Anerkennung Diabetolog*in DDG

 

Mit der Zusatzbezeichnung Diabetolog*in DDG erlangen Sie eine ärztliche Qualifikation, die zur Sicherstellung der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus beiträgt.
Als anerkannte Diabetolog*in DDG zeigen Sie Ihre außerordentlich hohe Expertise im Bereich der Diagnostik und Therapie von Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes, MODY sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und Folgeerkrankungen.
Mit der Erlangung der Zusatzbezeichnung Diabetolog*in DDG tragen Sie durch Ihre Erkenntnisse dazu bei, die Versorgung von Menschen mit Diabetes voranzutreiben und zu verbessern.

 

NEU: Weiterbildungsstipendien DDG

Bewerben Sie sich um eine Förderung für Ihre berufliche Weiterentwicklung!

Die DDG hat ein Stipendienprogramm ins Leben gerufen, um Interessierte an den Weiterbildungen der DDG durch Übernahme von Kursgebühren sowie von Reise- und Unterbringungskosten zu unterstützen.
Alle Details finden Sie auf unserer Seite Weiterbildungsstipendien DDG!

 

Die Weiterbildung richtet sich an Fachärzt*innen für Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Endokrinologie, Diabetologie oder Allgemeinmedizin.

Mit der Zusatzbezeichnung „Diabetolog*in DDG"  erlangen Sie eine ärztliche Qualifikation, die zur Sicherstellung der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus beiträgt.
Als anerkannte „Diabetolog*innen DDG“ zeigen Sie Ihre außerordentlich hohe Expertise im Bereich der Diagnostik und Therapie von Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes, MODY sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und Folgeerkrankungen.

 

Die Richtlinie zur Anerkennung von Diabetolog*innen DDG sieht eine 24-monatige Weiterbildung an einer zertifizierten Behandlungseinrichtung der DDG für Kinder und Jugendliche bzw. für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 vor, wobei die Weiterbildungszeit nur dann anerkennungsfähig ist, wenn diese unter Supervision einer Diabetolog*in DDG erfolgte. Als zertifizierte Behandlungseinrichtung zählen dabei Diabeteszentren DDG und Diabetologika DDG, nicht jedoch Kliniken für Diabetespatient*innen geeignet DDG oder Fußbehandlungseinrichtungen DDG.

Nachfolgend haben wir zur leichteren Orientierung eine Landkarte der Weiterbildungsstätten zusammengestellt, an denen die Kriterien der Richtlinie "Anerkennung Diabetolog*in DDG" laut aktuellem Kenntnisstand der DDG erfüllt sind. Die Übersicht soll Ihnen die Auswahl der geeigneten Weiterbildungsstätte erleichtern. Wir empfehlen allen interessierten Personen, vor Beginn der Weiterbildung mit der Einrichtung verbindlich zu klären, ob eine Diabetolog*in DDG die Weiterbildung über den gesamten Weiterbildungszeitraum anleiten kann und der Status "anerkannte Weiterbildungsstätte DDG" über 24 Monate gesichert ist. 

Bitte bedenken Sie auch: Die von der DDG als Weiterbildungsstätten anerkannten stationären und ambulanten Einrichtungen können nur innerhalb der eigenen Kapazitäten Weiterbildungsstellen vergeben. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Bewerbungen direkt an die Einrichtungen!

Für Hospitationen kommen alle zertifizierten Diabeteszentren und Diabetologika in Frage. Nach Flexibilisierung der Weiterbildungszeiten wird jedoch zwingend gefordert, dass bei rein stationären Weiterbildungszeiten in ambulanten Einrichtungen hospitiert wird und in stationären Einrichtungen bei ausschließlich ambulanter 24-monatiger Weiterbildung.

Für Kinder- und Jugendmediziner*innen ist die Hospitation auch bei komplett stationärer Weiterbildung in der Klinik möglich, sofern es sich dabei um eine DDG zertifizierte Einrichtung für Kinder- und Jugendmedizin mit anerkannter Ambulanz handelt.

 

Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei bestehender Mitgliedschaft in der DDG.
Für die Antragstellung senden Sie bitte folgende Unterlagen als PDF per E-Mail an die DDG Geschäftsstelle:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Ihre Facharzturkunde
  • Ihr(e) Weiterbildungszeugnis(se) zur Belegung der 24-monatigen Weiterbildungszeit in einer von der DDG anerkannten Einrichtung mit dem Zertifikat "Behandlung von Menschen mit Diabetes Typ 1 und Menschen mit Diabetes Typ 2" (Zertifikat Diabeteszentrum DDG oder Diabetologikum DDG). Hier muss die Betreuung der gesamten Weiterbildung durch eine anerkannte Diabetolog*in DDG gegeben sein. Bitte vergeswissern Sie sich vor Beginn Ihrer Weiterbildung, ob diese Kriterien erfüllt werden.
  • die ausgefüllten und von den Weiterbildungsbefugten unterschriebenen Leistungsnachweisbögen
  • das Zertifikat Kurs Klinische Diabetologie (bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre)
  • das Zertifikat Kommunikationskurs (bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre)
  • Bescheinigung einer 10-tägigen Hospitation in einem von der DDG zertifizierten Diabeteszentrum oder Diabetologikum. Die Hospitation muss an einer stationären Einrichtung stattfinden, wenn Weiterbildung ausschließlich ambulant durchgeführt wurde bzw. ambulant, wenn die 24-monatige Weiterbildung ausschließlich Einblick in die klinische Diabetologie geliefert hat. Als Hospitationsstätte muss der Diabetestyp „Patient*innen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes" vorliegen.
    Beim Erwerb der Weiterbildungsbefugnis für den Bereich der pädiatrischen Diabetologie muss in einer zertifizierten Behandlungseinrichtung der DDG für Kinder und Jugendliche hospitiert werden.
    Eine jeweils einwöchige Hospitation an zwei unterschiedlichen Einrichtungen ist zulässig.
  • Bescheinigung über Teilnahme an strukturierten Schulungen für Menschen mit Diabetes Typ 1 und Menschen mit Diabetes Typ 2

Die Antragstellung ist nur möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Vordrucke finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

 

Die Antragstellung ist nur möglich, wenn alle Kriterien des Curriculums erfüllt sind. Sie kann online durchgeführt werden.
Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei bestehender Mitgliedschaft in der DDG.
Für die Antragseinreichung senden Sie bitte folgende Unterlagen -in einem PDF zusammengefasst- per E-Mail an die DDG Geschäftsstelle:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Ihre Facharzturkunde
  • Ihr(e) Weiterbildungszeugnis(se) zur Belegung der 24-monatigen Weiterbildungszeit in einer von der DDG anerkannten Einrichtung
  • die ausgefüllten und unterschriebenen Leistungsnachweisbögen
  • das Zertifikat Kurs Klinische Diabetologie
  • das Zertifikat Kommunikationskurs
  • Bescheinigung einer 10-tägigen Hospitation in einer von der DDG anerkannten Einrichtung
  • Bescheinigung über Teilnahme an strukturierten Schulungen für Menschen mit Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2

Für die Anerkennung stellt Ihnen die DDG eine Bearbeitungsgebühr über EUR 151,- in Rechnung.

 

Die Anerkennung als Diabetolog*in DDG ist ohne zeitliche Limitierung gültig, setzt jedoch die dauerhafte Mitgliedschaft in der DDG und die jährliche Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung voraus.
 

Nach Erhalt Ihres Antrags und der geforderten Dokumente wird zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Die Vollständigkeitsprüfung ergibt, ob Ihr Antrag

  • bei Erfüllung aller Kriterien der Richtlinie direkt an die Sachverständigen des Anerkennungsausschusses der DDG weitergeleitet werden kann.
  • ergänzt werden muss, da Zeugnisse bzw. andere Nachweise fehlen, so dass Sie von uns per E-Mail zur Nachreichung aufgefordert werden.
  • bei gravierender Nichterfüllung der Vorgaben abgewiesen werden muss.

Im Rahmen der inhaltlichen Beurteilung durch Gutachter*innen des Ausschusses Diabetologe DDG

  • wird Ihre Anerkennung entweder uneingeschränkt empfohlen.
  • oder Sie werden zur Nacherfüllung fehlender Weiterbildungsinhalte angehalten.
  • oder Sie werden in Einzelfällen zu einer mündlichen Fachprüfung eingeladen.

Der Begutachtungsprozess kann bis zu 12 Wochen dauern und ist von der Auslastung der ehrenamtlich tätigen Gutachter*innen abhängig.
Der Vorsitzende des Ausschusses Diabetologe DDG entscheidet anschließend, ob Ihr Antrag dem Vorstand der DDG zur Anerkennung vorgelegt werden kann.

Der Vorstand der DDG spricht Ihre Anerkennung als „Diabetologe DDG“ bzw. „Diabetologin DDG“ aus.

Bitte beachten Sie:
„Diabetologe DDG“ bzw. „Diabetologin DDG“ ist keine führungsfähiger Titel, sondern eine Zusatzqualifikation.
Die Qualifizierung als Diabetolog*in DDG ist an die dauerhafte Mitgliedschaft in der DDG und die Erfüllung der jährlichen Fortbildungsverpflichtung geknüpft.

Diabetolog*innen DDG sind zur kontinuierlichen Fortbildung durch die jährliche Teilnahme am Diabetes Kongress oder der Diabetes Herbsttagung oder weiterer, durch die DDG anerkannten Fortbildungen im Umfang von zwei Tagen sowie zur Teilnahme an Maßnahmen der Qualitätssicherung der ärztlichen Tätigkeit verpflichtet.

Weitere Veranstaltungen, die als Fortbildung angerechnet werden:

  • Besuch der Jahrestagungen von ÖDG
  • Besuch der Jahrestagungen von EASD
  • Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften der DDG
  • Veranstaltungen der Regionalgesellschaften der DDG
  • Besuch der Jahrestagung JAPED
  • Besuch der Jahrestagung ADA
  • Auffrischungskurs "Diabetologie KOMPAKT"

Teilnahmebescheinigungen von CME-Fortbildungsprogrammen können hier nicht anerkannt werden.