Kommentar zum Entwurf des Zuckergetränkesteuergesetzes

Wissenschaftsbündnis DANK begrüßt Gesetzentwurf für gestaffelte Zuckergetränkesteuer

30.09.2026

Laut Medienberichten liegt der Entwurf für ein Zuckergetränkesteuergesetz vor. Vorgesehen ist darin die „Einführung einer nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelten Verbrauchsteuer auf gezuckerte Getränke“. Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) begrüßt die im Entwurf skizzierte Ausgestaltung der geplanten Abgabe.

Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), kommentiert:

„Die Einführung einer Zuckergetränkesteuer nach britischem Vorbild ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt. Dem Entwurf zufolge soll die Abgabe nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelt werden: mit 0,26 Euro ab 5 Gramm, 0,32 Euro ab 7 Gramm und 0,38 Euro ab 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Damit setzt der Entwurf einen wichtigen Anreiz für die Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Genau das sollte das Ziel einer solchen Steuer sein: Reformulierung und gesündere Lebensumgebungen.

Eine solche Maßnahme der Verhältnisprävention ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen nichtübertragbare Krankheiten. Ein dauerhaft hoher Konsum zuckerhaltiger Getränke trägt zu einem erhöhten Risiko für Übergewicht und Adipositas sowie für Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Hängepartie der vergangenen Wochen um die Ausgestaltung der Zuckersteuer nun beendet ist.“