Bitte beachten Sie alle nachfolgenden Sonderregelungen (Stand 22.10.2021), die infolge der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt bzw. letztmalig bis zum 30.06.2023 verlängert wurden. Die Sonderregelungen betreffen Hospitationen, Gruppenschulungen sowie die nachzuweisenden Behandlungszahlen.
Umgang mit befristeten, in 2022 auslaufenden Zertifikaten: Aufgrund der anhaltenden Gefährdungssituation können Einrichtungen, welche in 2021 ein befristetes Zertifikat erhalten haben, dieses letztmalig verlängern lassen, sofern Hospitationen weiterhin nicht durchgeführt werden konnten oder andere Anerkennungskriterien weiterhin nicht erfüllt werden. Die Zertifikate werden auf Anfrage verlängert und sind anschließend maximal bis 31.12.2022 gültig. Bitte kontaktieren Sie hierfür die DDG Geschäftsstelle per E-Mail.
Hospitationen: Hospitationen im Rahmen der Anerkennungsverfahren für zertifizierte Behandlungseinrichtungen der DDG dürfen aufgrund der aktuellen Gefährdungssituation weiterhin nachgeholt werden. Diese Vorgabe gilt uneingeschränkt für das gesamte Jahr 2022 und darüber hinaus bei anhaltender Risikokonstellation bis 30.06.2023. Anträge können bis 30.06.2023 trotz Nichterfüllung des Hospitationskriteriums gestellt werden. Die DDG wird in diesen Fällen zeitlich auf 12 Monate befristete Zertifikate ausstellen, die in die üblichen, drei Jahre gültigen Zertifikate überführt werden, sobald die Hospitationsbelege nachgereicht werden. Passive Hospitationen können ab der 2. Re-Zertifizierung durch den Besuch eines entsprechend gekennzeichneten Workshops auf dem Diabetes Kongress ersetzt werden. Zusätzlich können virtuelle Hospitationen als passive Hospitationen anerkannt werden, wenn Einrichtungen Interviews mit Diabetesberater*innen in Weiterbildung führen. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Verwendung des Interviewleitfadens und der Muster-Berichtsvorlage der DDG sind dann verpflichtend und ersetzt den Hospitationsbericht.
Fortbildungsverpflichtungen und Gruppenschulungen: Die DDG ist sich der Tatsache bewusst, dass Fortbildungen und Gruppenschulungen in der aktuellen Situation aufgrund von Veranstaltungsabsagen und Zugangsbeschränkungen nicht in gewohnter Weise stattfinden können. Im Rahmen der Anerkennungsverfahren für zertifizierte Behandlungseinrichtungen der DDG wurden Kulanzregelungen in Kraft gesetzt. Diese gelten bis 30.06.2023 für Erstanerkennungen und Re-Zertifizierungen. Demnach müssen aktuell nur 50 % der Richtlinienvorgaben bzgl. der Anzahl durchgeführter Gruppenschulungen nachgewiesen werden. Dabei sind Video-Schulungen zulässig. Im Zusammenhang mit Fortbildungsverpflichtungen wird der Besuch des Diabetes Kongresses und der Diabetes Herbsttagung empfohlen, die aktuell als Hybrid-Veranstaltung stattfinden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das Format der Veranstaltungen in 2022.
Behandlungszahlen: Der Ausschuss QSW hat eine Reduzierung der laut Richtlinie nachzuweisenden Behandlungszahlen als Corona-Sonderregelung 2020 in Kraft gesetzt und nunmehr verlängert. Re-Zertifizierungsanträge, die bis 30.06.2023 gestellt werden, dürfen die geforderten Behandlungs- und Schulungszahlen um max. 50 % unterschreiten, da der Stopp elektiver Aufnahmen und Patientenzurückhaltung den Einrichtungen nicht anzulasten ist. Dies bedeutet beispielsweise beim ambulanten Diabeteszentrum DDG, dass statt der laut Richtlinie geforderten 50 Patienten mit Typ-1-Diabetes nunmehr mindestens 25 Patienten mit Typ-1-Diabetes pro Quartal dokumentiert sein müssen. Für stationäre Einrichtungen (Diabeteszentren) bedeutet dies beispielsweise, dass mindestens 50 Patienten (Typ 2) mit 3 oder mehr Modulen pro Jahr und davon mindestens 10 Patienten mit 7 oder mehr Modulen geschult wurden. Zudem können strukturierte Gruppenschulungen aufgrund der aktuellen Pandemie durch Video-Gruppenschulungen oder auch Einzelschulungen ersetzt werden, wenn die Materialien der DDG-anerkannten Programme zum Einsatz gekommen sind.