Stellungnahme des Ausschuss Soziales
tCGM/Insulinpumpe bedienen oder Glukose scannen – am Steuer nicht zulässig!
Es geschieht vermutlich täglich: Ein Kraftfahrer* mit Diabetes bedient bei roter Ampel in seinem Auto während laufenden Motors sein CGM-Gerät, um den aktuellen Glukosewert zu ermitteln oder scannt „mal eben“ seine Plasmaglukose. In Düsseldorf beobachtete dies ein Polizist und verhängte ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen § 23 Abs 1 a der Straßenverkehrs-ordnung (StVO: www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html). Dem Polizisten wurde auf Nachfrage eines renommierten Diabetologen von seinen Vorgesetzten korrektes Handeln bescheinigt.