Zertifizierung

Diabetologikum

Zertifiziertes Diabeteszentrum Diabetologikum DDG mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement

Das Zertifikat Diabeteszentrum Diabetologikum DDG mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement entspricht den höchsten Qualitätskriterien der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Mit der Anerkennung zeigt Ihre Einrichtung, dass sie beste, auf Patientinnen und Patienten mit Diabetes ausgerichtete Strukturen und Prozesse aufweist, Behandlungsergebnisse vorlegen kann sowie durch ein strukturiertes Qualitätsmanagement die kontinuierliche Sicherstellung von Behandlungsqualität und das Erreichen von Qualitätszielen durch rechtzeitiges Eingreifen in die Prozesse gewährleisten kann. Lediglich etwas mehr als 100 Einrichtungen in Deutschland tragen aktuell diese Anerkennung.

Sie möchten Ihre Einrichtung zertifizieren lassen? Hier finden Sie alle Informationen zu Anforderungen, Richtlinien, Ablauf, benötigten Unterlagen und Kosten.

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Senden Sie uns eine Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg.info.

  • Klinik ohne Ambulanz
  • Klinik mit Ambulanz
  • Arztpraxis
  • REHA-Einrichtung

Die DDG unterscheidet 3 Formen der Anerkennungsverfahren:

  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus

Die Anforderungen wurden in den Richtlinie zum Anerkennungsverfahren "Diabeteszentrum Diabetologikum DDG" vom Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG zusammengefasst. Gerne können Sie bei Fragen die Geschäftsstelle der DDG oder Ihre ausgewählte externe Zertifizierungseinrichtung kontaktieren.

  1. Sie entscheiden sich für eine externe Zertifizierungseinrichtung.
  2. Sie fordern bei der Geschäftsstelle der DDG Zugangsdaten für das Zertifizierungsportal an über die E-Mailadresse ddg-zertifizierung(at)ddg.info.
  3. Sie füllen im digitalen Zertifizierungsportal die Formulare Anmeldung und Antrag aus. Die Formulare gehen über das Portal direkt den zuständigen Personen der DDG und der externen Zertifizierungsstelle zu. Wir empfehlen, vorab mit der jeweiligen Zertifizierungseinrichtung in Kontakt zu treten.
  4. Die Zertifizierungseinrichtung stimmt mit Ihnen einen Audittermin ab.
  5. Es erfolgt zunächst die formelle Unterlagenprüfung und anschließend die Überprüfung im Rahmen des Audits durch die externe Zertifizierungseinrichtung.
  6. Der erstellte Auditbericht wird an den Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG übermittelt und enthält die Darlegung der Stärken als auch Schwächen der Einrichtung. Der Ausschuss ist verantwortlich für die abschließende Überprüfung und Anerkennung im Namen der DDG.

Ab dem 01.01.2022 wird sukzessive die elektronische Einreichung verpflichtend und ist bereits für die Verfahren der DQM Diabetes Qualitätsmanagement GmbH und des BVKD Bundesverband Klinischer Diabeteseinrichtungen e.V. gültig. Hierfür steht das digitale Zertifizierungsportal der DDG für Sie zur Verfügung. Zugangsdaten können Sie unter ddg-zertifizierung(at)ddg.info anfordern. Für das Zertifizierungsmodell der R CONSULT Managementberatung GmbH übersenden Sie Ihre Anmeldung weiterhin per Post oder E-Mail.

Für die Antragsstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit der gewünschten externen Zertifizierungseinrichtung auf, da die Antragsunterlagen dort einzureichen sind. Auch hierfür kann das digitale Einreichungsportal wie oben beschrieben genutzt werden. Die für Sie im Zertifizierungsportal der DDG bereitgestellten Formulare tragen das Kürzel der gewählten Zertifizierungsstelle und werden direkt an die dort zuständigen Personen übermittelt.

 

Klaus-Dieter Jannaschk
Kirchberg 21
37431 Bad Lauterberg
Tel.: 05524 / 81 218
Fax: 05524 / 81 398
E-Mail: geschaeftsstelle@die-diabetes-kliniken.de
Internet: www.die-diabetes-kliniken.de

Evelyn Langer
Käthe-Ernst-Weg 62
48161 Münster
Tel. (Dienstag 8-12 Uhr): 02533 / 919 66 88
E-Mail: info(at)dqm-online(dot)de
Internet: https://www.dqm-online.de/

 

Kerstin Wieler
Hochstand 15
45525 Hattingen
Telefon: 02324 / 59 30 64
Telefax: 02324 / 59 30 80
E-Mail: rconsult(at)rcm-gmbh(dot)de
Internet: www.RCM-GmbH.de

Die DDG erhebt eine Zertifizierungsgebühr von 550,-EUR.*

Für zeitgleich eingehende Zertifizierungsanträge eines Klinikverbundes/Trägers für mehrere Kliniken, die eine Anerkennung für jeden Standort separat anstreben, gelten ab dem 18.11.2020 folgende Gebühren: Bei Anträgen für 2 Standorte werden 10% der Gebühr erlassen, sodass die Kosten 990,-EUR* betragen. Bei 3 Standorten gibt es einen Nachlass von 20% (1320,-EUR*) und bei 4 Standorten von 25% (1650,-EUR*).

*Zzgl. 7% USt. - Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, auf Zertifizierungsverfahren 7% Umsatzsteuer zu erheben.
 

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Wichtige Hinweise

 

 

Die DDG hat 2020 die Regelung in Kraft gesetzt, dass passive Hospitationen ab der 2. Re-Zertifizierung durch Teilnahme an einer entsprechend gekennzeichneten Veranstaltung auf dem Diabetes Kongress ersetzt werden können. Die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung zu dokumentieren.

Die nächste Veranstaltung findet im Rahmen des Diabetes Kongresses am 18.5.2023 um 16 Uhr statt. Informationen zu den Programmpunkten finden Sie in Kürze hier: Link. Der Besuch des Workshops wird vor Ort als auch virtuell angeboten. Die Veranstaltung wird bei der Herbsttagung nicht angeboten.

Sie erhalten im Nachgang des Kongresses einen Teilnahmenachweis, der anstelle des Hospitationsberichtes bei der Antragstellung auf erneute Zertifizierung Ihrer Einrichtung vorgelegt werden kann. Eine Kombination aus Workshop-Teilnahme und einer passiven Hospitation (antragstellende Einrichtung wird hospitiert) ist zulässig. Die Vorgaben der Richtlinien gelten entsprechend. (Stand: 08.02.2023)

 

 

Bitte beachten Sie alle nachfolgenden Sonderregelungen (Stand 22.10.2021), die infolge der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt bzw. letztmalig bis zum 30.06.2023 verlängert wurden. Die Sonderregelungen betreffen Audits, Hospitationen, Gruppenschulungen sowie die nachzuweisenden Behandlungszahlen.

Umgang mit befristeten, in 2022 auslaufenden Zertifikaten: Aufgrund der anhaltenden Gefährdungssituation können Einrichtungen, welche in 2021 ein auf 12 Monate befristetes Zertifikat erhalten haben, dieses letztmalig verlängern lassen, sofern Hospitationen weiterhin nicht durchgeführt werden konnten oder andere Anerkennungskriterien weiterhin nicht erfüllt werden. Die Zertifikate werden auf Anfrage verlängert und sind anschließend maximal bis 30.06.2023 gültig. Bitte kontaktieren Sie hierfür die DDG Geschäftsstelle per E-Mail.

Audits: Wenn Audits nicht stattfinden können, erfolgt eine Anerkennungsempfehlung für das Diabetologikum DDG durch die benannte externe Zertifizierungsstelle auf Grundlage einer Unterlagenprüfung. Bei Vorliegen dieser Anerkennungsempfehlung werden befristete Zertifikate mit einer Gültigkeit bis zum 30.06.23 ausgestellt. Die Einrichtungen haben in dieser Zeit die Möglichkeit, das Audit durchzuführen. Nach erfolgreicher Auditierung wird das vorläufige Zertifikat entfristet.

Hospitationen: Hospitationen im Rahmen der Anerkennungsverfahren für zertifizierte Behandlungseinrichtungen der DDG können aufgrund der aktuellen Gefährdungssituation weiterhin nachgeholt werden. Diese Vorgabe gilt uneingeschränkt für das gesamte Jahr 2022 und darüber hinaus bei anhaltender Risikokonstellation bis 30.06.2023. Anträge können bis 30.06.2023 trotz Nichterfüllung des Hospitationskriteriums gestellt werden. Die DDG wird in diesen Fällen, zeitlich auf 12 Monate (bei in 2022 gestellten Anträgen auf 9 Monate, maximal jedoch bis 31.12.2022) befristete Zertifikate ausstellen, die in die üblichen, drei Jahre gültigen Zertifikate überführt werden, sobald die Hospitationsbelege nachgereicht werden. Passive Hospitationen können ab der 2. Re-Zertifizierung durch den Besuch eines entsprechend gekennzeichneten Workshops auf dem Diabetes Kongress ersetzt werden. Zusätzlich können virtuelle Hospitationen als passive Hospitationen anerkannt werden, wenn Einrichtungen Interviews mit Diabetesberater/innen in Weiterbildung führen. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Verwendung des Interviewleitfadens und der Muster-Berichtsvorlage der DDG sind dann verpflichtend und ersetzt den Hospitationsbericht.

Fortbildungsverpflichtungen und Gruppenschulungen: Die DDG ist sich der Tatsache bewusst, dass Fortbildungen und Gruppenschulungen in der aktuellen Situation aufgrund von Veranstaltungsabsagen und Zugangsbeschränkungen nicht in gewohnter Weise stattfinden können. Im Rahmen der Anerkennungsverfahren für zertifizierte Behandlungseinrichtungen der DDG wurden Kulanzregelungen in Kraft gesetzt. Diese gelten bis 30.06.2022 für Erstanerkennungen und Re-Zertifizierungen. Demnach müssen aktuell nur 50 % der Richtlinienvorgaben bzgl. der Anzahl durchgeführter Gruppenschulungen nachgewiesen werden. Dabei sind Video-Schulungen zulässig. Im Zusammenhang mit Fortbildungsverpflichtungen wird der Besuch des Diabetes Kongresses und der Diabetes Herbsttagung empfohlen, die aktuell als Hybrid-Veranstaltung stattfinden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das Format der Veranstaltungen in 2022.

Behandlungszahlen: Der Ausschuss QSW hat eine Reduzierung der laut Richtlinie nachzuweisenden Behandlungszahlen als Corona-Sonderregelung 2020 in Kraft gesetzt und nunmehr verlängert. Re-Zertifizierungsanträge, die bis 30.06.2022 gestellt werden, dürfen die geforderten Behandlungs- und Schulungszahlen um max. 50 % unterschreiten, da der Stopp elektiver Aufnahmen und Patientenzurückhaltung den Einrichtungen nicht anzulasten ist. Dies bedeutet beispielsweise beim ambulanten Diabeteszentrum DDG, dass statt der laut Richtlinie geforderten 50 Patienten mit Typ-1-Diabetes nunmehr mindestens 25 Patienten mit Typ-1-Diabetes pro Quartal dokumentiert sein müssen. Für stationäre Einrichtungen (Diabeteszentren) bedeutet dies beispielsweise, dass mindestens 50 Patienten (Typ 2) mit 3 oder mehr Modulen pro Jahr und davon mindestens 10 Patienten mit 7 oder mehr Modulen geschult wurden. Zudem können strukturierte Gruppenschulungen aufgrund der aktuellen Pandemie durch Video-Gruppenschulungen oder auch Einzelschulungen ersetzt werden, wenn die Materialien der DDG-anerkannten Programme zum Einsatz gekommen sind.

 

  • Während des Audits werden Daten zur Patientencharakterisierung und Nachuntersuchung stichprobenartig direkt in den Akten der Praxisverwaltungssoftware eingesehen. Hierfür muss das schriftliche Einverständnis der Patienten für die Dateneinsicht zum Zwecke der Qualitätssicherung vorliegen.
  • Bitte legen Sie den Auditoren zusätzlich einen objektiven Nachweis (z.B. DMP-Evaluation, Auszug der KV) über die nötigen Behandlungszahlen vor.
  • Die Auditoren sehen vor Ort den Nachweis der modularen Schulungslisten ein und prüfen diese.

Anmeldung zum Zertifizierungsverfahren (nur R CONSULT Managementberatung GmbH)

Bitte senden Sie diese ausgefüllt an die Geschäftsstelle der DDG.

Zertifizierungseinrichtungen (ZE) müssen von der DDG als geeignet anerkannt sein. Lesen Sie hier die Anerkennungsvoraussetzungen, den Ablauf, sowie das Formblatt. 

Fragen dazu beantwortet Ihnen gern der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW). 

Vorsitzender des Ausschusses QSW

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.