Medizinisches Assistenzpersonal

Wundassistent*in DDG

Ziel der Weiterbildung ist es, Angehörige von Fachberufen im Gesundheitswesen mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung für eine Assistenztätigkeit auszubilden, in der sie unter Anleitung von Ärzt*innen Menschen mit Diabetes mellitus und einem diabetischen Fußsyndrom professionell versorgen.

Zur Anerkennung einer Behandlungseinrichtung sind Nachweise der Kompetenz der Wundversorgung erforderlich, die Sie mit dieser Weiterbildung erfüllen.

Wundassistent bei der Arbeit
© megaflopp / iStock

Die Weiterbildung zur Wundassistent*in DDG richtet sich an Angehörige der folgenden Berufsgruppen:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Medizinische Fachangestellte (MFA)
  • Altenpfleger*in
  • Diabetesassistent*in DDG 
  • Diabetesberater*in 
  • Podolog*in
  • Operationstechnische Assistent*in

Sie sind mit der Prävention und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom betraut. Über die Zulassung Angehöriger anderer Berufsgruppen wird durch eine Einzelfallprüfung der Einstiegsqualifikation in der jeweiligen Weiterbildungsstätte entschieden.

  • Zugelassener Grundberuf
  • Nachweis Praxisstelle in einer zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung DDG

CID Centrum für intergrierte Diabetesversorgung St. Vinzenz-Hospital

Merheimer Str. 221-223
50733 Köln

Dr. Gerald Engels

E-Mail schreiben 022 193 49 461

Diabeteszentrum Thüringen e.V. c/o Universitätsklinikum Jena Klinik f. Innere Medizin III FB Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen

Am Klinikum 1, Gebäude A
07740 Jena

Dr. Nadine Kuniss

Karl Borromäus Schule Mutterhaus Trier

Feldstr. 16-22
54290 Trier

Uwe Reinhard

E-Mail schreiben 0651-947-3080

Die Anmeldung erfolgt direkt über die von Ihnen präferierte Weiterbildungsstätte. 

  • Teilnahme am verbindlichen, 40-stündigen, theoretischen Teil der Ausbildung  in einer DDG-anerkannten Weiterbildungsstätte.  
  • Nachweis einer 24-stündigen Hospitation in einer von der AG Fuß der DDG zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung.
  • Erstellen eines Hospitationsberichts, der 4-5 Seiten nicht überschreiten sollte. Beinhaltet sein soll eine anonyme Beschreibung eines Wundverlaufes und der dazugehörige ausgefüllte Dokumentationsbogen der AG Fuß. In der Anlage wird hierzu eine Fotodokumentation erwartet.
  • theoretische Weiterbildung von 40 Stunden
  • Hospitation in einem Umfang von 24 Stunden

Der Hospitationsbericht muss spätestens sechs Monate nach der theoretischen Prüfung in der Weiterbildungsstätte eingereicht werden.

 

Die Weiterbildung kostet EUR 700,- inkl. Materialkosten.  

Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht enthalten. Über Möglichkeiten der Unterbringung informieren Sie die jeweiligen Weiterbildungsstätten.

 

Die Weiterbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung im Anschluss an den theoretischen Teil. Über das Ergebnis erhalten die Teilnehmer*innen ein Zeugnis.

Danach erfolgt die Durchführung der 24-stündigen Hospitation in einer zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung DDG. Das Zertifikat "Wundassistentin DDG / Wundassistent DDG" erhalten die Teilnehmenden nach Abschluss dieses praktischen Teils der Weiterbildung und fristgerechtem, vollständigen Eingang der erforderlichen Unterlagen (Zeugnis, Hospitationsbescheinigung und Hospitationsbericht inkl. Anlagen)  und deren Prüfung durch die Weiterbildungsstätte. Die Frist zur Einreichung beträgt 6 Monate nach theroretischer Prüfung

Diese Befristung kann nicht überschritten werden.

Die Teilnehmenden sind berechtigt den Titel Wundassistent*in DDG zu tragen und kann auf Antrag assoziiertes Mitglied der DDG werden.

 

Die Empfehlung der DDG sowie der AG Diabetsicher Fuß an Wundassistenten*innen DDG beinhaltet eine Fortbildung im Umfang von 4 Unterrichtseinheiten (UE) pro Jahr, d.h. 12 UE in 3 Jahren (1 UE = 45 Min.).

Wichtige Hinweise

Folgende Informationen gelten für die Weiterbildungen zur Wundassistent*in DDG während der Corona-Pandemie.

  • Die Weiterbildungsstätten sind bemüht, die geplanten Kurszeiten einzuhalten. Verschiebungen erfolgen nur, wenn sie unumgänglich sind und werden auf dieser Seite bekannt gegeben. Die Weiterbildungsstätten berücksichtigen selbstverständlich die behördlichen Verordnungen.
  • Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass aufgrund der sich schnell ändernden Lage auch die Kurse betreffende Änderungen zuweilen unumgänglich sind. Bitte wenden Sie sich vor Kursstart noch einmal an die entsprechende Weiterbildungsstätte, um den aktuellen Stand zu erfragen.

Ansprechpartnerin in der DDG Geschäftsstelle

Susa Schmidt-Kubeneck

E-Mail schreiben
030 311 69 37-18