Die Anforderungen wurden in den Richtlinie zum Anerkennungsverfahren "Diabeteszentrum DDG" vom Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG zusammengefasst.
Folgende personelle Voraussetzungen (Mindestanforderungen) müssen erfüllt werden:
Für Zertifizierung als Behandlungseinrichtung für Typ 2-Diabetes Patienten:
Diabetologe: 1 Vollzeitstelle oder Teilzeitstellen im Umfang von einer Vollzeitstelle1. Nachzuweisen ist zum Zeitpunkt der Antragstellung die Anerkennung als Diabetologe DDG oder die Anerkennung als Diabetologe durch die jeweilige Landesärztekammer (und Mitgliedschaft in der DDG).
Diabetesberaterin DDG: Bei ausschließlicher Behandlung von Typ 2-Patienten nicht zwingend erforderlich
Diabetesassistentin DDG: 1 Vollzeitstelle1
Fußbehandung: Staatlich anerkannter Podologe oder examinierte Krankenschwester/-pfleger mit Weiterbildung zum Wundassistent/-in DDG bzw. Wundmanager DGCW oder ICW
Für Zertifizierung als Behandlungseinrichtung für Typ 1 und Typ 2-Diabetes Patienten:
Diabetologe: 1 Vollzeitstelle oder Teilzeitstellen im Umfang von einer Vollzeitstelle1. Nachzuweisen ist zum Zeitpunkt der Antragstellung die Anerkennung als Diabetologe DDG oder die Anerkennung als Diabetologe durch die jeweilige Landesärztekammer (und Mitgliedschaft in der DDG).
Diabetesberaterin DDG: 1 Vollzeitstelle1
Diabetesassistentin DDG: Anerkennung nur in Verbindung mit einer Diabetesberaterin (Vollzeitstelle) möglich
Fußbehandung: Staatlich anerkannter Podologe oder examinierte Krankenschwester/-pfleger mit Weiterbildung zum Wundassistent/-in DDG bzw. Wundmanager DGCW oder ICW
Für Zertifizierung als Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche:
Diabetologe: 1 Vollzeitstelle oder Teilzeitstellen im Umfang von einer Vollzeitstelle1. Nachzuweisen ist zum Zeitpunkt der Antragstellung die Anerkennung als Diabetologe DDG oder die Anerkennung als Diabetologe durch die jeweilige Landesärztekammer (und Mitgliedschaft in der DDG) und Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
Diabetesberaterin DDG: 1 Vollzeitstelle1 (falls weniger als 50 Patienten/ Jahr behandelt werden: ½ Stelle)
Diabetesassistentin DDG: Anerkennung nur in Verbindung mit einer Diabetesberaterin (Vollzeitstelle) möglich
Kinderpsychologe / Sozialarbeiter: Auch Kooperation möglich
Sofern nur eine Person vollzeitig nachgewiesen werden kann, ist darüber hinaus die qualitativ entsprechende personelle Sicherstellung der Versorgung auch bei Urlaub / Krankheit / Kündigung nachzuweisen (auch mit Kooperationsvereinbarung möglich). Eine Vollzeitstelle entspricht 38,5h/Woche. Die Vertretung sollte im Umkreis von max. 30 km tätig sein.
Fußbehandlung: stationär: im Stellenplan mit mindestens einer 50%-Stelle ausgewiesen; ambulant: mindestens 50%-Stelle, ggf. Kooperationsnachweis.