. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Bewerbungen direkt an die Einrichtungen!

Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei bestehender Mitgliedschaft in der DDG.
Für die Antragstellung senden Sie bitte folgende Unterlagen als PDF per E-Mail an die DDG Geschäftsstelle:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Ihre Facharzturkunde
  • Ihr(e) Weiterbildungszeugnis(se) zur Belegung der 24-monatigen Weiterbildungszeit in einer von der DDG anerkannten Einrichtung mit dem Antragsstatus "Behandlung von Menschen mit Diabetes Typ 1 und Menschen mit Diabetes Typ 2" (Zertifikat Diabeteszentrum DDG oder Diabetes Exzellenzzentrum DDG). Hier muss die Betreuung der gesamten Weiterbildung durch eine anerkannte Diabetolog*in DDG gegeben sein. Bitte vergeswissern Sie sich vor Beginn Ihrer Weiterbildung, ob diese Kriterien erfüllt werden.
    Die komplette Weiterbildungszeit kann auch schon parallel zur Fachärzt*innenausbildung erworben werden.
  • die ausgefüllten und von den Weiterbildungsbefugten unterschriebenen Leistungsnachweisbögen
  • das Zertifikat Kurs Klinische Diabetologie (bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre)
  • das Zertifikat Kommunikationskurs (bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre)
  • Bescheinigung einer 10-tägigen Hospitation in einem von der DDG zertifizierten Diabeteszentrum DDG oder Diabetes Exzellenzzentrum DDG. Die Hospitation muss an einer stationären Einrichtung stattfinden, wenn Weiterbildung ausschließlich ambulant durchgeführt wurde bzw. im niedergelassenen Sektor (keine Klinikambulanzen!), wenn die 24-monatige Weiterbildung ausschließlich Einblick in den stationären Bereich geliefert hat. Als Hospitationsstätte muss der Antragstyp "Behandlung von Menschen mit Diabetes Typ 1 und Menschen mit Diabetes Typ 2" vorliegen.
    Beim Erwerb der Weiterbildungsbefugnis für den Bereich der pädiatrischen Diabetologie muss in einer zertifizierten Behandlungseinrichtung der DDG für Kinder und Jugendliche hospitiert werden.
    Eine jeweils einwöchige Hospitation an zwei unterschiedlichen Einrichtungen ist zulässig.
  • Bescheinigung über Teilnahme an strukturierten Schulungen für Menschen mit Diabetes Typ 1 und Menschen mit Diabetes Typ 2

Die Antragstellung ist nur möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Vordrucke finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

Die Antragstellung ist nur möglich, wenn alle Kriterien des Curriculums erfüllt sind. Sie kann online durchgeführt werden.
Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei bestehender Mitgliedschaft in der DDG.
Für die Antragseinreichung senden Sie bitte folgende eingescannte Unterlagen -in einem PDF zusammengefasst- per E-Mail an die DDG Geschäftsstelle:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Ihre Facharzturkunde
  • Ihr(e) Weiterbildungszeugnis(se) zur Belegung der 24-monatigen Weiterbildungszeit in einer von der DDG anerkannten Einrichtung mit der Unterschrift der/des Sie betreuenden Diabetolog*in DDG
  • die vollständig ausgefüllten und mit der Unterschrift der/des Sie betreuenden Diabetolog*in DDG versehenen Leistungsnachweisbögen
  • das Zertifikat Kurs Klinische Diabetologie
  • das Zertifikat Kommunikationskurs
  • Bescheinigung einer 10-tägigen Hospitation in einer von der DDG anerkannten Einrichtung
  • Bescheinigung über Teilnahme an strukturierten Schulungen für Menschen mit Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2

Für die Anerkennung stellt Ihnen die DDG eine Bearbeitungsgebühr über EUR 151,- in Rechnung.
Postalisch erhaltene Antragsunterlagen werden nicht zurück gesendet.

Die Anerkennung als Diabetolog*in DDG ist ohne zeitliche Limitierung gültig, setzt jedoch die dauerhafte Mitgliedschaft in der DDG und die jährliche Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung voraus.

Nach Erhalt Ihres Antrags und der geforderten Dokumente wird zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Die Vollständigkeitsprüfung ergibt, ob Ihr Antrag

  • bei Erfüllung aller Kriterien der Richtlinie direkt an die Sachverständigen des Anerkennungsausschusses der DDG weitergeleitet werden kann.
  • ergänzt werden muss, da Zeugnisse bzw. andere Nachweise fehlen, so dass Sie von uns per E-Mail zur Nachreichung aufgefordert werden.
  • bei gravierender Nichterfüllung der Vorgaben abgewiesen werden muss.

Im Rahmen der inhaltlichen Begutachtung des Ausschusses Diabetologe DDG

  • wird Ihre Anerkennung entweder uneingeschränkt empfohlen.
  • oder Sie werden zur Nacherfüllung fehlender Weiterbildungsinhalte angehalten.
  • oder Sie werden in Einzelfällen zu einer mündlichen Fachprüfung eingeladen.

Der Bearbeitungsprozess kann auch bei vollständigen Unterlagen bis zu 12 Wochen dauern und ist auch von der Auslastung der ehrenamtlich tätigen Gutachter*innen abhängig.
Der Vorsitzende des Ausschusses Diabetologe DDG entscheidet anschließend, ob Ihr Antrag dem Vorstand der DDG zur Anerkennung vorgelegt werden kann.

Der Vorstand der DDG spricht Ihre Anerkennung als Diabetolog*in DDG aus.

Bitte beachten Sie:
Diabetolog*in DDG ist kein führungsfähiger Titel, sondern eine Zusatzqualifikation.
Die Qualifizierung als Diabetolog*in DDG ist an die dauerhafte Mitgliedschaft in der DDG und die Erfüllung der jährlichen Fortbildungsverpflichtung geknüpft.

Diabetolog*innen DDG sind zur kontinuierlichen Fortbildung durch die jährliche Teilnahme am Diabetes Kongress oder der Diabetes Herbsttagung oder weiterer, durch die DDG anerkannten Fortbildungen im Umfang von zwei Tagen sowie zur Teilnahme an Maßnahmen der Qualitätssicherung der ärztlichen Tätigkeit verpflichtet.

Weitere Veranstaltungen, die als Fortbildung angerechnet werden:

  • Besuch der Jahrestagungen von ÖDG
  • Besuch der Jahrestagungen von EASD
  • Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften der DDG
  • Veranstaltungen der Regionalgesellschaften der DDG
  • Besuch der Jahrestagung JAPED
  • Besuch der Jahrestagung ADA
  • Auffrischungskurs Diabetologie KOMPAKT
  • Diabetologie-Refresher (Prof. Schwarz, Dresden), 8 Termine

  • Adipositas Fortbildung: Adiposiolog*in DAG/DDG

Teilnahmebescheinigungen von CME-Fortbildungsprogrammen können hier nicht anerkannt werden.