Zertifizierung

Klinik f. Diabetespatienten

Zertifizierte Klinik für Diabetespatienten geeignet DDG

 

Das Zertifikat Klinik für Diabetespatienten geeignet DDG steht für die klinikweite Einhaltung der hohen Qualitätskriterien der Deutschen Diabetes Gesellschaft an eine diabetologische Betreuung von Menschen, die sich mit Diabetes aber nicht wegen ihres Diabetes in stationäre Behandlung begeben. Mit dieser Anerkennung trägt die DDG zur Verbesserung der Grundversorgung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes in Klinken bei und stellt sicher, dass der Behandlungserfolg in Kardiologie, Orthopädie oder anderen Fachabteilungen durch eine optimale perioperative Blutzuckereinstellung unterstützt und diabetes-assoziierte Stresssituationen, Komplikationen und Wundheilungsstörungen vermieden werden.

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 3 Millionen Menschen mit der Nebendiagnose Diabetes stationär behandelt.

Über 100 Einrichtungen in Deutschland tragen aktuell diese Anerkennung. Patienten profitieren hier von dem abteilungsübergreifenden Diabetesmanagement.

 

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Senden Sie uns eine Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg.info.

  • Akutkrankenhäuser
  • Reha-Kliniken

Die Anerkennungskriterien in Bezug auf Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität sind in der Richtlinie im Nachfolgenden Downloadbereich festgelegt (Gültige Fassung: 05/2016).

  1. Bitte erfragen Sie per Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg(dot)info Ihre individuellen Zugangsdaten für unser digitales Zertifizierungsportal.
  2. Füllen Sie das Antragsformular über unser digitales Zertifizierungsportal aus und fügen die notwendigen Anhänge hinzu. Achten Sie bitte bei digitaler Antragstellung darauf, ausschließlich PDF-Dateien zu erstellen sowie diese eindeutig (Kapitel und gegebenfalls personen- sowie qualifikationsbezogen) zu benennen.
  3. Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft.
  4. Ist der Antrag vollständig, führt der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung eine inhaltliche Bewertung durch.
  • Bei positiver Anerkennungsbefürwortung erhalten Sie zeitnah Ihre Anerkennungsurkunde sowie das Zertifizierungslogo der DDG. Gegebenenfalls werden Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung ausgesprochen oder Auflagen formuliert. Auch die zeitliche Befristung von Zertifikaten mit Gültigkeitsverlängerung nach erfolgreicher Auflagenerfüllung sind möglich.
  • Bei unvollständigen Unterlagen oder inhaltlichen Beanstandungen werden Sie aufgefordert, die fehlenden Unterlagen innerhalb von sechs Wochen vollständig nachzureichen oder nachzubessern.

Einen Überblick über den Ablauf des Antragsverfahrens finden Sie auch im Flussdiagramm im Downloadbereich.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die elektronische Einreichung über das Zertifizierungsportal

Senden Sie uns hierfür eine formlose Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg(dot)info, dann schicken wir Ihnen umgehend Ihre individuellen Zugangsdaten. Die digitale Zertifizierung erleichtert Ihnen den aktuellen Antrag, zukünftige Rezertifizierung und ggf. weitere Zertifizierungsanträge. Achten Sie bei der digitalen Antragstellung sowohl darauf, ausschließlich PDFs zu erstellen und bei der Dateibenennung so vorzugehen, dass Antragskapitelnummer und Einrichtungsname im Namen enthalten sind.

 

 

Erste Einblicke in unser Portal erhalten Sie hier:

Die DDG erhebt eine Zertifizierungsgebühr von EUR 1.700,-*. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Für zeitgleich eingehende Zertifizierungsanträge eines Klinikverbundes/Trägers für mehrere Kliniken, die eine Anerkennung für jeden Standort separat anstreben, gelten ab dem 18.11.2020 folgende Gebühren: Bei Anträgen für 2 Standorten werden 10% der Gebühr erlassen, sodass die Kosten 3060,-EUR* betragen. Bei 3 Standorten gibt es einen Nachlass von 20% (4080,-EUR*) und bei 4 Standorten von 25% (5100,-EUR*).


*Zzgl. 7% USt. - Nach Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, auf Zertifizierungsverfahren 7% Umsatzsteuer zu erheben.

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren

 

Bitte beachten Sie alle nachfolgenden Sonderregelungen (Stand 22.10.2021), die infolge der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt und nochmals bis zum 30.06.2023 verlängert wurden. Die Sonderregelungen betreffen Fortbildungsverpflichtungen und Pflegekraftschulungen.

Umgang mit befristeten, in 2021 auslaufenden Zertifikaten: Aufgrund der anhaltenden Gefährdungssituation können Einrichtungen, welche in 2020 ein auf 12 Monate befristetes Zertifikat erhalten haben, dieses letztmalig verlängern lassen, sofern  Anerkennungskriterien weiterhin nicht erfüllt werden. Die Zertifikate werden auf Anfrage verlängert und sind anschließend maximal bis 30.12.2022 gültig. Bitte kontaktieren Sie hierfür die DDG Geschäftsstelle per E-Mail.

Fortbildungsverpflichtungen und Pflegekraftschulungen: Für die Schulung von diabetes-versierten Pflegekräften sind bis zum 30.06.2023 auch digitale Modul-Schulungen zulässig. Auffrischungen sind dauerhaft virtuell möglich. Aufgrund der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie sind Auffrischungen in Ausnahmefällen bis 30.06.2023 im Selbststudium ausgegebener Schulungsmaterialen und Fragen zur Lernerfolgskontrolle möglich. Die erfolgreiche Auffrischung darf nach Überprüfung des Lernerfolgs bestätigt werden. Die MC-Fragen zur Lernerfolgskontrolle sind der DDG vorzulegen. Im Zusammenhang mit der Fortbildungsverpflichtung der diabetologisch-versierten Ärzte und Ärztinnen wird der Besuch des Diabetes Kongresses und der Diabetes Herbsttagung empfohlen, die aktuell als Hybrid-Veranstaltung stattfinden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das Format der Veranstaltungen in 2022.

Antragsformular

Bitte nutzen Sie unser digitales Zertifizierungsportal.

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