Weiterbildungsstätten Diabetologe DDG
Die Richtlinie zur Anerkennung von Diabetologen DDG sieht als eines der wesentlichen Kriterien eine 24-monatige Weiterbildung an einer zertifizierten Behandlungseinrichtung der DDG für Kinder und Jugendliche bzw. für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 vor, wobei die Weiterbildung nur dann anerkennungsfähig ist, wenn die Weiterbildung unter Supervision eines Diabetologen DDG / einer Diabetologin DDG erfolgte. Als zertifizierte Behandlungseinrichtung zählen dabei Diabeteszentren DDG und Diabetologika DDG, nicht jedoch Kliniken für Diabetespatienten geeignet oder Fußbehandlungseinrichtungen DDG.
Somit sind nicht alle zertifizierten Behandlungseinrichtungen als Weiterbildungsstätte DDG qualifiziert. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Weiterbildungsstätten, an denen die Kriterien der Richtlinie "Anerkennung Diabetologen DDG" erfüllt sind. Die Übersicht soll Ihnen die Auswahl der geeigneten Weiterbildungsstätte erleichtern. Wir empfehlen allen Weiterbildungsinteressierten vor Beginn der Weiterbildung mit der Einrichtung verbindlich zu klären, dass eine Diabetologin DDG / ein Diabetologe DDG an der Einrichtung die Weiterbildung anleiten kann und somit der Status "Weiterbildungsstätte DDG" über den gesamten Weiterbildungszeitraum gesichert ist.
Für Hospitationen kommen alle zertifizierten Diabeteszentren und Diabetologika in Frage. Nach Flexibilisierung der Weiterbildungszeiten wird jedoch zwingend gefordert, dass in ambulanten Einrichtungen bei rein stationären Weiterbildungszeiten hospitiert wird und in stationären Einrichtungen bei ausschließlich ambulanter 24-monatiger Weiterbildung.