Gesundheitsfachkräfte

Wundassistent*in DDG

Ziel der Fortbildung zur Wundassistenz ist es, Angehörige von Fachberufen im Gesundheitswesen mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung für eine Assistenztätigkeit auszubilden, in der sie unter Anleitung von Ärzt*innen Menschen mit Diabetes mellitus und einem diabetischen Fußsyndrom professionell versorgen.

Zur Anerkennung einer Behandlungseinrichtung sind Nachweise der Kompetenz der Wundversorgung erforderlich, die Sie mit dieser Fortbildungs erfüllen.

Wundassistent bei der Arbeit
© megaflopp / iStock

Die Fortbildung zur Wundassistent*in DDG richtet sich an Angehörige der folgenden Berufsgruppen:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Medizinische Fachangestellte (MFA)
  • Altenpfleger*in
  • Diabetesassistent*in DDG 
  • Diabetesberater*in 
  • Podolog*in
  • Operationstechnische Assistent*in

Sie sind mit der Prävention und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom betraut. Über die Zulassung Angehöriger anderer Berufsgruppen wird durch eine Einzelfallprüfung der Einstiegsqualifikation in der jeweiligen Weiterbildungsstätte entschieden.

  • Zugelassener Grundberuf lt. Weiterbildungsordnung
  • Nachweis eines Hospitationsplatzes im Umfang von 24 Stunden in einer zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung DDG

Sofern Sie nicht über einen lt. Weiterbildungsordnung zugelassenen Grundberuf verfügen, können Sie nach Absprache mit der Weiterbildungsstätte dennoch an der Weiterbildung teilnehmen, erhalten aber nur eine Teilnahmebescheinigung und KEIN Zertifikat.

Bitte melden Sie sich direkt bei der DDG-zertifizierten Weiterbildungsstätte Ihrer Wahl an.

 

  • Teilnahme am verbindlichen, 40-stündigen, theoretischen Teil der Ausbildung in einer DDG-zertifizierten Weiterbildungsstätte.  
  • Nachweis einer 24-stündigen Hospitation in einer von der AG Fuß der DDG zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung.
  • Erstellen eines Hospitationsberichts, der 4-5 Seiten nicht überschreiten sollte.
    • Darin enthalten:
      • anonyme Beschreibung eines Wundverlaufes
      • dazugehöriger ausgefüllter Dokumentationsbogen der AG Fuß 
      • Fotodokumentation als Anlage
  • theoretische Weiterbildung: 40 Stunden
  • Hospitation: 24 Stunden

Der Hospitationsbericht muss spätestens sechs Monate nach der theoretischen Prüfung in der Weiterbildungsstätte eingereicht werden.

 

  • EUR 700,- inkl. Materialkosten zzgl. Unterkunft und Verpflegung 
  • Empfehlungen zu Unterkunft erhalten Sie auf Nachfrage von Ihrer Weiterbildungsstätte.

Die Fortbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung im Anschluss an den theoretischen Teil. Über das Ergebnis erhalten die Teilnehmer*innen ein Zeugnis.

Danach erfolgt die Durchführung der 24-stündigen Hospitation in einer zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung DDG. Das Zertifikat "Wundassistent*in DDG" erhalten die Teilnehmenden nach Abschluss dieses praktischen Teils der Fortbildung und fristgerechtem, vollständigen Eingang der erforderlichen Unterlagen (Zeugnis, Hospitationsbescheinigung und Hospitationsbericht inkl. Anlagen)  und deren Prüfung durch die Weiterbildungsstätte. Die Frist zur Einreichung beträgt sechs Monate nach theroretischer Prüfung

Diese Frist muss eingehalten werden. 

Die Teilnehmenden sind nach Abschluß berechtigt, den Titel Wundassistent*in DDG zu tragen und können auf Antrag assoziiertes Mitglied der DDG werden.

 

Die Fortbildungsempfehlung von DDG und AG Diabetischer Fuß der DDG lautet vier Unterrichtseinheiten (4UE)/ Jahr (1 UE = 45 Min).

Aktuelle Fortbildungsangebote

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf